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08.12.2016 12:20

Unirahmenvertrag: Der Boykott der Hochschulen ist nachvollziehbar, die VG WORT muss verhandeln

Jörg Hafer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft e.V.

    Der Vorstand der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft (GMW) fordert die VG Wort dazu auf, von der geplanten Einführung der Einzelerfassung zum 01.01.2017 Abstand zu nehmen und sich bereit zu erklären, gemeinsam mit den Hochschulen an einer für alle Seiten praktikablen Lösung zu arbeiten. Ziel muss es sein, die Digitalisierung in Hochschulen zu fördern und Lehrende und Studierende für diese Entwicklung zu gewinnen.

    In den letzten Wochen hat sich die Auseinandersetzung um den neuen Rahmenvertrag zwischen KMK und VG Wort verschärft. Inzwischen haben zahlreiche Hochschulen und Hochschulverbände erklärt, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Sie fordern die VG Wort auf, die Verhandlungen um eine praktikable Vergütungsregelung wieder aufzunehmen. Auch von studentischer Seite gibt es zunehmend Protest gegen die Verschlechterung der Zugänglichkeit von Studientexten.

    Im Fokus der Auseinandersetzung steht die Einzelabrechnung von digitalen, lizenzrechtlich geschützten Textmaterialien, die für Forschung und Lehre im Rahmen der Vorgaben des § 52a UrhG („Wissenschaftsschranke“) genutzt werden. In den zurückliegenden Jahren sind diese Abgaben von den Ländern und Hochschulen mit der VG WORT, die für die Abrechnung der Tantiemen für Rechteinhaber*innen bei der Zweitverwertung von Sprachwerken zuständig ist, pauschal verrechnet worden. An Stelle der Pauschalvergütung soll nun laut einem Rahmenvertrag, den die Kultusministerkonferenz (KMK) und VG WORT im September dieses Jahres unterzeichnet haben, eine Seiten- und Teilnehmerzahl-genaue Einzelabrechnung der genutzten Online-Texte erfolgen. Ein Pilotversuch der Universität Osnabrück hatte im letzten Jahr gezeigt, dass der Aufwand für die Einzelabrechnung zu Lasten der Lehrenden und Studierenden geht. Die Verwendung der digitalen Materialien ist insgesamt erheblich zurückgegangen. Beinahe alle Hochschulen haben in den vergangenen Wochen erklärt, diesem Vertrag nicht beizutreten.

    „Der Pilotversuch hat gezeigt, dass die geplante Einzelerfassung für Lehrende und für Studierende einen erheblichen Zusatzaufwand bedeutet. Die Verwendung der digitalen Materialien insgesamt ist erheblich zurückgegangen.“ so Jörg Hafer, Mitglied des Vorstands der GMW. „Diese Auswirkungen stehen im direkten Gegensatz zu den geäußerten Positionen aus Politik und Gesellschaft, die Digitalisierung der Bildung in Deutschland voranzubringen.“ äußert Hafer weiter. Der Vorstand der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft (GMW) fordert daher die VG Wort dazu auf, von der geplanten Einführung der Einzelerfassung zum 01.01.2017 Abstand zu nehmen und sich bereit zu erklären, gemeinsam mit den Hochschulen an einer für alle Seiten praktikablen Lösung zu arbeiten. Ziel muss es sein, die Digitalisierung in Hochschulen zu fördern und Lehrende und Studierende für diese Entwicklung zu gewinnen.

    Über die GMW
    Die Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft (GMW) setzt sich als wissenschaftliche Fachgesellschaft für ein zeitgemäßes, bildungsfreundliches Urheberrecht ein. Sie unterstützt z.B. das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ und den Gedanken offener Bildungsressourcen (OER). Seit über zehn Jahren steht die GMW für die Öffnung der Wissenschaft ein, um die Potentiale der Digitalisierung für Hochschulen und formale Bildung zu erschließen.

    Informationen: http://www.gmw-online.de
    Ansprechperson: Jörg Hafer, joerg.hafer@uni-potsdam.de

    Mehr Informationen zum oben angesprochenen Pilotversuch: https://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/forschung/projekte/pilotprojekt_zum_52a_ur...


    Weitere Informationen:

    http://www.gmw-online.de
    https://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/forschung/projekte/pilotprojekt_zum_52a_ur...


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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