19. Mai 2016: Nicht weit vom Campus der FernUniversität in Hagen liefern sich zwei Männer ein illegales Autorennen und verursachen einen schweren Verkehrsunfall. Vier Menschen werden schwer verletzt, ein sechsjähriger Junge ist erst nach mehreren Tagen außer Lebensgefahr. Gut ein Jahr später beginnt am 29. Mai vor dem Hagener Landgericht der Prozess zum Unfall. Im Gerichtssaal wird auch der FernUni-Strafrechtler Prof. Dr. Osman Isfen sitzen. Er wird die Hauptverhandlung gegen die beiden Angeklagten mit einem Monitoring wissenschaftlich begleiten und nach jedem der fünf geplanten Verhandlungstage einen Beitrag in sein strafrechtliches Blog einstellen.
19. Mai 2016: Nicht weit vom Campus der FernUniversität in Hagen liefern sich zwei Männer ein illegales Autorennen und verursachen einen schweren Verkehrsunfall. Vier Menschen werden schwer verletzt. Ein sechsjähriger Junge ist erst nach mehreren Tagen außer Lebensgefahr. Gut ein Jahr später beginnt am 29. Mai vor dem Hagener Landgericht der Prozess zum Unfall.
Im Gerichtssaal wird auch Prof. Dr. Osman Isfen sitzen, Leiter des Lehrstuhls für Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der FernUniversität. Er wird die Hauptverhandlung gegen die beiden Angeklagten mit einem Monitoring wissenschaftlich begleiten und nach jedem der fünf geplanten Verhandlungstage einen Beitrag in sein strafrechtliches Blog einstellen. Neben einer Zusammenfassung der Verhandlung will der Jurist auch eine erste rechtliche Einordnung vornehmen. Geplant ist zudem ein wissenschaftlicher Aufsatz, in dem Prof. Isfen einen Vergleich zum Berliner Raserfall ziehen wird.
Zur Erinnerung: Im Prozess um das illegale tödliche Autorennen in Berlin war erstmals in Deutschland in einem Autorennen-Fall Anklage wegen Mordes erhoben worden. Ein 69-jähriger Mann war auf dem Ku‘damm noch am Unfallort gestorben. Die beiden Angeklagten wurden im Februar dieses Jahres wegen Mordes verurteilt. Ihre Strafe lautet: lebenslange Haft, lebenslanger Führerscheinentzug.
Mit einer Prognose für den Hagener Raserfall hält sich Osman Isfen bewusst zurück. „Ob es eine Gefängnisstrafe geben wird, ist nicht abzuschätzen. Es wird spannend, wie das Berliner Urteil rezipiert wird“, sagt der Experte für Strafrecht.
Die Anklage in Hagen lautet auf vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung. „Selbstverständlich kann es aber dabei nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts auch um versuchten Mord gehen“, so Osman Isfen.
Insgesamt fünf Verhandlungstermine sind angesetzt, im Anschluss daran ist jeweils ein Blogbeitrag geplant: Montag, 29. Mai, Donnerstag, 1. Juni, Montag, 12. Juni, Donnerstag, 29. Juni, Montag, 3. Juli.
Das strafrechtliche Blog „Audiatur et altera pars“ von Osman Isfen ist abrufbar unter: https://isfen.fernuni-hagen.de/
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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überregional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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