Am 1. April tritt das Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin in Kraft. Es regelt die Belange der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und der Sektion Medizin der Universität zu Lübeck sowie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) innerhalb des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein und trägt so zur Sicherung der universitären Spitzenmedizin in Schleswig-Holstein bei. Die beiden Standorte Kiel und Lübeck sollen durch eine Holding-Struktur mit zwei Campuszentren gestärkt und die Hochschulen besser in die Entscheidungsprozesse des Klinikums eingebunden werden.
Für die Medizinische Fakultät der CAU ergeben sich durch das Gesetz wesentliche Neuerungen: Der Dekan, Professor Dr. med. Ulrich Stephani, wird Mitglied im Vorstand des UKSH und übt seine Position künftig im Hauptamt aus. „Die Medizinische Fakultät der CAU befürwortet diese strukturellen Veränderungen ausdrücklich“, sagt Stephani. „Die Bereiche Forschung und Lehre werden dadurch innerhalb des Vorstands des Universitätsklinikums gestärkt und enger mit der Krankenversorgung verzahnt. Dies trägt dazu bei, die Hochschulmedizin, den Dreiklang aus exzellenter Forschung, evaluierter Lehre und moderner Krankenversorgung, am Standort Kiel optimal aufzustellen.“
Professor Dr. med. Ulrich Stephani ist seit 2013 Dekan der Medizinischen Fakultät der CAU; zuvor war er ein Jahr Prodekan. Seit 1992 ist er Professor für Neuropädiatrie an der CAU und Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin II (ehemals Neuropädiatrie) am UKSH.
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Hochschulmedizin: http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/50/debatten/oa_17.html
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Ab 1. April hauptamtlicher Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Kiel: Professor Dr. med. ...
Foto: pur.pur
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Ab 1. April hauptamtlicher Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Kiel: Professor Dr. med. ...
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