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04.09.2003 18:12

Realsteuerhebesätze von Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern in 2003

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    Die Entwicklung der Realsteuerhebesätze im laufenden Jahr zeigt einen eindeutigen Trend zu höheren Hebesätzen und damit höherer Steuerbelastung für die Wirtschaft.

    Das Institut "Finanzen und Steuern" (IFSt) in Bonn legt in Zusammenarbeit mit dem DIHK eine Untersuchung über die aktuelle Entwicklung der Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) und deren Hebesätze in den deutschen Städten und Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern vor (IFSt-Schrift 409).
    Im Jahre 2003 wird die Gewerbesteuer im Durchschnitt mit einem Hebesatz von 431 v.H. erhoben. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit der gewogene Durchschnittshebesatz um einen Punkt erhöht. Der Anstieg bleibt vergleichsweise moderat, weil bei den zahlreichen (24) Erhöhungen große Städte weniger betroffen, diese aber mit einer Senkung beteiligt sind. Am stärksten erhöht hat sich die durchschnittliche Hebesatzanspannung in Sachsen (5 Prozentpunkte); ermäßigt allein in Hessen (- 1 Prozentpunkt). In sechs Ländern werden die Betriebe höher als im Bundesdurchschnitt besteuert. Die Gewerbesteuerhebesätze der 189 erfassten Städte und Gemeinden haben eine Spannbreite zwischen 340 v.H. und 490 v.H.
    In den zwölf Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern rangiert der Gewerbesteuerhebesatz in Berlin mit 410 v.H. am unteren Ende; in Frankfurt/M. und München mit 490 v.H. an der Spitze.
    Die Hebesätze der Grundsteuer A - die Grundsteuer der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - haben sich in Durchschnitt um 1 Prozentpunkt auf 260 v.H. erhöht.
    Bebaute und unbebaute Grundstücke sowie die Masse der Betriebsgrundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens werden im Jahr 2003 im Schnitt mit einem Hebesatz von 460 v.H. zur Grundsteuer B herangezogen. Er ist als Folge einer größeren Zahl von kräftigen Hebesatzveränderungen (größte durchschnittliche Hebesatzanspannung in Sachsen mit 23 v.H.-Punkten und einzige durchschnittliche Hebesatzermäßigung in Hessen mit - 2 v.H.-Punkten) um 4 v.H.-Punkte gestiegen.
    Die Gewerbesteuer erbringt mit rd. 5,3 v.H. der gesamten Steuereinnahmen das vierthöchste Aufkommen aller Steuern, während die Grundsteuer knapp 2 v.H. zum Steueraufkommen beiträgt. Die Hebesätze werden von den Gemeinden eigenverantwortlich festgelegt; ihnen steht grundsätzlich auch das Aufkommen der Realsteuern zu (bis auf die Gewerbesteuerumlage, durch die derzeit rund ein Viertel des Gewerbesteueraufkommens dem Bund und den Ländern zufließen).
    Das Gewerbesteueraufkommen in 2002 (23,5 Mrd. Euro) liegt deutlich unter dem des Jahres 2000 (27 Mrd. Euro). Die den Gemeinden verbleibende Gewerbesteuer wird auch durch die Anhebung der Gewerbesteuerumlage für Bund und Länder geschmälert, die vermeintlich beträchtliche Mehreinnahmen der Gemeinden aufgrund der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch das Steuersenkungsgesetz 2000 abschöpfen sollte.
    Das Aufkommen der Grundsteuer wächst stetig. Die Einnahmen der neuen Länder aus den Realsteuern sind aufgrund ihrer geringen Wirtschaftskraft und den tendenziell niedrigen Hebesätzen allerdings nach wie vor unterdurchschnittlich.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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