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17.01.2017 09:45

Der Spion im eigenen Haus

André Zeppenfeld Stabsstelle für Presse, Kommunikation und Marketing
Universität Siegen

    Wem gehören eigentlich die Personendaten, die über uns durchs Internet geistern? Und was würde geschehen, wenn wir von Unternehmen Geld für unsere Daten verlangen könnten? Antworten darauf gibt Prof. Dr. Maximilian Becker von der Universität Siegen.

    Eine Puppe, nennen wir sie Timmy, und ein Kind, nennen wie sie Sophie, sind Freunde. Timmy kann reden, hört Sophie zu und antwortet. Timmy kann auch fragen, das tut er oft und gerne. „Wie heißen deine Eltern, Sophie? Wo gehst du in den Kindergarten? Welche Filme guckst du gern?“ Wenn Sophie antwortet, nimmt Timmy ihre Stimme auf und sendet sie an die Herstellerfirma. Er ist nämlich ans WLAN angeschlossen. Vielleicht schlägt Timmy Sophie bald Disney-Filme vor, die sie noch nicht kennt.

    In Sophies Antworten steckt bares Geld. Aber: Wem gehören diese Personendaten eigentlich? Und wem gehört der Wert, der in den Daten steckt? Mit den Fragen beschäftigt sich Prof. Dr. Maximilian Becker von der Uni Siegen. Er ist Experte für Immaterialgüterrecht. Das ist das Recht, das sich auf Gegenstände bezieht, die man nicht anfassen kann, zum Beispiel Musik oder Erfindungen. „Per Definition können wir nur Eigentümer von Sachen sein, die greifbar sind. Daten sind keine Sachen, also fallen sie schon mal nicht unter das Sacheigentum“, erklärt Prof. Becker. „Es gibt tatsächlich bisher kein Recht, das Daten um ihrer selbst willen als Vermögensgegenstände zuweist. So gesehen gehören die Daten niemandem.“

    Wäre nicht die Lösung des Problems, Daten rechtlich als Eigentum anzusehen? „Wenn wir Personendaten wirtschaftsrechtlich als Eigentum behandeln, bedeutet das im Extremfall, dass wir uns auch dauerhaft von ihnen trennen können“, sagt Prof. Becker. „Wir könnten unsere Daten für Geld verkaufen.“ Damit Timmy Sophies Daten weitergeben und analysieren darf, könnte ihre Familie im Monat zum Beispiel 5 Euro erhalten. Auf der einen Seite könnte sich damit das Machtverhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmen verschieben. Auf der anderen Seite sieht Prof. Becker ein Problem: „Für ärmere Menschen lohnt es sich relativ gesehen mehr, die eigenen Daten zu verkaufen als für wohlhabendere Personen. Da kommen wir in ein moralisches Dilemma, das wir auch aus anderen Bereichen des Persönlichkeitsschutzes kennen.“ Die Frage sei, ob der Verkauf unserer Daten mit unseren Grundwerten übereinstimme.

    Mit den Grundwerten hänge auch der Datenschutz zusammen, erklärt Prof. Becker. „In anderen Ländern belächeln sie uns und verstehen gar nicht, worüber wir uns ständig beim Thema Datenschutz beschweren.“ Das Problem sei ein Interessenskonflikt zwischen Datenschutz und Datenwirtschaft, bei dem es keine richtige und falsche Meinung gebe: Auf der einen Seite gebe es Stimmen, die gerade jetzt einen strengeren Datenschutz fordern, um die Menschen effektiver zu schützen. „Wir holen uns im Moment einen Spion nach dem anderen ins Haus und können nicht sicher sein, was die Geräte mit unseren Daten machen“, so der Rechtsexperte. Auf der anderen Seite warnt beispielsweise Angela Merkel vor einer Datenschutz-Hysterie. Wer wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleiben wolle, müsse freier mit Daten als Rohstoff der Industrie 4.0 und neuer Geschäftsmodelle umgehen. „Anonymisierte Daten sind wirtschaftlich viel weniger effektiv als personenbezogene Daten“, sagt Prof. Becker. „Wenn Europa zur digitalen Wüste wird, haben wir auch nichts gewonnen.“

    Man müsse sich außerdem fragen, ob wir wirklich alle Produkte anonymisiert nutzen möchten. Nicht nur unschuldige BürgerInnen, sondern auch Terroristen nutzen beispielsweise Pre-Paid-Telefone, soziale Netzwerke und elektronische Zahlungssysteme. Wie anonym sollten solche Leistungen sein und sind wir im Gegenzug einverstanden, selbst überwacht zu werden? Was ist im Übrigen, wenn Timmy zufällig Zeuge häuslicher Gewalt würde? Sind wir dann noch immer der Meinung, dass die erhobenen Daten geschützt werden müssen? Oder wollen wir, dass die Polizei vom Hersteller die Daten für ihre Ermittlungen herausverlangen kann? „All diese Fragen sind schwer zu beantworten, aber wir müssen uns ihnen stellen, weil sich unsere Welt gerade heftig verändert“, sagt Prof. Becker und betont: „Ignorieren funktioniert nicht.“

    Um Fragen wie diese zu diskutieren, veranstaltet die Uni Siegen gemeinsam mit dem Justizministerium des Landes NRW am 9. Februar 2017 im Landgericht Düsseldorf die Tagung „Digitaler Neustart – Rechte an Daten“.

    Von Nora Frei, Pressestelle Uni Siegen

    Ansprechpartner:
    Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker, Universität Siegen
    Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht
    Telefon: 0271 740-2351
    E-Mail: m.becker@recht.uni-siegen.de


    Weitere Informationen:

    http://www.digitaler-neustart.nrw.de


    Bilder

    Professor Maximilian Becker meint: „Wenn Europa zur digitalen Wüste wird, haben wir auch nichts gewonnen.“
    Professor Maximilian Becker meint: „Wenn Europa zur digitalen Wüste wird, haben wir auch nichts gewo ...
    Robert Ionescu
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Informationstechnik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

    Professor Maximilian Becker meint: „Wenn Europa zur digitalen Wüste wird, haben wir auch nichts gewonnen.“


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