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09.12.2016 11:28

Urheberrechts-Debatte: HAW Hessen lehnt Beitritt zum Rahmenvertrag mit der VG Wort ab

Martin Wünderlich-Dubsky Kommunikation
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Hessen

    Die Mitgliedshochschulen der HAW Hessen haben entschieden, dem zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) geschlossenen Rahmenvertrag nicht beizutreten. Die Bildungseinrichtungen sind der Auffassung, dass die im Vertrag ab 1.1.2017 vorgesehene Einzelabrechnung von urheberrechtlich geschützten digitalen Texten einen nicht hinnehmbaren bürokratischen und personellen Aufwand verursacht. Die HAW Hessen erkennt das Interesse der Urheberinnen und Urheber an einer angemessenen Vergütung an. Deshalb setzt sie sich für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen ein, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

    Momentan dürfen Hochschulen gemäß Urheberrecht (§ 52a UrhG) wissenschaftliche und andere Texte über digitale Semesterapparate, Webseiten oder Lernmanagementsysteme bereitstellen. Die Urheber, die die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vertritt, erhalten dafür eine pauschale Vergütung. Diese zahlen die Bundesländer. Die VG Wort hat jedoch ein Urteil erstritten, das diese Praxis kippt. Sie hat mit der Kultusministerkonferenz per Rahmenvertrag vereinbart, die Zahlungen ab dem 1.1.2017 einzeln abzurechnen. Es war erwartet worden, dass die Hochschulen diesem Vertrag anschließend beitreten. Für die Hochschulen der HAW Hessen stellt dies jedoch einen hohen bürokratischen und personellen Aufwand dar, den sie nicht akzeptieren wollen. Deshalb werden sie dem Vertrag nicht beitreten. Das bedeutet, dass die Hochschulen ab dem 1. Januar keine im Sinne des § 52a UrhG urheberrechtlich geschützten digitalen Texte mehr für Studierende und Lehrende bereitstellen. Den Hochschulen ist bewusst, dass dies Forschung und Lehre in erheblichem Maße beeinträchtigen wird, sehen aber aktuell keine andere Möglichkeit.

    Ihre Position teilt die HAW Hessen mit einer breiten Mehrheit deutscher Hochschulen wie etwa den Mitgliedern der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien KHU. Dabei betont sie, dass die Entscheidung nicht wegen der Höhe der Lizenzkosten gefallen ist, sondern wegen der Folgekosten, die sich aus der administrativen Umsetzung der Dokumentationspflichten im Vertrag ergeben. Das Interesse der Urheberinnen und Urheber an einer fairen Vergütung kennt die HAW Hessen dabei ausdrücklich an. Die Mitglieder der HAW Hessen setzen sich deshalb für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der VG Wort ein mit dem Ziel, eine zukunftsfähige und praktikable Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden.

    Die HAW Hessen ist ein Zusammenschluss der fünf staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) – hierzu gehören die Hochschule Darmstadt, die Frankfurt University of Applied Sciences, die Hochschule Fulda, die Technische Hochschule Mittelhessen und die Hochschule RheinMain – sowie der Evangelischen Hochschule Darmstadt. Rund 30 Prozent aller hessischen Studierenden sind hier in über 300 Bachelor- und Masterstudiengängen eingeschrieben.


    Weitere Informationen:

    http://www.haw-hessen.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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