Seit 50 Jahren gibt es im deutschen Recht die sogenannte "Strafaussetzung zur Bewährung". Ein guter Grund für den Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, sich bei seiner 18. Bundestagung am 22. und 23. September intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ausgerichtet wird das Treffen im Bonner Uni-Hauptgebäude, zu dem über 150 Teilnehmer erwartet werden, vom Kriminologischen Seminar der Universität Bonn.
Wenn ein Gericht eine Strafe zur Bewährung aussetzt, dann wird der Angeklagte zwar zu einer Strafe verurteilt, aber diese wird nicht vollstreckt. Der Verurteilte muss also trotz Strafe nicht ins Gefängnis. Auf solche Milde können allerdings nur Straftäter hoffen, bei denen nicht damit gerechnet wird, dass sie wieder Straftaten begehen werden. Oft ist die Entscheidung mit Auflagen verbunden. Erst wenn die vom Gericht festgesetzte Bewährungszeit verstrichen ist und der Verurteilte sich gut geführt hat, wird ihm die Strafe erlassen.
Am Montag, 22. September, um 14 Uhr wird der Verband in einer Festveranstaltung in der Aula der Universität die Einführung der Strafaussetzung zur Bewährung vor 50 Jahren würdigen.
Der Fachverband DBH e.V. - hervorgegangen aus dem 1951 gegründeten Verein "Deutsche Bewährungshilfe" - ist bundesweit und international für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik aktiv. In ihm sind Verbände und Vereinigungen mit insgesamt über 10.000 Mitgliedern zusammengeschlossen, die landesweit, regional und lokal in der Straffälligen-, Bewährungs- und Opferhilfe arbeiten. Bis 1990 hatte der Verein seinen Sitz in Bonn-Bad Godesberg.
Ansprechpartner:
Peter Reckling
DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik
Telefon: 06421/35543 oder 0179/6966784
E-Mail: peter.reckling@dbh-online.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
regional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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