In ihrer Sitzung am 15. März 2017 diskutierten die Senatorinnen und Senatoren der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald ausführlich über die formelle Ablehnung der Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung durch das Bildungsministerium des Landes.
Das Justitiariat und die Satzungskommission des Senats wurden beauftragt, zeitnah in Reaktion auf die Beanstandungen aus dem Bildungsministerium Vorschläge für eine Anpassung der Grundordnung zu erarbeiten. Ziel sind rechtssichere Verfahren für Grundordnungsänderungen, wie zum Namen der Universität, zu beschließen.
Die Senatsmitglieder formulierten eine Stellungnahme zu den Diskussionen um die Ablegung des Namens. Die folgende Stellungnahme wurde einstimmig beschlossen.
Stellungnahme vom 15. März 2017
Seit vielen Jahren wird in regelmäßigen Abständen (zuletzt 2010 und nun 2016/2017) über den Namen der Greifswalder Universität diskutiert. Seit 1933 und erneut seit 1954 trägt unsere Universität den Namen Ernst Moritz Arndt. Über den Namen wurde seither mehrfach kontrovers diskutiert. Der Senat der Universität hat sich darum erneut mit der Frage beschäftigt, ob der Name Ernst Moritz Arndt geeignet ist, für eine weltoffene Universität zu stehen. Gemäß Landeshochschulgesetz M-V gehört es zu den ureigenen Aufgaben des Senats einer Universität, in dieser Frage autonom zu entscheiden.
In seiner Sitzung vom 18.01.2017 hat der Senat mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, den Namen Ernst Moritz Arndt künftig nicht mehr zu tragen. Dieses Abstimmungsergebnis hat daraufhin eine äußerst impulsive und emotionale öffentliche Debatte entfacht. Der Senat respektiert das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, sich in dieser Frage auch kritisch zu äußern. Der Senat nimmt jedoch nicht hin, dass Äußerungen in Form von rohen Beleidigungen gegen Studierende oder Gremien/Amtsträgerinnen der Universität gerichtet werden.
Nach gründlicher Prüfung hat das Bildungsministerium M-V allein wegen formaler Mängel des Verfahrens die Zustimmung zur Senatsentscheidung verweigert. Das Bildungsministerium hat in seinem Bescheid vom 07.03.2017 ausdrücklich bestätigt, dass die Universität gemäß § 1 Absatz 3 LHG M-V berechtigt ist, ihren Namen in der Grundordnung festzulegen.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 15.03.2017 beschlossen, die rechtlichen Fragen zu klären und mit Hilfe seiner Satzungskommission die formalen Voraussetzungen zu schaffen, um zeitnah eine Entscheidung über den Namen rechtssicher zu treffen. Die Universität als größter regionaler Arbeitgeber spielt in vielerlei Hinsicht eine wichtige Rolle für das Gedeihen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Der Senat legt darum großen Wert darauf, im gemeinsamen Interesse für das Wohl von Stadt und Land mit Bürgerschaft und Öffentlichkeit zu einem respektvollen und offenen Dialog zu kommen und wird zu diesem Zweck mit der Bürgerschaft Gespräche führen.
Ansprechpartner an der Universität Greifswald
Jan Meßerschmidt
Leiter der Presse- und Informationsstelle
Domstraße 11, 17489 Greifswald
Telefon 03834 420 1152
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