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29.09.2003 13:33

Wenn aus Liebe rote Zahlen werden - über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung

Dr. Gerhard Trott Medien und News
Universität Bielefeld

    Die Bielefelder Soziologen Hans-Jürgen Andreß, Barbara Borgloh, Miriam Güllner und Katja Wilking haben im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine Studie zu den wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung für Familien durchgeführt. Die Studie wird unter dem Titel "Wenn aus Liebe rote Zahlen werden - über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung" Ende November / Anfang Dezember im Westdeutschen Verlag erscheinen.

    Die Hauptbotschaften der Soziologen lauten:

    Trennung und Scheidung gehören neben Arbeitslosigkeit, Krankheit und niedriger Bildung zu den großen wirtschaftlichen Risikofaktoren. Für die betroffenen Individuen wie auch für den Staat verursachen Trennung und Scheidung hohe Kosten und stellen die Solidargemeinschaft vor gravierende finanzielle und soziale Probleme. Deren Begrenzung und Lösung ist ebenso wichtig wie die Prävention und Beratung. Konkrete Ansätze hierzu liefert diese Studie. Sie benennt erstmals auf empirischer Grundlage die Hauptprobleme und deren Ursachen und liefert Handlungsempfehlungen für die Rechts- und Familienpolitik.

    1. Scheidungslasten sind geschlechtsspezifisch
    Nach Trennung und Scheidung sind es fast immer die Mütter, die die Kinder versorgen, und ein Viertel der Frauen erhält keinen Kindesunterhalt. Nach der Trennung betreuten 95 Prozent aller befragten Mütter mindestens ein minderjähriges Kind, nach der Scheidung traf dies auf 23 Prozent der Väter zu.

    2. Scheidung führt häufig zur Ausweitung der mütterlichen Erwerbstätigkeit
    Jede dritte Mutter mit minderjährigen Kindern nimmt nach einer Trennung und Scheidung eine Er-werbstätigkeit auf oder weitet diese Tätigkeit aus. Kinderlose Frauen sind bereits vor einer Trennung überwiegend Vollzeit beschäftigt.

    3. Das väterliche "Abtauchen" in Arbeitslosigkeit wird nicht bestätigt
    Der häufig erhobene Vorwurf, Väter würden sich durch Flucht in Arbeitslosigkeit ihrer Unterhaltszah-lungen entziehen, wird durch die Studie nicht bestätigt: Eine Verringerung der Erwerbsarbeit tritt nur bei jedem achten getrennt lebenden Mann auf - und in ebenso hohem Maße bei kinderlosen Frauen.

    4. Das erste Jahr nach der Trennung ist das prekärste
    Ein Jahr nach der Trennung haben Frauen durchschnittlich ein Drittel des Pro-Kopf-Einkommens verloren, das ihnen zwei Jahre vor der Trennung zur Verfügung stand. In den folgenden Jahren entspannt sich die Lage zunehmend wieder.

    5. Trennung und Scheidung verdoppeln das Armutsrisiko der Frauen - trotzdem geht die Scheidung in zwei Dritteln aller Fälle von den Frauen aus
    Obwohl die Armutsquote der Frauen von 20 Prozent (zwei Jahre vor der Trennung) auf 34 Prozent im Jahr nach der Trennung ansteigt, geht die Initiative zur Trennung hauptsächlich von ihnen aus.

    6. Nicht wenige Frauen erfahren Vorteile durch die Scheidung
    Die allgemeine Lebenszufriedenheit der Frauen ist ein Jahr nach der Trennung erheblich höher als die der Männer, da sie mehr Vorteile in der Scheidung sehen als die Ehemänner. Ein Viertel der Frauen erzielt Einkommensgewinne, und diejenigen mit einem neuen Partner erleben häufig Verbesserungen in den Bereichen Wohnung, Einkommen, Zufriedenheit.

    7. Beiderseitige Erwerbstätigkeit nivelliert Geschlechterdifferenzen
    Wo beide Partner erwerbstätig sind, gib es die geringsten geschlechtsspezifischen Differenzen und wirtschaftlichen Probleme nach Trennung und Scheidung. Hier verteilen sich auch die wirtschaftlichen Lasten gleichmäßig.

