Die Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Professor Dr. Klaus Landfried und Dr. Dieter Hundt haben in einer gemeinsamen Erklärung zu einer "Kultur der Selbständigkeit" aufgerufen. Deutschland brauche ein Klima, in dem die Hochschulen auch als "Gründerschmieden" betrachtet und ihre Absolventinnen und Absolventen zu Unternehmensgründungen ermutigt würden, erklärten beide Präsidenten.
In der Erklärung bedauern sie, daß die überwiegende Zahl der Hochschulabsolventen entgegen den Entwicklungen am Arbeitsmarkt immer noch eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder in größeren Unternehmen anstreben. Wirtschaft und Gesellschaft brauchten aber mehr innovative Unternehmen und Produkte. "Selbständigkeit wird in Zukunft einen viel größeren Anteil an der Arbeitswelt haben", sagte HRK-Präsident Landfried. "Daher sollten in fünf bis zehn Jahren 20 bis 30 Prozent eines Absolventenjahrgangs die berufliche Selbständigkeit ins Auge fassen." Derzeit sind nur circa zehn Prozent aller Existenzgründerinnen und -gründer Hochschulabsolventen.
Zur Förderung einer solchen Entwicklung empfehlen die Präsidenten eine Reihe von Maßnahmen:
1. Hochschulen und Wirtschaft sollen auf regionaler Ebene Netzwerke zur Förderung von Existenzgründungen bilden. Dabei sollen mit allen Anbietern von Fördermöglichkeiten zur unternehmerischen Selbständigkeit in einer Region die unterschiedlichen Beratungs-, Unterstützungs- und Finanzierungsangebote gebündelt werden.
2. Die Hochschulen sollen auch Außenstehende einbeziehen, die aufgrund ihrer Vorbildung, ihrer Erfahrung und ihres unternehmerischen Engagements wichtige Beiträge leisten können.
3. Die notwendigen Änderungen der Organisationsstrukturen in den jeweiligen Hochschulstandorten und -regionen müssen sich an den lokalen und regionalen Bedingungen orientieren.
4. Möglichst viele in der Lehre der Hochschule tätigen Personen sollen am Prozeß der Identifikation, Motivation und Förderung von Studierenden, die eine selbständige Tätigkeit ins Auge fassen, beteiligt werden. Unternehmen und ihre Verbände sollen sich mit Zeit, Personal und Geld für die Vermittlung unternehmerischer Kompetenz in den Hochschulen zur Verfügung stellen.
5. Die als Unternehmer schon erfolgreichen Hochschulabsolventinnen und -absolventen sollen in die Förderung und Unterstützung von Existenzgründungen einbezogen werden.
6. Jede Hochschule muß gemäß ihrem Profil und ihren Schwerpunkten entscheiden, inwieweit sie sich dem Thema Unternehmensgründung widmet. Ein entsprechendes Engagement der Hochschule auf diesem Sektor sollte durch zusätzliche finanzielle Mittel gefördert werden.
7. "Unternehmer-Training" an der Hochschule kann die ganze Breite von rein praxisorientierten Kursen bis hin zu theorieorientierten Studienrichtungen einnehmen und setzt nicht zwingend die Einrichtung eines Existenzgründungslehrstuhls voraus. Fachübergreifende Zusammenarbeit und Interdisziplinarität müssen im Studium einen höheren Stellenwert erhalten.
8. Um die Persönlichkeitsentwicklung von Studierenden hin zu Unternehmern fördern zu können, müssen Studiengänge Freiraum für eigene Schwerpunktbildung der Studierenden eröffnen. Den Hochschulen muß seitens des Staates die Möglichkeit eröffnet werden, Angebote zur Persönlichkeitsbildung anzubieten, die nicht im Korsett der Kapazitätsverordnung und der Curricularnormwerte verankert sind.
http://www.hrk.de/archiv/stellungnahme/hrk_bda.html
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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