Historiker der Universität Jena gibt Buch zur strafrechtlichen Aufarbeitung europäischer Diktaturen heraus
„Ich liebe doch alle – alle Menschen …“, so stammelte Erich Mielke im November 1989 in der DDR-Volkskammer. Die klägliche Figur, die der einst übermächtige Stasi-Chef abgab, mag sinnbildlich für das Ende der zweiten Diktatur auf deutschem Boden stehen. Zugleich ist Mielke ein gutes Beispiel für den schwierigen Umgang mit den Tätern eines totalitären Systems: 1993 wurde er wegen Doppelmordes zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die Tat war im Jahr 1931 begangen worden. Für die Tätigkeit seines Ministeriums für Staatssicherheit musste sich Mielke nicht verantworten.
„Es gibt keinen Königsweg für die Aufarbeitung einer Diktatur“, sagt PD Dr. Jörg Ganzenmüller von der Universität Jena. Der Osteuropahistoriker lehrt an der Universität und ist zugleich Vorstandsvorsitzender der Stiftung Ettersberg. Die Stiftung hatte im Herbst 2015 zu ihrem 14. Symposium eingeladen, dessen wissenschaftlicher Ertrag nun in Buchform vorliegt: „Recht und Gerechtigkeit. Die strafrechtliche Aufarbeitung von Diktaturen in Europa“.
Die Kernaussage des Buches: Mit den Mitteln der Justiz sind Diktaturen nur unzureichend aufzuarbeiten. Im ersten Kapitel hat Jutta Limbach das Dilemma der Juristen umrissen: Die Täter können sich auf das zur Tatzeit geltende Recht berufen. Die Strafjustiz sei deshalb nicht das geeignete Instrument, der Hoffnung auf Gerechtigkeit Genüge zu tun. Die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley brachte das auf die griffige Formel: „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat.“
Ein exemplarisches Beispiel für die Grenzen strafrechtlicher Aufarbeitung ist der Fall Matthias Domaschk, über den Katharina Lenski unter dem Titel „Im Schweigekreis. Der Tod von Matthias Domaschk zwischen strafrechtlicher Aufarbeitung und offenen Fragen“ geschrieben hat. Der Jenaer Matthias Domaschk war 1981 in Stasi-Haft ums Leben gekommen, angeblich durch Suizid. In zwei Strafverfahren wurde nach 1989 über diesen Fall verhandelt. Wie Katharina Lenski aufzeigt, zogen die Gerichte als Hauptquelle die Stasi-Akte zu Rate, ohne diese quellenkritisch auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Letztlich, so Lenski, machten sich die Gerichte die Deckerzählung der Stasi zu eigen. Die Todesumstände Domaschks sind bis heute nicht geklärt.
Die strafrechtliche Aufarbeitung von Diktaturen geschieht stets in einem gesellschaftlichen Kontext, sagt Jörg Ganzenmüller. In dieser Hinsicht können Historiker von den Juristen lernen – und ebenso umgekehrt. Es gehe in dem Band nicht darum, ein Muster für den Umgang mit Diktaturen zu entwerfen, sondern um eine Darstellung der unterschiedlichen Wege, die bei der Aufarbeitung von Diktaturen beschritten wurden, so Jörg Ganzenmüller. Diese reichen von einer umfassenden Öffnung der Akten bis hin zu deren Vernichtung, von der Einrichtung von Wahrheitskommissionen bis hin zur gesellschaftlichen Amnesie. Nur in einem Umstand gleichen sich alle postdiktatorischen Gesellschaften: Das begangene Unrecht hat ein langes Nachleben.
Das neue Buch bietet Denkanstöße und Einsichten, einen Schlussstrich zieht es nicht.
Bibliographische Angaben:
Jörg Ganzenmüller (Hg.): „Recht und Gerechtigkeit. Die strafrechtliche Aufarbeitung von Diktaturen in Europa“, Böhlau Verlag, Köln Weimar Wien 2017, 312 Seiten, 35 Euro, ISBN: 978-3-412-50548-6
Kontakt:
PD Dr. Jörg Ganzenmüller
Historisches Institut der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Fürstengraben 13, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 944460
E-Mail: joerg.ganzenmueller[at]uni-jena.de
Das Cover der neuen Publikation.
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Geschichte / Archäologie, Gesellschaft, Politik, Recht
überregional
Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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