Das Insolvenzrecht wurde im Jahr 2012 mit dem Ziel reformiert, die Fortführungschancen von zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen zu erhöhen. Seither können redliche Schuldner bereits vor der Insolvenz im Rahmen des eigenverwalteten Schutzschirmverfahrens die Restrukturierung ihres Unternehmens unter Obhut eines Insolvenzgerichts anstreben. Die Wissenschaftler des IfM Bonn haben nun untersucht, inwieweit das eigenverwaltete Schutzschirmverfahren von den mittelständischen Unternehmen genutzt wird.
Nach einer Studie des IfM Bonn wird der Insolvenzantrag seit 2013 in knapp 2 % der Fälle mit einem Antrag auf Eigenverwaltung verbunden. Diese Anträge stammen mehrheitlich von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Nur 15 % aller Antragsteller weisen mehr als 100 Beschäftigte auf.
"Nur noch jeder zehnte Eigenverwaltungsantrag wird vom Gericht abgelehnt. Entsprechend erhalten die Unternehmen mehr Planungssicherheit für die Fortführung", berichtet IfM-Wissenschaftler Peter Kranzusch. "Allerdings erkennen insbesondere die Geschäftsführer von kleineren Unternehmen häufig die krisenhafte Unternehmenssituation erst so spät, dass die Sanierungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Es empfiehlt sich daher, in noch breiterem Maße über die möglichen Sanierungswege und ihre Erfolgsaussichten zu informieren."
Bezogen auf 100 Insolvenzanträge leiten daher immer noch Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern am häufigsten das Verfahren in Eigenregie. Auch beantragen Personen- und Kapitalgesellschaften die Eigenverwaltung vergleichsweise häufiger als Einzelunternehmen. Im Branchenvergleich wird sie bezogen auf 100 Insolvenzanträge im Verarbeitenden Gewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen und in bestimmten unternehmensnahen Dienstleistungsbranchen besonders häufig genutzt.
Die Studie "Die Nutzung insolvenzrechtlicher Sanierungswege durch kleine und mittlere Unternehmen – das Beispiel der Eigenverwaltung" sowie eine Hintergrundinformation sind auf der Homepage des Institut für Mittelstandsforschung (www.ifm-bonn.org) abrufbar.
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