In einem gemeinsamen Forschungsprojekt auf Initiative der Rechtsschutzversicherung ARAG SE hat die Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik der Universität Passau ein Persönlichkeitsrechtsschutz-gesetz entwickelt. Ziel ist es, schwerwiegende Ehrverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen, ohne die Meinungsfreiheit der Nutzer zu beschränken.
Schon seit vielen Jahren engagiert sich Professor Dirk Heckmann im Bündnis gegen Cybermobbing: „Es darf nicht sein, dass insbesondere junge Menschen, die in sozialen Netzwerken gemobbt, verleumdet und gedemütigt werden, so wenig staatliche Hilfe erfahren, weil der Rechtsschutz sperrig und wenig hilfreich ist“, sagt der Leiter der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik an der Universität Passau. Gemeinsam mit For..Net-Geschäftsführerin Anne Paschke hat er nun einen Gesetzentwurf für eine Verbesserung des Persönlichkeitsrechtsschutzes im Internet erstellt. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag 2013 ein Cybermobbing-Gesetz angekündigt, das aber nicht eingehalten. Das stattdessen erlassene Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist nach Ansicht vieler Experten verfassungswidrig.
„Die schwere Ehrverletzung im Internet gehört als eigener Tatbestand ins Strafgesetz“
„Schwere Beleidigungen und Verleumdungen können auch im Netz wirksam verfolgt werden, wenn man die Möglichkeiten des Strafrechts, des Strafprozessrechts und des Telemedienrechts sinnvoll ausnutzt und kombiniert“, erläutert Internetrechtsexperte Heckmann das Vorgehen. „Die schwere Ehrverletzung im Internet gehört als eigener Tatbestand ins Strafgesetz und muss mit einer entsprechenden Strafandrohung versehen werden.“ Dies gibt es in anderen Ländern wie etwa Österreich schon seit einigen Jahren.
Dass die bisherige Strafbarkeit der Beleidigung ausreichen soll, lassen die Verfasser nicht gelten: „Zum einen ist es doch ein Unterschied, ob jemand einmalig beschimpft wird oder nachhaltig in seiner Lebensführung beeinträchtigt wird“, bemerkt Anne Paschke, Akademische Rätin und Mitverfasserin des Gesetzes. „Zum anderen kann der Opferschutz für Cybermobbing-Opfer nur verbessert werden, wenn es einen eigenen Straftatbestand gibt, auf den verwiesen werden kann.“ Der Gesetzentwurf schützt die Opfer auf vielfältige Weise: Neben einer Ermittlungspflicht von Amts wegen erhalten Opfer schwerer Ehrverletzungen einen „Opferanwalt“ und psychosoziale Prozessbegleitung.
Provider, Plattformbetreiber und Gerichte werden stärker in die Pflicht genommen
Das Herzstück des Gesetzentwurfs ist die Neuregelung im Telemedienrecht, wonach Provider und Plattformbetreiber verpflichtet werden, Maßnahmen zur Meldung und Kenntlichmachung von strafbaren Inhalten bereitzustellen. Gemeldete Inhalte sollen von den Betreibern nicht mehr gelöscht, sondern zur Beweissicherung dokumentiert werden. „So gleichen die normierten Pflichten für die Diensteanbieter nur diejenigen Risiken aus, die diese Anbieter bei der technischen Ausgestaltung ihrer Geschäftsmodelle selbst erst geschaffen haben“, betonen die Verfasser des Gesetzentwurfs. Plattformbetreiber wie Facebook oder Twitter sollen so mit ihrer Technologiekompetenz zum Persönlichkeitsrechtsschutz beitragen und nicht an die Stelle von Gerichten treten. Damit werden Hürden für den Rechtsschutz abgebaut.
Das Thema Cybermobbing steht schon länger im Fokus der Passauer Forschungsstelle. So haben Heckmann und Paschke 2016 zusammen mit Studierenden der Universität Passau eine Social-Media-Kampagne für den Kinofilm „Lena Love“ wissenschaftlich begleitet, der sich dem Thema Cybermobbing an Schulen widmet. Hierfür haben sie den Hashtag #IamLena entwickelt, der Solidarität mit der Protagonistin im Film ausdrückt. Die Hauptdarstellerin der Lena, die Schauspielerin Emilia Schüle, zeigt sich am Rande der diesjährigen Berlinale von der aktuellen Gesetzesinitative begeistert und will sich gemeinsam mit Dirk Heckmann und Anne Paschke in einem geplanten „Passauer Aufruf gegen Cybermobbing“ engagieren.
Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an das Referat für Medienarbeit, Tel. 0851-509 1439.
https://univideo.uni-passau.de/2018/03/passauer-forschungsstelle-for-net-entwirf... - 6 Fragen an Prof. Dr. Heckmann zum Thema.
Bildhinweis: Der Gesetzentwurf von Prof. Dr. Dirk Heckmann und Anne Paschke (beide Universität Passa ...
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