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23.03.2018 18:45

Förderung von Studienaufenthalten und Forschungspraktika "STARTER-KIT BAYERN-FRANCE"

Marie de Chalup Wissenschaftliche Abteilung
Wissenschaftliche Abteilung, Französische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland

    Das BFHZ vergibt Mobilitätsbeihilfen an Studierende, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum im Partnerland durchführen. Die Mittel dienen als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und der Deckung von Mehrkosten zu Beginn einer studentischen Mobilitätsphase.

    PROFIL

    Der Mobilitätszuschuss richtet sich an Studierende bayerischer oder französischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum in Bayern oder Frankreich planen. Die Mittel dienen als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und der Deckung von Mehrkosten zu Beginn einer studentischen Mobilitätsphase.

    Der Zuschuss beträgt einmalig 500,--€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,--€. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen 4 Monate. Bei Forschungspraktika 1 Monat. Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.

    ANTRAGSTELLER

    Antragsberechtigt sind Studierende bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die vor dem Beginn ihrer Auslandsphase stehen. Studierende, die sich bereits im Partnerland aufhalten, sind nicht antragsberechtigt.

    ANTRAGSVERFAHREN

    Das Antragsformular befindet sich im Bereich „Download“ unter www.bayern-france.org. Beim Einsenden des Antrags sollten Sie sich bereits an einer französischen oder bayerischen Hochschule beworben haben. Die Mobilitätsbeihilfe des BFHZ kann ab dem ersten Jahr des Studiums jedoch nicht rückwirkend beantragt werden. Es wird um eine semestervorgreifende Bewerbung gebeten.

    AUSWAHLKRITERIEN

    Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Merkmale:

    - Motivation und Qualität des Antrags
    - Abitur- und Studienleistungen
    - Gutachten eines Betreuers (siehe „Download“)
    - Sprachkenntnisse

    FRIST

    Die Anträge müssen bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss (15. April für das folgende Wintersemester und 15. November für das folgende Sommersemester eines jeden Jahres) eingereicht werden.

    BERATUNG

    Das Team der Geschäftsstelle steht allen Interessierten im Vorfeld der Antragstellung gerne zu Verfügung.

    Die Ausschreibung, das Antragsformular und weitere Informationen zu den Antragsformalitäten finden Sie unter: www.bayern-france.org

    INFORMATION UND KONTAKT
    Referentin: Antoinette Humeau, bfhz@lrz.tum.de
    +49 89/ 289 22601


    Weitere Informationen:

    https://www.wissenschaft-frankreich.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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