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09.07.2003 11:45

Zehn Merkpunkte zur Professorenbesoldung - HRK-Plenum empfiehlt den Ländern Leitlinien

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Zehn Merkpunkte zur wissenschaftsadäquaten Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes in den Ländern hat das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am Dienstag (8. Juli) in Berlin verabschiedet. Diese Leitlinien, die mit dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) gemeinsam formuliert wurden, zielen darauf ab, den Hochschulen vor allem die Gestaltungsfreiräume, die das Bundesgesetz bietet, zu erhalten und allzu detaillierten Vorgaben, die sich in Einzelfällen durch die Umsetzung in Landesrecht abzeichnen, entgegen zu treten. Das Plenum betonte dabei erneut, dass rigide Kostenneutralität oder gar Kürzungen der Personalbudgets die Ziele der Reform desavouierten.

    Die Länder sollten sich auf die Vorgabe grundsätzlicher, unbedingt notwendiger Verfahrensregeln beschränken, zum Beispiel bei den Leistungsbezügen, und keine unnötigen Festlegungen treffen. "Die Hochschulen müssen selbst definieren können, was sie als besondere Leistungen ansehen und wie und in welcher Höhe sie diese honorieren wollen", so HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried nach dem Plenum in Berlin. Da die Hochschulen Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge künftig aus ihrem Budget bestreiten müssen, sei es nur folgerichtig, wenn die Hochschulen die entsprechenden Entscheidungen selbst träfen. Entsprechende Fonds auf Landesebene seien aufzulösen und an die Hochschulen zu verteilen. Wichtig sei es auch, dass die Hochschulen durch eigene Prioritätensetzungen größere Handlungsspielräume für die Vergabe von Leistungsbezügen schaffen könnten. Dies könne beispielweise durch die Mittelschöpfung bei der Nutzung vakanter Stellen oder durch die Übertragung nicht ausgeschöpfter Mittel geschehen.

    Die Merkpunkte entnehmen Sie bitte untenstehendem Link.


    Weitere Informationen:

    http://www.hrk.de/beschluesse/3361.htm


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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