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27.02.2017 10:27

Ärzte setzen Bildgebung bei Rückenschmerzen angemessen ein

Susanne Herda Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V.

    Deutsche Ärzte setzen bildgebende Verfahren wie Röntgen, Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT) zur Diagnostik bei Rückenschmerzpatienten angemessen ein. Das lässt sich aus Daten der Nationalen VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz, Versorgungsdaten aus Arztpraxen in Baden-Württemberg und Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) schließen. Darauf weisen nun die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) in einer gemeinsamen Stellungnahme hin. Anlass dafür ist die Publikation "Faktencheck Rücken", die die Bertelsmann Stiftung vor kurzem veröffentlichte.

    Die Autoren behaupten darin unter anderem, bei Rückenschmerzen reagierten Ärzte zu häufig mit übertriebener Diagnostik und rückten überzogene Erwartungen ihrer Patienten oft nicht zurecht. Die Stellungnahme ist in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ veröffentlicht.

    Die Fachgesellschaft und der Berufsverband haben die Bertelsmann-Studie analysiert und kommen zu anderen Ergebnissen: So ist die Anzahl von Behandlungsfällen mit der Diagnose Kreuzschmerz (IDC-10-Code M54) nach aktuellen Angaben der KBV in den Jahren 2010 bis 2015 von 41 Millionen auf 45 Millionen gestiegen. Im selben Zeitraum sank die Zahl der Behandlungsfälle mit bildgebender Diagnostik von knapp 2,8 Millionen auf 2,2 Millionen Behandlungsfälle. Bei weniger als 5 Prozent der Fälle wird derzeit nach Erkenntnissen der KBV überhaupt noch eine Röntgenuntersuchung der Wirbelsäule vorgenommen. „Bei genauerer Analyse ist eine gravierende Überversorgung von Rückenschmerzpatienten im Hinblick auf bildgebende Verfahren nicht zu belegen“, sagt BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher.

    Die Autoren des "Faktencheck Rücken" gehen zudem davon aus, dass nur 15 Prozent der Rückenschmerzen spezifische Ursachen haben. Jedoch deuten der Nationalen VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz zufolge (NVL, 2. Auflage, Konsultationsfassung) neuere Studien darauf hin, dass degenerative Veränderungen zu 15 bis 45 Prozent Rückenschmerz auslösen. Diese Einstufung hat wesentliche Folgen für das weitere leitliniengerechte Vorgehen: Beim Verdacht auf einen spezifischen Rückenschmerz wird regelmäßig Bildgebung eingesetzt, beim Verdacht auf einen nicht-spezifischen Rückenschmerz ist diese zunächst in der Regel nicht angebracht.

    Hinzu kommt ein weiteres Bewertungsproblem: Zerstreut sich der Verdacht auf einen spezifischen Rückenschmerz, ist dies aus der sogenannten ICD-Codierung, also der krankheitsspezifischen Dokumentation des Arztes, nicht herauszulesen. Dort wird abschließend der Befund nicht-spezifischer Rückenschmerz dokumentiert. Die Folge: Bei einer Datenanalyse kann der Verdacht entstehen, es sei trotz nicht-spezifischen Rückenschmerzes eine Bildgebung veranlasst worden. „Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht kommen wir eher zu dem Ergebnis, dass die Bildgebung differenziert eingesetzt wird – je nach vermuteter Ursache der Rückenschmerzen“, betont Professor Dr. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär.

    Dass viele Patienten mit Rückenschmerzen offenbar übertriebene Erwartungen in bildgebende Diagnostik setzen, nehmen DGOU und BVOU ernst. Mehr Information, aber auch mehr Patientenschulungen und weitere Angebote zur Stärkung des patientenindividuellen, wirkungsvollen Umgangs mit Rückenschmerzen scheinen notwendig zu sein. Der Analyse von Bertelsmann zufolge leisten Orthopäden und Unfallchirurgen bereits ihren Beitrag zu einer angemessenen Therapie bei Rückenschmerzen, indem sie Ruhe und Schonung nur zu 20 Prozent empfehlen. Aktivierende Maßnahmen sind im Falle eines nicht-spezifischen Rückenschmerzes der Leitlinie zufolge hilfreich. Mit der Beratung durch die behandelnden Orthopäden und Unfallchirurgen waren die Patienten offenbar zufrieden. Das zeigen die Ergebnisse der Telefonumfrage des Emnid-Instituts, die im "Faktencheck Rücken" veröffentlicht sind: Fast 90 Prozent der Befragten hielten deren Erläuterungen für verständlich.

    Mehr Informationen:
    Faktencheck der Bertelsmann Stiftung – Stellungnahme von BVOU und DGOU, Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten, 1/2017, S. 10, Verlag Springer Medizin
    http://www.dgou.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Pressemitteilungen/2017/OUMN_...

    Kontakt für Rückfragen:
    Susanne Herda
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
    Straße des 17. Juni 106-108
    10623 Berlin
    Tel.: +49 (0) 30 – 340 60 36 -06 oder -00
    Fax: +49 (0) 30 – 340 60 36 21
    E-Mail: presse@dgou.de
    URL: www.dgou.de

    Sabine Rieser
    Leitung Kommunikation und Pressearbeit
    Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
    Straße des 17. Juni 106 – 108, 10623 Berlin
    Telefon: +49 (0)30 797 444 51
    Fax +49 (0)30 797 444 45
    E-Mail: sabine.rieser@bvou.net
    URL: www.bvou.net


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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