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02.01.2018 09:59

Entgeltungleichheit: Wissenschaftlicher Rechercheservice der Hans-Böckler-Stiftung

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    ab dem 6. Januar 2018 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in größeren Betrieben einen neuen Auskunftsanspruch zur Bezahlung. Nach dem Entgelttransparenzgesetz haben Beschäftigte das Recht, zu erfahren, was Kolleginnen und Kollegen des jeweils anderen Geschlechts mit vergleichbarer Beschäftigung in ihrem Betrieb verdienen.

    Der – anonymisierte – Vergleich soll dazu beitragen, den weiterhin sehr hohen Lohnrückstand von Frauen gegenüber Männern zu reduzieren. „Das Gesetz wird keine schnellen, durchschlagenden Veränderungen bringen, dazu sind die praktischen Hürden vielfach zu hoch und der Geltungsbereich zu stark eingeschränkt. Trotzdem ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Denn damit ist der Anspruch auf gleiche Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Beschäftigung vom Gesetzgeber bekräftigt worden und erstmals wird im Gesetz konkret definiert, was gleichwertige Arbeit ist“, sagt Dr. Christina Klenner, Expertin für Genderforschung am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Mit dem „Comparable Worth Index“ hat das WSI in einem Kooperationsprojekt ein Instrument entwickelt, das solche Vergleiche auf eine systematische Basis stellt und auch Diskriminierungen enthüllt, die auf der Unterbewertung von Frauentätigkeiten beruhen. Dass Transparenz und klare Kriterien generell die beste Methode sind, den Gender-Pay-Gap zu reduzieren, zeigen auch andere Untersuchungen des WSI: So profitieren Frauen beispielsweise besonders deutlich davon, wenn in ihrem Unternehmen nach Tarifvertrag gezahlt wird.

    Detaillierte Informationen zur Entgeltungleichheit und zu Ansätzen, sie zu reduzieren, finden Sie über die folgenden Links:

    Frauenberufe sind häufig schlechter bezahlt als Männerberufe. Das liegt keineswegs an geringeren Arbeitsanforderungen, wie detaillierte Analysen von Jobprofilen mit dem „Comparable-Worth-Index“ zeigen. Der „Comparable-Worth-Index“ misst Anforderungen und Belastungen der Arbeitstätigkeiten auf Grundlage anerkannter Arbeitsbewertungsverfahren - https://www.boeckler.de/67961_67998.htm

    Bei der Entgeltgleichheit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern in der EU: Der Gender Pay Gap beträgt hierzulande rund 21 Prozent. Manche Forscher sehen dennoch keinen Handlungsbedarf: Schließlich sei die auf Basis von statistischen Analysen „bereinigte“ Lohnlücke erheblich kleiner. Für Dr. Christina Klenner ist diese Argumentation irreführend. Denn auch hinter dem „erklärten“ Teil des Gender Pay Gap verbirgt sich zum Teil Diskriminierung - https://www.boeckler.de/63056_66317.htm

    Beschäftigte mit Tarifvertrag verdienen mehr. Das gilt besonders für Frauen - https://www.boeckler.de/53231_53239.htm und - https://www.boeckler.de/67329_67340.htm

    Detaillierte Daten zur Entgeltungleichheit im WSI-GenderDatenPortal - https://www.boeckler.de/wsi_52816.htm

    Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.

    Freundliche Grüße aus der Hans-Böckler-Stiftung

    Rainer Jung

    Rainer Jung
    Abteilungsleiter Öffentlichkeitsarbeit und Transfer
    Pressesprecher

    Hans-Böckler-Stiftung
    Hans-Böckler-Str. 39
    40476 Düsseldorf
    Tel.: 0211 / 7778-150
    Fax: 0211 / 7778-4150
    rainer-jung@boeckler.de
    www.boeckler.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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