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12.08.2003 10:41

Erste Bilanz in der BAföG-Überprüfung nordrhein-westfälischer Studierender

Ralf-Michael Weimar Referat "Presse und Kommunikation"
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Wissenschaftsministerin Kraft: Über 75 Prozent der nordrhein-westfälischen Studierenden haben rechtmäßig BAföG empfangen - doch von den bisher überprüften Verdachtsfällen ist jeder zweite missbräuchlich

    Die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft hat heute im Rahmen eines Pressefrühstücks eine erste Bilanz in der BAföG-Überprüfung nordrhein-westfälischer Studierender gezogen. Ministerin Kraft: "Ich freue mich, dass die Mehrheit unserer Studierenden in NRW (75 Prozent) die Förderung zu Recht erhalten hat. Gleichwohl kann ich in dieser positiven Gesamtbilanz nicht übersehen, dass jeder zweite bisher überprüfte Verdachtsfall zu einer Rückforderung führte."

    Das Bundesbildungsministerium hatte zum 1. Juli 2002 von allen Bundesländern die Daten der BAföG-Empfänger für einen Abgleich mit dem Bundesamt für Finanzen angefordert. Zu diesem Stichtag gab es in Nordrhein-Westfalen rund 55.000 studierende BAföG-Empfänger. Nach dem Abgleich empfahl das Bundesamt für Finanzen die Überprüfung von 16.409 Studierenden in NRW, da diese aus ihrem Vermögen Zinseinkünfte von über 100 Euro im Ermittlungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2001 erzielten. Die nordrhein-westfälischen Studentenwerke konnten davon bisher 9.929 Fälle überprüfen - mehr als jeder zweite dieser überprüften Fälle (5.276) war in seinen Vermögensangaben nicht korrekt.

    Ministerin Kraft: "Der Schaden aus missbräuchlich bezogenem BAföG ist für die öffentlichen Haushalte eklatant: Allein die bisher ermittelten Missbrauchsfälle in NRW führen zu einer Gesamtrückforderungssumme von über 29 Millionen Euro - auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallen davon rund 10 Millionen Euro. Dies sind zu Unrecht erlangte staatliche Leistungen, die denjenigen fehlen, die Unterstützung substanziell benötigen." Die Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden zu 65 Prozent vom Bund und zu 35 Prozent vom Land NRW erbracht.

    "Zusätzlich als Skandal zeigt sich, dass es sich sehr häufig gar nicht um sogenannte kleine Fische handelt," betonte Ministerin Kraft. Denn nach einer stichprobenartigen Überprüfung der 5.276 Missbrauchsfälle liegt die Rückforderungssumme in jedem dritten Fall über 5.000 Euro, in immerhin noch jedem achten Fall über 10.000 Euro. Etliche Rückforderungsbeträge belaufen sich auf zwischen 20.000 und 30.000 Euro, einige auf weit über 30.000. Ein Fall war besonders herausragend: Hier erzielte ein Studierender 200.000 Euro Zinseinkünfte aus seinem Vermögen und war dennoch BAföG-Vollbezieher.

    "Dennoch bleiben wir - im Verfahren wie in den Konsequenzen - fair," erklärte die Ministerin: "Die BAföG-Ämter differenzieren nach umfassender Einzelfallprüfung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wir unterscheiden in der Ahndung der Fälle sehr wohl zwischen einem vergessenen Sparbuch der Großeltern und komplizierten Finanztransaktionen." Lediglich bei Vorsatz - also dem Nachweis krimineller Energie zur Verschleierung der finanziellen Verhältnisse - wird ein Strafverfahren eingeleitet. Dies war seit der Überprüfung im Juli 2002 in 234 Fällen der Fall, in 657 Fällen wurde ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro verhängt. Bei der Bearbeitung durch die BAföG-Ämter hatte die Geltendmachung der Rückforderungen jedoch zunächst Priorität gegenüber der Festsetzung von Bußgeldern oder der Einleitung von Strafverfahren.

    Die laufende Überprüfung der BAföG-empfangenden Studierenden konnte von einigen Studentenwerken bereits fast vollständig abgeschlossen werden, bei den übrigen wird sie in einigen Monaten abgeschlossen sein.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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