    8. Hausmänner schneiden so schlecht ab wie Hausfrauen
    Wo Männer die gemeinsamen Kinder betreuen, haben sie nach einer Trennung ähnliche Einkommenseinbußen wie alleinerziehende Mütter. Die Hälfte der alleinerziehenden Väter erfährt Einkom-mensverluste von 10 Prozent und mehr.

    9. Unterlassene Zahlungen werden häufig klaglos hingenommen
    Über die Hälfte der Kindesunterhaltsberechtigten und gut drei Viertel der Trennungsunterhaltsbe-rechtigten nehmen unvollständige oder unregelmäßige Zahlungen des ehemaligen Ehepartners hin, ohne rechtliche Schritte einzuleiten.

    10. Der Rechtsweg hilft nur sehr eingeschränkt
    Bezieher mittlerer Einkommen verzichten häufig trotz gravierender Probleme auf den kostspieligen Rechtsweg, da sich dieser angesichts zu erwartender geringer Unterhaltsbeiträge "nicht rechnet". Außerdem zeigt sich, dass sich trotz rechtlicher Schritte die Regelmäßigkeit und Vollständigkeit der Zahlungen kaum verbessern. Hier gibt es mit 36 Prozent nur eine relativ niedrige Quote derer, die hinterher ordnungsgemäß Kindesunterhalt erhalten. Bei denen, die den Unterhalt außergerichtlich geregelt haben, liegt diese Quote bei 27 Prozent, also nicht wesentlich niedriger.

    11. Öffentliche Transfers machen's möglich
    Während die privaten Transfers nur etwas mehr als ein Zehntel des Haushaltseinkommens getrennt lebender Frauen bilden, beträgt der Anteil öffentlicher Transfers mehr als ein Viertel, bei Frauen mit Kindern sogar mehr als ein Drittel.

    12. Die Zahlungsmoral lässt zu wünschen übrig
    Zwei Drittel der Frauen, die Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, erhalten keine Zahlungen. Noch schlechter geht es den (wenigen) anspruchsberechtigten Männern: Hier sind es rund 90 Prozent, die kein Geld bekommen. Die große Mehrheit der Zahlungspflichtigen wäre jedoch leistungsfähig.

    13. "Nicht leistungsfähige Männer" sind eine Risikogruppe
    10 bis 20 Prozent der unterhaltspflichtigen Männer sind nicht zahlungsfähig und kommen ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nach wegen mangelnder Ressourcen. Über 80 Prozent verfügen hingegen nach Abzug ihrer Unterhaltsverpflichtungen noch über mehr Einkommen als den sogenannten "Selbstbehalt".

    14. Alleinerziehende sind eine sehr heterogene Gruppe
    Etwa ein Drittel der alleinerziehenden Mütter arbeitet nach der Trennung mehr als vorher, jede achte Frau mit Kindern würde gern ihre Erwerbsarbeit erweitern, ohne dies umsetzen zu können. Wesentliche Gründe, die eine Aufnahme oder einen Ausbau der Erwerbstätigkeit verhindern, sind geringe Bildung und noch nicht schulpflichtige Kinder, die noch zu betreuen sind. Eine Risikogruppe bilden die 9 Prozent aller getrennt Lebenden, die nicht erwerbstätig sind. Hier zeigt sich neben der Frage der Kinderbetreuung vor allem die Bedeutung fehlender Erwerbsbeteiligung während der Ehe. 38 Prozent aller Frauen mit Kindern verändern nach der Trennung ihre Erwerbstätigkeit nicht und wünschen dies auch nicht, 8 Prozent verringern ihre Arbeitzeit.

    15. Ältere Frauen erleiden höhere Verluste
    Frauen mit langer Ehedauer und entsprechend höherem Lebensalter hatten vor der Trennung häufig überdurchschnittliche Eheeinkommen und müssen nach der Trennung oft besonders starke Einkom-mensverluste verkraften, so dass sie unter die Armutsgrenze sinken. Diese Frauen nehmen trotzdem seltener staatliche Leistungen in Anspruch.

