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06.06.2018 16:38

Der G-BA auf dem Prüfstand – Reform nach Augsburger Vorgaben?

Klaus P. Prem Presse - Öffentlichkeitsarbeit - Information
Universität Augsburg

    Der Augsburger Öffentlichrechtler Ulrich M. Gassner und sein Bayreuther Kollege Thomas Holzner plädieren für eine mittlere Lösung beim Bemühen, die demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesauschusses zu stärken.

    Augsburg/UMG/KPP – In einem Beschluss vom November 2017 hat das Bundesverfassungsgericht Zweifel angedeutet, ob der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, für alle seine Beschlüsse verfassungsrechtlich ausreichend legitimiert sei. Von den drei sehr unterschiedlichen Gutachten, die zu dieser Frage jetzt vorliegen, stammt eines von Prof. Dr. Ulrich M. Gassner (Universität Augsburg) und seinem Bayreuther Kollegen PD Dr. Thomas Holzner.

    Im Gemeinsamen Bundesausschuss entscheiden Vertreter der Krankenkassen und verschiedener Leistungserbringer für über 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte über fast alle Bereiche der medizinischen Versorgung, z. B. über Erstattungsfähigkeit innovativer Behandlungsmethoden. Daneben bestimmt der G-BA über zahlreiche strukturelle Weichenstellungen, wie etwa den Bedarf an niedergelassenen Fachärzten oder Mindestmengen, die eine Spezialklinik an bestimmten Behandlungen vorweisen muss.

    Ähnlich wie ein Gesetzgeber verabschiedet der G-BA Richtlinien und andere Normen, an die sich alle Beteiligten (Ärzte, Versicherte usw.) halten müssen. Nutzt etwa ein niedergelassener Arzt eine Therapie, die der G-BA nicht genehmigt hat, übernimmt die Krankenkasse keine Kosten.

    Fragwürdige demokratische Legitimation

    Die demokratische Legitimation des G-BA ist in doppelter Hinsicht zweifelhaft. Zum einen haben die Versicherten dort kein Stimmrecht. Zum anderen überlässt ihm der Bundestag zu viel Entscheidungskompetenz. Diese Problematik hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom November 2015 untersucht und gefordert, dass der demokratisch gewählte Gesetzgeber ausreichend detaillierte Vorgaben für den Leistungskatalog der Krankenkassen festsetzen muss.

    In der Folge hat das Bundesministerium für Gesundheit neben zwei anderen Gutachtern auch Prof. Dr. Ulrich M. Gassner beauftragt, ein Rechtsgutachten zum Thema „Verfassungsrechtliche Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses“ zu erstellen. Erst nach einer Parlamentarischen Anfrage der FDP-Fraktion wurden die Studien jetzt auf der Website des Ministeriums https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/ministerium/de... veröffentlicht.

    Der Königsweg zur Reform

    Während die anderen beiden Gutachter zu dem Ergebnis kamen, alles beim Alten zu lassen bzw. eine radikale Reform zu wagen, hat Gassner mit Unterstützung Holzners einen mittlere Lösung vorgeschlagen. Gassner führt dazu aus: „Wir haben versucht, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterzudenken und zu extrapolieren. Hiervon ausgehend kann es nur einen Königsweg zur Reform geben. Dieser Weg schließt Radikallösungen aus.“

    Reformvorschläge im Detail

    Das knapp 300-seitige Gutachten von Gassner und Holzner empfiehlt Reformen in zwölf Einzelbereichen des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies betrifft zum einen die Bestimmtheit der jeweiligen Gesetzesvorschrift zur Ermächtigung des G-BA, zum anderen aber auch Mitwirkungsrechte der nicht im G-BA vertretenen Leistungserbringer.

    Gassner und Holzner plädieren für ein Vetorecht der Patientenorganisationen bei Beschlüssen und für Mitbeteiligungsrechte des Ausschusses für Gesundheit des Bundestages bei der Berufung des unparteiischen Vorsitzenden des G-BA. Zentraler Reformvorschlag ist die Einrichtung einer Gemeinsamen Schiedsstelle, die im Konfliktfall und bei möglichen Blockaden im Gremium einberufen wird. Die Stelle soll neben den G-BA-Mitgliedern aus acht zusätzlichen unparteiischen Sachverständigen bestehen und vom Ausschuss für Gesundheit des Bundestages gewählt werden. Die Mitglieder der Schiedsstelle sollen zusätzlich zu den G-BA-Mitgliedern Stimmrechte erhalten. Damit könnten die Unparteiischen – die aus dem G-BA selbst sowie die aus der Schiedsstelle – mit elf Stimmen den zehn Stimmen von Krankenkassen und Leistungserbringern überlegen sein.

    Schließlich schlagen die Augsburger Gutachter vor, die bei Richtlinien bestehenden Aufsichtsbefugnisse des Bundesministeriums für Gesundheit auch auf Beschlüsse zu erstrecken.
    ________________________

    Ansprechpartner:
    Prof. Dr. Ulrich M. Gassner
    Juristische Fakultät der Universität Augsburg
    86135 Augsburg
    Telefon: 0821/598-4600
    ulrich.gassner@jura.uni-augsburg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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