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04.06.2018 10:04

Folgen der EU-Datenschutzregelung - 14. Ulmer Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht

Andrea Weber-Tuckermann Pressestelle
Universität Ulm

    Die Ende Mai in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung hat massive Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor und auch auf die Wirtschaft. Wie sich diese im Bereich des Wirtschafts- und Steuerrechtes bemerkbar machen, darüber informieren und diskutieren Datenschutzexperten, Steuerberater und Wirtschaftsrechtsexperten beim 14. Ulmer Kolloqium für Wirtschafts- und Steuerrecht, das am Dienstag, den 12. Juni, um 18 Uhr an der Universität Ulm (O 27 H20) stattfindet.

    Die Ende Mai in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung hat massive Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor und auch auf die Wirtschaft. Wie sich diese im Bereich des Wirtschafts- und Steuerrechtes bemerkbar machen, darüber informieren und diskutieren Datenschutzexperten, Steuerberater und Wirtschaftsrechtsexperten beim 14. Ulmer Kolloqium für Wirtschafts- und Steuerrecht, das am Dienstag, den 12. Juni, um 18 Uhr an der Universität Ulm (O 27 H20) stattfindet.

    „Die gesetzliche Neuregelung zum Datenschutz ist kein Papiertiger. Nicht nur die Aufsichtsbehörden werden dadurch gestärkt, sondern auch die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen massiv verschärft“, erklärt Professor Heribert Anzinger vom Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der Universität Ulm, Gastgeber und Moderator der Veranstaltung. Doch die Rechtsunsicherheit ist nicht unbeträchtlich: teils kollidieren die neuen EU-Vorschriften mit nationalen Regelungen im Handels- und Steuerrecht. Zudem gibt es beispielsweise im Steuerverfahrensrecht zahlreiche Ausnahmeregelungen. Und auch für die Unternehmen selbst sind die Konsequenzen vielfältig; nicht zuletzt weil im Zuge der Digitalisierung immer neue datenbasierte Geschäftsfelder erschlossen werden.

    Wie die neuen Bestimmungen auf Landesebene gegenüber Unternehmen und öffentlichen Stellen durchgesetzt und Verstöße sanktioniert werden sollen, darüber spricht Dr. Stefan Brink in seinem Einführungsvortrag. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg leitet die dafür zuständige Behörde. Aus der Perspektive der Rechtsberatung befasst sich der Ulmer Rechtsanwalt Michael Pluta mit Fragen zur Datenschutz-Compliance, also mit der konkreten unternehmerischen Praxis zur Verhinderung von Regelverstößen. Der Präsident der Steuerberaterkammer Stuttgart, Professor Uwe Schramm, stellt in seinem Vortrag die Leitlinien der Bundessteuerberaterkammer zur Umsetzung der Neuregelung vor. Damit möchte er insbesondere Hilfestellung für kleine und mittelständische Beratungsgesellschaften leisten, um praktibable Lösungen für die Praxis zu finden.

    Weitere Informationen:
    Prof. Dr. Heribert Anzinger, Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht im Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der Universität Ulm; Tel.: 0731 / 50 33 000, E-Mail: heribert.anzinger@uni-ulm.de;

    Veranstaltungshinweis:
    14. Ulmer Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht,
    Die Anordnungs- und Durchsetzungsbefugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden nach der Datenschutzgrundverordnung
    Dienstag, 12. Juni 2018, 18:00 Uhr
    Universität Ulm, Uni Ost, Gebäudekreuz O27, Hörsaal H 20,
    James-Franck-Ring – 89081 Ulm

    Text und Medienkontakt: Andrea Weber-Tuckermann


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Programm 14. Ulmer Kolloquium

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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