    16. In Ostdeutschland gibt es mehr Unterhaltsprobleme
    Bedingt durch höhere Arbeitslosigkeit und niedrigere Einkommen verschärft sich das Problem der Unterhaltszahlungen in den neuen Bundesländern. Richter und Rechtsanwälte kritisieren in diesem Zusammenhang die pauschale Festlegung des Selbstbehalts, der die regionalen Unterschiede in Miet- und Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigt.

    17. Die traditionelle Hausfrauenrolle ist riskant
    Mangelnde Erwerbserfahrung ist das Hauptrisiko für scheidungsbedingte Armut. Die Studie sieht im geltenden Steuerrecht ein kontraproduktives Anreizsystem, das die traditionelle Rollenverteilung in der Ehe mit einem männlichen Hauptverdiener und einer weiblichen Nicht- oder Zuverdienerin fördert. Gerade diese Konstellation führt aber bei Trennung und Scheidung zu den größten Problemen.
    Geringes Bildungsniveau ist ein weiterer wichtiger Risikofaktor, da Frauen mit geringer Bildung seltener den beruflichen Wiedereinstieg schaffen.

    18. Regelmäßiger Kindeskontakt führt zu regelmäßigen Unterhaltszahlungen
    Es besteht ein Zusammenhang zwischen gutem Kindeskontakt und gutem Zahlungsverhalten sowie zwischen mangelndem Kontakt und ausbleibendem Unterhalt. Unterhaltspflichtige Väter entziehen sich den Zahlungen besonders häufig in den Fällen, in denen kein oder nur wenig Kontakt (mehr) zu ihrem Kind besteht. Deshalb ist eine Verbesserung der Zahlungsmoral nur über eine Verbesserung des Umgangs zu erreichen.

    19. Die Studie gibt konkrete Handlungsempfehlungen
    Um die (Übergangs-)Probleme nach Trennung und Scheidung zu entschärfen, empfiehlt die Studie konkrete rechts- und familienpolitische Maßnahmen. Diese betreffen insbesondere die Förderung der Frauenerwerbstätigkeit, den Ausbau der (Klein-)Kinderbetreuung, eine Revision der Anreizsysteme im Steuer- und Sozialsystem (Richtung Individualbesteuerung), den Ausbau der Schuldnerberatung, das Erwirken einer restriktiveren Kreditvergabe der Banken, eine präventive Information und Aufklärung über Scheidungsfolgen, die Absicherung von Basisansprüchen auf Kindes- und Ehegattenunterhalt, die konsequente Ausschöpfung von Rechtsmitteln ( z.B. Zwangsvollstreckungen mit dem Ziel, dass der Sozialstaat nur im Ausnahmefall als Ausfallbürge eintritt), die Entwicklung einer institutionellen "Anlaufstelle" für Informationen und Zahlungen sowie eine Reform der Anspruchsvoraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss.

    20. Bundesfamilienministerium bietet Hilfe mit Rat und Tat
    Für die Familienbildung und -beratung, Mediation, Schuldnerberatung und das Armutsprophylaxe-Programm stellt das Bundesfamilienministerium besondere Informationen und Hilfen für den Kontext von Trennung und Scheidung zur Verfügung. Ein besonderes Anliegen des Ministeriums ist die Prävention von Trennung, die Mediation der Eheleute und die Unterstützung der gemeinsamen Sorge von Mutter und Vater für die betroffenen Kinder. Spezifische Familien- und Erziehungshilfen für die Kinder und ihre Eltern sichert das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Zahlreiche Sondermaßnahmen bilden Netze zur materiellen und immateriellen Unterstützung während sowie nach einer Trennung und Scheidung.

    Kontakt: Prof. Dr. Hans-Jürgen Andreß,
    Telefon 0521/106 3846; E-Mail: hja@uni-bielefeld.de.

    Das Foto von Prof. Andreß ist abrufbar unter:
    www.uni-bielefeld.de | Aktuelles | Aktuelle Pressemitteilungen | Pressemitteilung Nr. 161/2003

    Pressemitteilung Nr. 161/2003
    Universität Bielefeld
    Informations- und Pressestelle
    Dr. Gerhard Trott
    Telefon: 0521/106-4145/4146
    Fax: 0521/106-2964
    E-Mail: gerhard.trott@uni-bielefeld.de
    Internet: www.uni-bielefeld.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     


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