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08.02.2018 12:25

„Von der Biologie zur Innovation“ - Biologenverband zum Koalitionsvertrag 2018

Dr. Kerstin Elbing Geschäftsstelle Berlin
Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland e.V.

    (Berlin, 08.02. 2018) Der von CDU/CSU und SPD vorgelegte Koalitionsvertrag liefert nach Ansicht des Verbandes Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin (VBIO e. V.) wichtige Impulse und Weichenstellungen für die Bereiche Bildung und Wissenschaft. Besondere Anerkennung verdient die Ankündigung einer ressortübergreifenden Agenda „Von der Biologie zur Innovation“, die gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet werden soll. Auch im Bereich des Biodiversitätsschutzes sind gute Ansätze erkennbar. Allerdings sind in beiden Handlungsfeldern in der Umsetzungspraxis Inkonsistenzen und Zielwidersprüche zu erwarten.

    Biowissenschaftliche Erkenntnisse sowie „die Nutzung von Prinzipien der Natur“ können wichtige Beiträge zur nachhaltigen Lösung von Zukunftsproblemen leisten. Die zu bewältigenden Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Ernährungssicherung und Umweltschutz sind dabei ebenso vielfältig wie die Lösungsansätze, die bislang allerdings oft an den Einzeldisziplinen orientiert bzw. sektoral bleiben. Eine ressortübergeifende Agenda „Von der Biologie zur Innovation“, ist nach Ansicht des VBIO ein sinnvoller und notwendiger Ansatz, diesem Mangel entgegen zu wirken und Synergieeffekte zu erzielen. Bis eine solche Agenda ihr Wirkpotential nachhaltig entfaltet, ist allerdings ein langer Atem – auch über die laufende Legislaturperiode hinaus - erforderlich. Denn zum einen ist die Agenda als solche langfristig orientiert und zum anderen muss auch für ihre Erarbeitung im Zusammenspiel von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ausreichend Zeit vorgesehen werden.
    „Als wissenschaftlicher Dachverband der Biologie in Deutschland steht der VBIO bereit, seine Expertise einzubringen“ so Prof. Dr. Bernd Müller-Röber, Präsident des VBIO. „Wir sind sehr gespannt, wie sich die Diskussion um die Agenda entwickelt, zumal der Koalitionsvertrag weitere Aussagen enthält, bei denen sich noch erweisen muss, wie diese sich in die geplante Agenda integrieren lassen“.

    Ein gewisses Konfliktpotential sieht der Biologenverband in den Festlegungen des Koalitionsvertrages zur Gentechnik. Hier wird es auch darauf ankommen, wie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu den „Neuen Züchtungstechnologien“ ausfällt und welche Schlussfolgerungen die neue Regierung daraus ziehen wird.
    Das Ziel, „auf den entscheidenden Technologiefeldern der Zukunft über eigene Forschungs-, Produktions- und Kompetenzstrukturen zu verfügen“, erscheint in der gegenwärtigen Situation für bestimmte Bereiche der Biotechnologie kaum realisierbar.
    Eine „umfassende Technologieoffenheit“, wie sie im Kontext der Förderung der Hightech-Strategie als „wichtiges Grundprinzip“ zitiert wird, kann für den Bereich der Biotechnologie jedenfalls nicht auf allen Ebenen automatisch vorausgesetzt werden.

    Zielkonflikte sind auch in einem anderen Feld absehbar, für das sich der Biologenverband engagiert – dem der Biodiversität bzw. der Biodiversitätsforschung. Sehr richtig haben die Verfasser des Koalitionsvertrages den Rückgang der Insekten auch im Unterkapitel „Landwirtschaft“ verortet und die Vorlage einer entsprechenden Ackerbaustrategie bis zur Mitte der Legislaturperiode vorgesehen. Die Finanzierung soll durch Fördermittel für Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie erfolgen. Zusätzlich sollen mit einem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ die Lebensbedingungen für Insekten verbessert werden. Der VBIO geht dabei davon aus, dass die Programme wissenschaftlich begleitet und die Einzelmaßnahmen zumindest stichprobenartig evaluiert werden.

    Der Wandel der biologischen Vielfalt findet in der Regel über längere Zeiträume statt. Ein umfassendes, langfristig angelegtes Biodiversitätsmonitoring über die derzeitigen Berichtspflichten (z. B. der FFH-Richtlinie) hinaus ist dringend erforderlich. Das vorgeschlagene wissenschaftliche Monitoringzentrum zur Biodiversität findet die Unterstützung des VBIO. Allerdings rät der Biologenverband auch hier zu umfassender wissenschaftlicher Begleitung, so dass neben dem Bundesumwelt- und dem Bundeslandwirtschaftsministerium auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung einzubeziehen ist.

    Der Koalitionsvertrag liefert damit insgesamt wichtige Ansätze für biowissenschaftlich relevante Handlungsfelder. Darüber hinaus enthält er weitere Impulse im Bereich Bildung und Wissenschaft – etwa die Verstetigung bewährter Förderinstrumente, der Erhöhung des BAföG und die anvisierte Erhöhung der Programmpauschale. Mit der Neugestaltung des Art. 91b des Grundgesetzes werden bestehende Hindernisse auch grundlegend angegangen.
    „Für die neue Regierung wird es darauf ankommen, die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zügig umzusetzen und nachhaltig zu sichern“, erklärt Prof. Dr. Bernd Müller-Röber. „Entsprechende Aktivitäten wird der VBIO konstruktiv begleiten“.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei
    Dr. Kerstin Elbing (Ressort Kommunikation), Geschäftsstelle Berlin des VBIO, Tel. 030-287891918, elbing@vbio.de

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    Über den VBIO
    Der VBIO e. V. ist das gemeinsame Dach für alle, die im Bereich Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin studieren oder tätig sind – egal ob in Hochschule, Schule, Industrie, Verwaltung, Selbstständigkeit oder Forschung.
    Die Mitglieder des VBIO vertreten das gesamte Spektrum der Biowissenschaften von der molekularen, zellulären oder der am Organismus orientierten Sicht bis hin zur Biomedizin.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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