TU Berlin zahlt studentischen Beschäftigten deutlich mehr Geld
Verbessertes Angebot liegt seit Mai 2018 vor / Wille zur Einigung besteht
Seit 4. Juni 2018 streikt eine Gruppe von studentischen Beschäftigten in Berlin und am 13. Juni 2018 wurde das Audimax der TU Berlin besetzt.
„Ich appelliere an die streikenden Studierenden, ihre Aktionen wie die komplette Besetzung des TU-Audimax zu überdenken, auch um unseren Studierenden ihren erfolgreichen Semesterabschluss nicht zu gefährden.
Wir als TU Berlin zahlen unseren studentischen Beschäftigten seit Januar 2018 bereits 12,50 Euro. Der reguläre Lohn im Land Berlin beträgt 10,98 Euro.
Mit unserem Vorgehen befindet sich die TU Berlin deutschlandweit im absoluten Spitzenfeld der Bezahlung von studentischen Beschäftigten.
Damit haben wir Bewegung in die Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und dem Kommunalen Arbeitgeberverband gebracht, und wir zeigen deutlich unsere Wertschätzung gegenüber den Studierenden, die bei uns arbeiten“, so TU-Präsident Prof. Dr. Christian Thomsen.
Das Angebot des Kommunalen Arbeitgeberverbandes liegt seit Ende Mai 2018 auf dem Tisch und umfasst:
- eine deutliche Steigerung des Lohns um rund 18 % inklusive einer jährlichen Dynamisierung,
- eine deutliche Erhöhung des Urlaubs von 25 auf 30 Tage,
- eine deutliche Verlängerung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit von sechs auf zehn Wochen
- sowie unsere Bereitschaft, ab 2023 erneut in Tarifverhandlungen einzutreten.
Das unterbreitete Angebot an die Gewerkschaften ver.di und GEW bedeutet konkret eine Erhöhung:
in einem ersten Schritt von jetzt 10,98 EUR auf 12,13 EUR,
ab dem 01.01.2019 auf 12,30 EUR,
ab dem 01.10.2019 auf 12,50 EUR,
ab dem 01.01.2021 auf 12,68 EUR,
ab dem 01.01.2022 auf 12,86 EUR,
ab dem 01.01.2023 auf 13,04 EUR.
Die Berliner Hochschulen haben den Gewerkschaften außerdem angeboten, sich in den künftigen Hochschulvertragsverhandlungen mit dem Land Berlin für eine Erhöhung der Vergütung in Anlehnung an die Tarifentwicklung des TV-L einzusetzen. Nach TV-L werden die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bezahlt.
„Weil wir die Erhöhung des Lohns als gerechtfertigt empfinden, zahlt die TU Berlin seit 1.1.2018 bereits 12,50 Euro. Studentische Beschäftigte sind für den universitären Betrieb ein unverzichtbarer Bestandteil. Den von ihnen erbrachten Leistungen in Forschung und Lehre soll eine angemessene Entlohnung gegenüberstehen. Dies gilt gerade in Zeiten, in denen die allgemeinen Lebenshaltungskosten, insbesondere die Mieten in unserer Stadt, ansteigen.
Auf der einen Seite schätze ich das Streikrecht sehr. Es ist ein hohes Gut. Nur die Bereitschaft unter den studentischen Beschäftigten für einen Streik ist momentan nicht sehr groß. Auf der anderen Seite verurteile ich die komplette Störung von Großveranstaltungen durch Streikende, bei denen Gäste Eintritt zahlen wie bei der Langen Nacht der Wissenschaften, oder Vandalismus, der immer auch auf Kosten der öffentlichen Kasse geht. Diese Aktionen haben mit Arbeitsniederlegung oder Streik nichts zu tun. Sie erhöhen zudem den Unmut und das Unverständnis.
Wir sind bereit zu einer Einigung. Wenn diese nicht herbeigeführt wird, müssen Klausuren ausfallen und können Studienleistungen nicht anerkannt werden. Das möchten wir auf alle Fälle verhindern“, sagt Prof. Dr. Christian Thomsen.
Ein Kurz-Interview mit TU-Präsident Prof. Dr. Christian Thomsen sehen Sie hier:
http://www.tu-berlin.de/?196721
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern:
Stefanie Terp
Pressesprecherin der TU Berlin
Tel.: 030/314-23922
E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).