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30.04.2018 11:56

Wissenschaftsrat nimmt Stellung zur Hochschulpakt-Nachfolge

Dr. Christiane Kling-Mathey Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Zum Ende des Jahres 2020 wird mit dem Hochschulpakt das derzeit umfangreichste Förderprogramm des Bundes und der Länder für den Hochschulsektor auslaufen. Die Nachfolgevereinbarung stellt eines der wichtigsten wissenschaftspolitischen Vorhaben der nächsten Jahre dar. Welche Anforderungen sie erfüllen sollte, erläutert der Wissenschaftsrat in einem Positionspapier.

    „Die nachfragegerechte Bereitstellung von Studienplätzen wird auch im nächsten Jahrzehnt eine wichtige Aufgabe bleiben“, erklärt die Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professorin Martina Brockmeier. „Aber es sind nun auch dringend Verbesserungen der Lehr- und Studienqualität erforderlich.“

    Finanzierungs- und Planungssicherheit sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass die Hochschulen die Erwartungen an Kapazitätserhalt und Qualitätsentwicklung erfüllen können. Ein künftiges Finanzierungsmodell sollte daher auf Dauer gestellt sein und eine Finanzierung mindestens auf dem bisherigen Niveau sicherstellen.

    Im Bereich der Lehre stehen die Hochschulen vor vielfältigen Herausforderungen: Sie müssen mit einer zunehmend heterogen zusammengesetzten Studierendenschaft umgehen, den Studienerfolg verbessern und zugleich das Anspruchsniveau der Abschlüsse sicherstellen, die Curricula kontinuierlich weiterentwickeln und dabei die Digitalisierung und die Internationalisierung vorantreiben. Für diesen Mehraufwand sind zusätzliche Ressourcen erforderlich. „Insofern sind die Leistungserwartungen an die Hochschulen auch Herausforderungen für die Hochschulfinanzierung“, so die Vorsitzende, „und dessen sind sich Bund und Länder auch bewusst.“

    Ein angemessenes Zahlenverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden ist eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Voraussetzung für eine hohe Qualität von Studium und Lehre. Anstrengungen zur Qualitätsverbesserung müssen daher mit einer Verbesserung der Betreuungsrelationen beginnen. Die Mittel sollten vorrangig für die unbefristete Beschäftigung von hochqualifiziertem wissenschaftlichem Personal, insbesondere für zusätzliche Professuren, verwendet werden.

    „Wenn eine weitere Qualitätsentwicklung politisch gewollt ist, sind dafür zusätzliche Ressourcen erforderlich“, so Martina Brockmeier. Der Wissenschaftsrat empfiehlt Bund und Ländern, eine dynamische Finanzierungskomponente zu prüfen, wie er sie bereits zur kontinuierlichen Anpassung der Grundfinanzierung von Hochschulen vorgeschlagen hat.

    Das Positionspapier gibt darüber hinaus Hinweise zur Ausgestaltung eines künftigen Finanzierungsmodells, zur Vermeidung finanzieller Verwerfungen, großer Mittelschwankungen und unbeabsichtigter Steuerungseffekte. Mögliche Parameter für die Mittelverteilung werden mit ihren jeweiligen Vorzügen und Nachteilen diskutiert. „Ein Konkurrenzverhältnis zwischen Kapazitätserhalt und Qualitätssteigerung darf nicht entstehen“, betont Martina Brockmeier. „Qualitätsverbesserungen müssen auch und vor allem dort möglich sein, wo in den vergangenen Jahren Kapazitäten stark ausgebaut wurden, damit sie möglichst vielen Studierenden zugutekommen.“


    Weitere Informationen:

    https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/7013-18.pdf - Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020 | Positionspapier (Drs. 7013-18)


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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