Ausbildungsordnung „Bürsten- und Pinselmacher/-in“ modernisiert
Ob im Alltag oder in der Kunst, beim Wohnungsanstrich oder bei der Körperpflege – überall benötigen wir Bürsten und Pinsel. Etwa 1.000 verschiedene Sorten gibt es, vom Reisigbesen wie für die Märchenhexe bis zur Gemüsebürste, vom Make-up-Quast bis zum feinsten Künstler- oder großen Malerpinsel. Gerade die handwerklich hochwertigen Produkte werden von Bürsten- und Pinselmacherinnen und -machern hergestellt.
Deren Ausbildung hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) nun im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis auf den neuesten Stand gebracht. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 1. August in Kraft.
Technische, wirtschaftliche und organisatorische Veränderungen und Entwicklungen in der Bürsten- und Pinselfertigung sind der Hintergrund der Neuordnung. So berücksichtigt die modernisierte Ausbildungsordnung unter anderem neue Fertigungsverfahren und erhöhte Anforderungen an die Produkte in Bezug auf Sicherheit und Nachhaltigkeit. Sie sollen nicht nur strapazierfähig und gut zu handhaben sein, sondern teils höchsten Ansprüchen genügen, insbesondere im Künstlerbedarf.
Gefertigt werden sie aus Tierhaaren, Naturborsten, pflanzlichen oder synthetischen Fasern, die in Holz oder Kunststoffe eingefügt werden. Der weitaus größte Teil der Bürsten- und Pinselproduktion kommt zwar aus deutschen Industriebetrieben oder wird importiert. Es gibt aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem besonderen Interesse an handwerklich hergestellten Produkten, für die dann ein entsprechend höherer Preis anfällt.
Die Ausbildung zum/zur Bürsten- und Pinselmacher/-in wird sowohl von Handwerks- als auch von Industriebetrieben angeboten. Die Auszubildenden erlernen die verschiedenen Bürsten- und Pinselarten und ihren Verwendungszweck, sie werden mit den unterschiedlichen handwerklichen und/oder industriellen Verarbeitungstechniken und mit den Maschinen und Werkzeugen vertraut gemacht, die zur Herstellung benötigt werden. Die neue Ausbildungsordnung unterscheidet nicht mehr nach Fachrichtungen. Sie legt vielmehr die Bürsten- und die Pinselherstellung als jeweils eigenständigen Schwerpunkt fest.
Die Übernahmeaussichten für Auszubildende sind sehr gut. Nach der Abschlussprüfung kann eine Weiterqualifizierung zum/zur Bürsten- und Pinselmachermeister/-in angeschlossen werden.
Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen zum 1. August die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1984 ab.
Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter http://www.bibb.de/neue-berufe
Bildmaterial steht unter http://www.bibb.de/pressefotos zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
Brigitte Seyfried; E-Mail: seyfried@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, jedermann
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Studium und Lehre
Deutsch
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