BBSR-Studie untersucht 14 Länder
Die EU hat sich ambitionierte energiepolitische Ziele gesetzt. Bei der Umsetzung im Gebäudebereich spielen Mietwohnungen und das jeweilige nationale Mietrecht eine wichtige Rolle. Doch welche Faktoren machen die energetische Sanierung von Wohnungen erfolgreich? Um diese Frage zu beantworten, vergleicht eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesbauministeriums (BMUB) 13 EU-Länder sowie die Schweiz miteinander.
Für jedes dieser Länder charakterisierten internationale Experten die nationalen Wohnungssysteme, die Märkte für Mietwohnungen und die dazugehörigen Akteure. Zugleich sammelten die Forscher Zahlen und Informationen zu den verschiedenen Gebäudearten, der rechtlichen und praktischen Ausprägung des Mietrechts, der jeweiligen Wohnungspolitik und der Energieeffizienz. Auf dieser Grundlage ließen sich die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Umsetzungsstrategien und Fördermechanismen für energetische Sanierungen von Mietwohnungen analysieren.
Der Vergleich der Länderprofile zeigt: Die Mietverträge sind in den meisten Ländern unbefristet, die Miethöhe können Eigentümer überwiegend frei festlegen. Das Recht des Vermieters, die Miete nach energetischen Maßnahmen zu erhöhen, ist inhaltlich wiederum sehr unterschiedlich geregelt.
Der Studie zufolge machen vor allem drei Faktoren die energetische Sanierung von Wohnungen erfolgreich. Wichtig sind differenzierte Mietwohnungsmärkte mit starken Verbänden und einem hohen Anteil nicht gewinnorientierter Vermieter. Gleichzeitig spielen effektive rechtliche Regelungen eine wesentliche Rolle, mit denen sich energetische Sanierungskosten umlegen lassen.
„Finanzielle Anreize für die energetische Sanierung von Mietwohnungen werden besonders dann relevant, wenn sich energetische Investitionen über die Mieterträge nicht finanzieren lassen“, sagt BBSR-Experte Rolf Müller, der die Studie geleitet hat. „Die meisten untersuchten Länder erleichtern energetische Gebäudesanierungen, indem sie Darlehen fördern und Zuschüsse sowie steuerliche Anreize geben.“
Die Ergebnisse der Studie sind als BBSR-Online-Publikation 13/2016 erschienen. Interessierte können sie unter www.bbsr.bund.de in der Rubrik „Veröffentlichungen“ abrufen. Eine englische Übersetzung ist in Kürze online verfügbar.
Download der Studie
http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BBSROnline/2016/bbsr-online-13-2016.html
Kontakt
Christian Schlag
Stab Direktor und Professor
Tel.: +49 228 99401-1484
E-Mail: christian.schlag@bbr.bund.de
Rolf Müller
Leiter Gruppe Wohnungs- und Immobilienwesen
Tel.: +49 228 99401-2600
E-Mail: rolf.mueller@bbr.bund.de
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Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Es berät die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, jedermann
Bauwesen / Architektur, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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