idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
20.11.2017 14:03

Daten als Wirtschaftsgut – Fünf Forderungen an einen europäischen Rechtsrahmen

Julia Feilen FZI Corporate Communications and Media (CCM)
FZI Forschungszentrum Informatik am Karlsruher Institut für Technologie

    Daten sind zu einem zentralen Wirtschaftsgut geworden. Dies stellt die Rechtsordnung vor große Herausforderungen und erfordert neue Regelungen. Die Fachgruppe „Rechtsrahmen“ des Technologieprogramms „Smart Data – Innovationen aus Daten“ präsentiert dafür Vorschläge in der neuen Publikation „Daten als Wirtschaftsgut – Europäische Datenökonomie oder Rechte an Daten?“.

    Berlin, 20.11.2017 – Während Daten früher vor allem ein Nebenprodukt im Geschäftsalltag waren, sind sie heute zu einer bedeutenden strategischen Ressource aufgestiegen. In diesem Zuge werden verschiedene Fragen relevant: Wem gehören welche Daten? Wer erhält Zugang zu Daten und wenn ja zu welchen Daten genau? Und wem gehören die Ergebnisse, die bei der Verarbeitung verschiedener Daten entstehen: Demjenigen, der die Daten verarbeitet oder dem, der die Ursprungsdaten erhoben hat?

    Um für diese Fragen Lösungen zu finden, braucht es einen entsprechenden Rechtsrahmen auf europäischer Ebene. Die aktuelle Diskussion zum Aufbau einer europäischen Datenökonomie mit entsprechenden rechtlichen Vorgaben wird in der Publikation „Daten als Wirtschaftsgut – Europäische Datenökonomie oder Rechte an Daten?“ dargestellt, die von der Fachgruppe „Rechtsrahmen“ des Technologieprogramms „Smart Data – Innovationen aus Daten“ erarbeitet und heute auf dem Symposium „Digitale Zukunft konkret“ in Berlin veröffentlicht wurde.

    PD Dr. Oliver Raabe, Leiter der Fachgruppe Rechtsrahmen vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Direktor am FZI Forschungszentrum Informatik: „Wenn es um die Nutzung von Daten als Bestandteil von Produkten und Dienstleistungen geht, stehen sich zwei Paradigmen gegenüber: Einerseits die grundsätzlich freie Nutzbarkeit von Informationen als sinnvolle Grundlage neuer Wissensgenerierung, sowie anderseits die Idee der Schaffung von Eigentums- bzw. Schutzrechten, die dann aber die Einholung von Lizenzen bis hin zur Etablierung von Lizenzketten erfordern würden. Letzteres droht Innovationshemmnisse zu generieren.“

    Für die Mitglieder der Fachgruppe Rechtsrahmen ist hingegen der diskriminierungsfreie Zugang zu Daten sowie eine problemlose Zusammenarbeit über Systemgrenzen hinweg eine wichtige Grundlage für den Erfolg von Geschäftsmodellen im Umfeld von Smart Data. „Wir plädieren deshalb für eine europäische Wettbewerbsregelung zum Zugang zu Daten, die gleichzeitig auch datenschutzrechtliche Aspekte mitberücksichtigt und für beides verbindliche Vorgaben bietet“, so Raabe.

    In der Publikation hat die Fachgruppe insgesamt fünf Forderungen an einen europäischen Rechtsrahmen formuliert:

    1. Der Zugang zu anonymen, von Maschinen erzeugten Daten sollte verbessert werden
    2. Entwicklung technischer Lösungen für zuverlässige Identifizierung und Datenaustausch fördern
    3. Künftige Lösungen sollten Lock-in-Effekte minimieren
    4. Recht auf Zugang zu Daten im öffentlichen Interesse oder für wissenschaftliche Zwecke
    5. Schaffung eines diskriminierungsfreien Rechtsrahmens für Text und Data Mining sowie Webcrawling

    Zusätzlich zu den Forderungen bietet die Fachgruppenpublikation eine ausführliche Analyse zur aktuellen Diskussion um das „Recht an Daten“ auf juristischer Ebene. Ergänzend zu diesen juristischen Betrachtungen gibt die Publikation einen Einblick in die Problematik aus wirtschaftlicher Perspektive am Beispiel eines Start-ups im Bereich Text und Data Mining.

    Über Smart Data – Innovationen aus Daten

    Mit dem Technologieprogramm „Smart Data – Innovationen aus Daten“ fördert das BMWi von 2014 bis 2018 insgesamt 16 Leuchtturmprojekte, die den zukünftigen Markt von Big-Data-Technologien für die deutsche Wirtschaft erschließen sollen. Smart Data ist Teil der Hightech-Strategie und der Digitalen Agenda der Bundesregierung. Weitere Informationen zum Smart-Data-Technologieprogramm www.smart-data-programm.de.

    Ansprechpartner für die Presse

    Constantin Schüßler
    Smart-Data-Begleitforschung c/o LoeschHundLiepold Kommunikation GmbH
    Hauptstraße 28
    10827 Berlin
    Tel.: 030-4000 652-12
    Fax: 030-4000 652-20
    E-Mail: smartdata@lhlk.de
    Internet: www.smart-data-programm.de


    Weitere Informationen:

    http://www.smart-data-programm.de


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Publikation: Daten als Wirtschaftsgut - Europäische Datenökonomie oder Rechte an Daten?

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Informationstechnik, Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).