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07.10.1998 00:00

Qualitätssicherung in der genetischen Diagnostik

Robert Emmerich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

    Die Qualität der medizinischen Labordiagnostik wird in Deutschland durch Kontrollen und Leistungsnachweise sichergestellt. Für das Gebiet der genetischen Diagnostik fehlen jedoch bisher entsprechende Kriterien. Ein bundesweites Projekt, das unter Federführung des Instituts für Humangenetik der Universität Würzburg angelaufen ist, soll dies ändern.

    Wie Projektleiter Prof. Dr. Clemens Müller-Reible erläutert, gehe es darum, Richtlinien zu erarbeiten, Laborstandards zu setzen und die Durchführung von Ringversuchen zu organisieren. Das Projekt, bei dem das Würzburger Institut die Zusammenarbeit von mehr als 50 molekulargenetischen Labors koordiniert, wird vom Bundesgesundheitsministerium für zwei Jahre gefördert.

    Der Qualitätsgedanke ist laut Prof. Müller-Reible in den klinischen Labors seit Jahrzehnten fester Bestandteil der regelmäßig zu erbringenden Leistungsnachweise. So schreibt das Sozialgesetzbuch V vor, daß alle klinischen Laboratorien an Ringversuchen teilzunehmen haben. Dabei müssen anonyme Untersuchungsproben analysiert werden. Ein externes Referenzlabor prüft dann, ob die Ergebnisse richtig und präzise sind. Neben der absoluten Qualität der jeweiligen Laborleistung soll so auch ein bundesweit einheitlicher Standard in der medizinischen Analytik sichergestellt werden.

    Durch die Fortschritte bei der Erforschung des Erbguts wurden in den vergangenen Jahren die Ursachen zahlreicher Erbkrankheiten aufgeklärt. Gerade in diesem Bereich seien so rasch wie kaum jemals zuvor Methoden und Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung in die medizinisch-genetische Diagnostik übernommen worden - "wohl nur die Anwendung der Röntgenstrahlen hat noch rascher Eingang in den ärztlichen Alltag gefunden", sagt Prof. Müller-Reible.

    Da die molekulargenetische Diagnostik mit neuen Techniken arbeitet, sei es nötig, die Konzepte der herkömmlichen Qualitätssicherung entsprechend anzupassen. Denn die Verpflichtung zur Qualitätssicherung gilt laut Prof. Müller-Reible grundsätzlich auch für jedes neue diagnostische Verfahren in der Medizin.

    Weitere Informationen: Prof. Dr. Clemens Müller-Reible, T (0931) 888-4063, Fax (0931) 888-4069, E-Mail:
    crm@biozentrum.uni-wuerzburg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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