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03.07.2018 13:30

Jetzt beantragen: Fördermittel Verbraucherforschung NRW 2019

Dr. Christian Bala Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

    Für das Jahr 2019 werden Fördermittel zur Durchführung von Projekten sowie finanzielle Unterstützungen bei der Akquise von überregionalen Forschungsmitteln im Bereich der Verbraucherforschung vergeben. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW), dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. über die gemeinsame Einrichtung Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW). Anträge können bis zum 21. Januar 2019 eingereicht werden.

    Mit der Förderung wettbewerblich ausgewählter Forschungsvorhaben soll ein Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der Verbraucherforschung in Nordrhein-Westfalen geleistet werden. Zugleich möchten die Partner mit der Arbeit des KVF NRW eine Grundlage für wissensbasiertes verbraucher- und wirtschaftspolitisches Handeln schaffen. Deshalb sollen die Projektbeschreibungen die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz oder verbraucherpolitisches Handeln besonders hervorheben.

    Es können Mittel für eigenständige Projekte oder für die Antragsvorbereitung zur Einwerbung nationaler oder internationaler Drittmittel beantragt werden. Die Projekte werden mit maximal 32.580 € durch das MKW gefördert. Ein Eigenanteil von mindestens 10% ist durch den Antragsteller zu erbringen (mindestens 3.620 €). Bei dieser Berechnung wird von zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 36.200 € ausgegangen. Geplanter Förderbeginn: 1. Mai 2019, Laufzeit bis zum 30. April 2020). Die Fördermittel sind vorrangig für einen Personaleinsatz unterhalb der Professur einzusetzen. Darüber hinaus können Sachmittel und Reisekosten im notwendigen Umfang gemäß Landesreisekostengesetz (LRKG) geltend gemacht werden. Pauschale Gemeinkosten (Overhead) können nicht als Eigenanteil geltend gemacht werden.

    Zur Antragstellung können Beiträge aus allen für die Verbraucherforschung relevanten Fachrichtungen (bspw. Haushaltswissenschaften, Informatik, Marketing, Ökonomie, Ökotrophologie, Pflegewissenschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, etc.) eingereicht werden. Ein wichtiges Ziel der Förderung ist es, eine Zusammenarbeit über Disziplingrenzen hinweg zu ermöglichen. Deshalb sind auch interdisziplinäre Projekte willkommen.

    Im Fokus stehen Vorhaben, die

    - innovative Beiträge zum Verbraucherverhalten bringen,
    - neue Erkenntnisse über die Informationsproblematik erarbeiten,
    - Ansätze für eine verbesserte Verbraucherarbeit und -bildung entwickeln,
    - das theoretische und methodische Fundament einer interdisziplinären und transdisziplinären Verbraucherforschung verbreitern.

    Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in NRW. Weitere Informationen zur Antragstellung können dem Text der Bekanntmachung entnommen werden. Dort stehen auch Formblätter zum Download und Hinweise zum Datenschutz zur Verfügung. Über ein Kontaktformular kann der Antrag eingereicht werden: https://www.verbraucherforschung.nrw/foerdern/kvf-foerdermittel-verbraucherforsc....


    Weitere Informationen:

    https://www.verbraucherforschung.nrw/foerdern/kvf-foerdermittel-verbraucherforsc... Text der Bekanntmachung mit weiteren Informationen zur Antragseinreichung


    Bilder

    Forschungsförderung durch das KVF NRW
    Forschungsförderung durch das KVF NRW
    Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen / KVF NRW
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Forschungsförderung durch das KVF NRW


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