Die schwarz-gelbe Koalition in NRW plant, nach dem Vorbild Baden-Württembergs Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern einzuführen. Die SPD sieht darin den ersten Schritt für eine Wiedereinführung von Studiengebühren für alle und legt im Gegenzug einen Entwurf für ein Gebührenfreiheitsgesetz vor, das jegliche Gebühren und Beiträge ausschließen soll. Ulrich Müller, Leiter politische Analysen im CHE, kommt in seiner Stellungnahme vor dem Wissenschaftsausschuss des Landtages NRW zu dem Schluss, dass weder eine pauschale Tabuisierung von Studienbeiträgen noch eine Orientierung am baden-württembergischen Modell eine adäquate Lösung darstellen.
In Baden-Württemberg wurde jüngst ein Studiengebührenmodell umgesetzt, das Nicht-EU-Studierende mit 1.500 € pro Semester zur Kasse bittet. Bei diesem Modell überwiegen nach Ansicht des CHE die Nachteile deutlich. Den zahlenden Studierenden wird kein echter Mehrwert geboten. Mobilitätshemmnisse für weniger begüterte ausländische Studierende sind bei diesem Modell zu erwarten, weil die Zahlungspflicht nicht mit einem Darlehensanspruch oder einer Nachlagerung der Zahlung gekoppelt ist. Und zudem ist der finanzielle Ertrag für die Hochschulen im Land Baden-Württemberg äußerst gering. Die Gebühren sollen größtenteils Einsparungen im Haushalt des Wissenschaftsministeriums kompensieren.
„Die CDU-FDP-Koalition in Nordrhein-Westfalen hat sich hier das falsche Vorbild ausgesucht. Die baden-württembergische Landesregierung macht hier eigentlich alles falsch, was man bei der Entwicklung eines Gebührenmodells falsch machen kann. Dieses Modell sollte definitiv keine Blaupause für weitere Länder sein“, findet Ulrich Müller. Zwar plane die schwarz-gelbe Koalition Optimierungen, so soll den Hochschulen ein deutlich größerer Anteil an den Einnahmen verbleiben, gravierende Konstruktionsfehler blieben jedoch bestehen. Ulrich Müller: „NRW will es besser als Baden-Württemberg machen, macht es aber noch lange nicht gut.“
Auch wenn das CHE eine Übernahme des baden-württembergischen Modells nicht für ratsam hält, erscheint das Vorhaben der SPD, über ein Gebührenfreiheitsgesetz jegliche Art von Studiengebühren auszuschließen, ebenfalls nicht überzeugend. „Das stimmt so nicht, dass eine Campus Maut junge Menschen grundsätzlich benachteiligt“, hält Ulrich Müller dagegen, „es kommt darauf an, wie man Studienbeiträge ausgestaltet.“ Beitragsmodelle müssten so ausgestaltet und umgesetzt werden, dass Chancen genutzt und Risiken vermieden werden. „Eine Tabuisierung von Studiengebühren verhindert eine sachgemäße Diskussion darüber, wie Hochschulen in Zukunft finanziert werden sollen“, stellt Müller klar.
Angesichts der sinkenden Grundfinanzierung könnten Studienbeiträge, die nach australischem Vorbild als Absolventenbeiträge konzipiert sind, relevante und verlässliche Einnahmen für die Hochschulen bedeuten. Sie kämen den Studierenden zugute, wenn sie in bessere Betreuung, Service und Infrastruktur an den Hochschulen fließen. Und sie wirkten nicht abschreckend, wenn sie den Zugang zur Hochschule frei halten für alle, die das Potential für ein Studium haben – unabhängig vom Kontostand der Eltern. Dies sei gewährleistet, wenn nur Absolventen, die von ihrem Studium profitieren, also ein gewisses Mindesteinkommen überschreiten, zur Kasse gebeten werden. Müller: „Ein solches Modell wäre stringent und klar kommunizierbar: Eine Zahlungspflicht entsteht nur für die, die auch zahlungsfähig sind. Ausnahmeregelungen wären überhaupt nicht nötig. Ein solcher Graduiertenbeitrag wäre auch eher gesellschaftlich akzeptiert.“
Kontakt
Ulrich Müller
05241 9761 27
Ulrich.Mueller@che.de
http://www.che.de/cms/?getObject=5&getNewsID=2100&getCB=398&getLang=... Pressemitteilung
http://www.che.de/downloads/CHE_Stellungnahme_Gebuehrenfreiheitsgesetz_NRW_Novem... Stellungnahme des CHE zum Entwurf des Gebührenfreiheitsgesetz
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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Wissenschaftspolitik
Deutsch
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