Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Änderung der Grundordnung der Universität genehmigt. Der Name der Universität in Greifswald wurde somit in der Grundordnung in Universität Greifswald geändert. Der Namenszusatz Ernst Moritz Arndt kann nach Maßgabe einer vom engeren Senat nach Anhörung des erweiterten Senats zu beschließenden Ordnung vorangestellt werden. Diesem Kompromissvorschlag hatte am 17. Januar 2018 eine deutliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Akademischen Senats zugestimmt.
Das Ministerium stellt fest, dass die rechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren ergeben hat, dass gegen die Änderung der Grundordnung weder in formeller noch in materieller Hinsicht Bedenken bestehen. Nach umfassender Prüfung des Verfahrens zur Änderung der Grundordnung innerhalb der Universität seien keine Fehler festgestellt worden. Ebenso sei das vorgesehene gestufte Verfahren im Senat und im erweiterten Senat ordnungsgemäß verlaufen. Es wird festgestellt, dass die Änderungssatzung auch inhaltlich nicht zu bemängeln ist.
Nach dem Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG § 1 Abs. 3) wird der Name einer Hochschule in der Grundordnung festgelegt. Über Änderungen der Grundordnung entscheidet der Senat einer Hochschule, der damit das für die Namensgebung entscheidende Gremium ist.
Der geänderte Passus in der Grundordnung der Universität lautet: „Die Universität in Greifswald trägt den Namen Universität Greifswald; diesem kann nach Maßgabe einer vom engeren Senat nach Anhörung des erweiterten Senats zu beschließenden Ordnung der Namenszusatz Ernst Moritz Arndt vorangestellt werden. Dabei ist das einheitliche Auftreten der Universität im Rechtsverkehr sicherzustellen.“
In den kommenden Wochen wird sich die Satzungskommission des Akademischen Senats mit der Frage beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen die Verwendung des Namenszusatzes Ernst Moritz Arndt möglich ist. Die Kommission wird dann dem Senat entsprechende Vorschläge unterbreiten. Die Entscheidungsvorlage wird anschließend von den Senatorinnen und Senatoren diskutiert und in die vorgesehenen Beschlussverfahren gegeben.
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