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06.12.2016 13:00

Deutsch-britische Hochschulzusammenarbeit in Zeiten des Brexit

Susanne Schilden Pressestelle
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Auf die Garantieerklärungen der britischen Regierung zu den Bedingungen für die Hochschulzusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und den übrigen EU-Staaten haben die HRK und ihre Partnerorganisation Universities UK (UUK) erneut hingewiesen. Anlass war ein Besuch von UUK-Präsidentin Professor Dame Julia Goodfellow in Berlin. Seit dem Votum für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union beobachten die beiden Rektorenkonferenzen eine deutliche Verunsicherung über die künftigen Modalitäten der traditionell engen deutsch-britischen Beziehungen in Forschung und Studium.

    Auf die Garantieerklärungen der britischen Regierung zu den Bedingungen für die Hochschulzusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und den übrigen EU-Staaten haben die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und ihre Partnerorganisation Universities UK (UUK) erneut hingewiesen. Anlass war ein Besuch von UUK-Präsidentin Professor Dame Julia Goodfellow in Berlin.

    Seit dem Votum für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union beobachten die beiden Rektorenkonferenzen eine deutliche Verunsicherung über die künftigen Modalitäten der traditionell engen deutsch-britischen Beziehungen in Forschung und Studium.

    Die britische Regierung hat jedoch versichert, dass Fördermittel aus EU-Forschungsprogrammen, einschließlich Mitteln aus dem Projekt Horizon 2020, die noch während einer EU-Zugehörigkeit des Vereinigten Königreichs vergeben werden, von der britischen Regierung garantiert sind. Diese Garantie greift auch in solchen Fällen, in denen die Förderdauer des Forschungsprojektes über das Ende der EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs hinausreicht.

    Darüber hinaus werden sich die Studiengebühren für Deutsche, die ihr Studium an einer britischen Hochschule im Herbst 2016 bereits aufgenommen haben oder die sich derzeit um einen Studienplatz für das akademische Jahr 2017/18 bewerben, nicht von den Studiengebühren ihrer britischen Kommilitonen unterscheiden. Auch werden deutsche Studierende für die gesamte Dauer ihres Studiums in Großbritannien weiterhin die derzeit bereits verfügbaren Darlehen und Stipendien beantragen können. Diese Garantie gilt auch dann, wenn das Studium erst nach dem Vollzug eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU beendet sein wird.

    Dame Julia Goodfellow, Präsidentin von UUK und Vice-Chancellor der University of Kent: „Sowohl in der Forschung als auch im Studierendenaustausch sind die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland eng. Die britischen Hochschulen werden sich weiterhin für Internationalisierung engagieren und bestehende Beziehungen pflegen. Die Garantien der britischen Regierung werden hoffentlich einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Beziehungen zwischen den deutschen und britischen Hochschulen aufrecht zu erhalten.“

    Professor Dr Horst Hippler, Präsident der HRK: „Die deutschen Hochschulen begrüßen die Zusicherungen der britischen Regierung. Sowohl im Bereich des Studiums als auch der Forschung werden sie erheblich dazu beitragen, in dieser Zeit des Umbruchs Stabilität zu gewährleisten. Deutschland und das Vereinigte Königreich arbeiten seit Jahrzehnten zum beiderseitigen Vorteil eng zusammen, und es wäre für die Wissenschaft in beiden Ländern verheerend, wenn diese Zusammenarbeit zum Erliegen käme.“


    Weitere Informationen:

    https://www.gov.uk/government/news/chancellor-philip-hammond-guarantees-eu-fundi...
    https://www.gov.uk/government/news/funding-support-for-eu-students
    http://www.universitiesuk.ac.uk/International/Pages/UK-Germany-student-exchange-...
    http://www.hrk.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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