EDV-Verfahren erfüllt Anforderungen bislang nicht
Niedersachsen zieht Konsequenzen aus den mit der Einführung der Software BAföG 21 aufgetretenen Problemen. Die Verträge mit der Datenzentrale Baden-Württemberg sind heute vorsorglich zum 31.12.2017 gekündigt worden.
„Die Software BAföG 21 funktioniert trotz verbesserter Versionen nicht problemlos und erfüllt nicht die Anforderungen an ein fehlerfrei funktionierendes und stabil laufendes EDV-Verfahren. Daher hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur den Vertrag vorsorglich gekündigt“, sagt Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić. „Der Landesregierung ist es wichtig, dass BAföG-Anträge zügig beschieden und ausgezahlt werden. Falls es der Datenzentrale Baden-Württemberg jedoch gelingt, zeitnah ein fehlerfreies und funktionierendes EDV-Gesamtverfahren bereitzustellen, behalten wir uns die Rücknahme der Kündigung vor.“
Bei BAföG 21 handelt es sich um eine Bearbeitungssoftware für BAföG-Anträge, die mit dem Zahlungsmonat Januar 2016 in Niedersachsen eingeführt wurde. Niedersachsen hatte als eines von neun BAföG-Verbundländern das bisherige Verbund-Großrechnerverfahren aufgegeben und stattdessen die von der Datenzentrale Baden-Württemberg im Auftrag des BAföG-Länderverbundes erstellte und gepflegte Software eingeführt, die aus mehreren Teilmodulen besteht. Im Praxisbetrieb zeigten sich jedoch Probleme, die eine aufwendige Fehlerkontrolle erforderlich machten und zu Beschwerden der Verbundländer führten. Diese haben der Datenzentrale Baden-Württemberg bis Februar 2017 eine Frist eingeräumt, um Fehler zu beheben und Anforderungen umzusetzen.
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