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09.07.2018 12:13

Wissenschaftsrat | Drei Entscheidungen im Verfahren der Institutionellen Akkreditierung

Dr. Christiane Kling-Mathey Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Auf seinen Sommersitzungen hat der Wissenschaftsrat drei Verfahren der Institutionellen Akkreditierung beraten: Universität Witten/Herdecke, EBC Hochschule, Hamburg, sowie Fachhochschule der Diakonie, Bielefeld. Die Ergebnisse im Einzelnen:

    Die Universität Witten/Herdecke wird vom Wissenschaftsrat mit Auflagen für fünf Jahre reakkreditiert. Ferner empfiehlt der Wissenschaftsrat dem Land Nordrhein-Westfalen, der Universität Witten/Herdecke – mit Ausnahme ihrer Fakultät für Kultur­reflexion in ihrem gegenwärtigen Zuschnitt – die Ausübung des Promotionsrechts weiterhin zu gewähren.

    Die Universität Witten/Herdecke wurde 1982 gegründet und vom Land Nordrhein-Westfalen als Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht unbefristet staatlich anerkannt. Die Erstakkreditierung durch den Wissenschaftsrat erfolgte 2005 und die Reakkreditierung 2011 für sieben Jahre. Die Universität Witten/Herdecke gliedert sich in die drei Fakultäten für Gesundheit, für Wirtschaftswissenschaft und für Kulturreflexion. Sie verfolgt einen interdisziplinären Profilanspruch, der unter anderem mit dem sogenannten Studium fundamentale gleichermaßen die Persönlichkeitsentwicklung und die fachliche Qualifikation als Ziel hat. Zum Wintersemester 2017/2018 hatte die Universität ca. 2.000 Studierende und 69 hauptberufliche Professorinnen und Professoren.

    Der Wissenschaftsrat würdigt das besondere Profil der Universität Witten/Herdecke mit ihrem partizipativen Studienkonzept und dem in allen Fakultäten obligatorischen Studium fundamentale. Die Leistungen in der Forschung und in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bewegen sich im Ganzen auf einem dem institutionellen Anspruch einer Universität angemessenen Niveau. Als kritisch erachtet es der Wissenschaftsrat jedoch, dass der personelle Aufwuchs im Department für Humanmedizin und in der Fakultät für Kulturreflexion dauerhaft hinter dem im Rahmen der letzten Reakkreditierung geforderten Umfang zurückgeblieben ist. Ungeachtet einzelner herausragender Leistungen fehlt der Fakultät für Kulturreflexion angesichts der Vielzahl der vertretenen Disziplinen zudem die für qualitätsgesicherte Promotionen nötige fachliche Binnendifferenzierung der jeweiligen Disziplinen. Die in Absprache mit dem Land Nordrhein-Westfalen avisierte Verdopplung der Studienanfängerplätze in der Humanmedizin, mit der die ambulante Versorgung auf dem Land gefördert werden soll, ist nach Ansicht des Wissenschaftsrates nur dann zu verantworten, wenn die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Kapazitäten für Forschung und Lehre in der stationären und der ambulanten Ausbildung sichergestellt sind. Der Wissenschaftsrat verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit Auflagen zur Restrukturierung des Bereichs Kulturreflexion, zur Hochschulgovernance, zur Absicherung der nötigen Personalausstattung und zum Anteil der hauptberuflichen professoralen Lehre.

    Die EBC Hochschule, Hamburg, wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von drei Jahren mit Auflagen reakkreditiert.

    Die EBC Hochschule ist seit dem Jahr 2008 befristet staatlich anerkannt. Die institutionelle Erstakkreditierung erfolgte 2014. Die Hochschule verfügt neben dem Standort Hamburg über Dependancen in Berlin und Düsseldorf. Derzeit sind an der Hochschule knapp 800 Studierende in vorwiegend betriebswirtschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengängen eingeschrieben. Zum Wintersemester 2017/2018 hat die Hochschule einen zusätzlichen Schwerpunkt im sozialwirtschaftlichen Bereich eingerichtet und baut zu diesem Zweck derzeit eine zweite Fakultät auf.

    Der Wissenschaftsrat würdigt zwar, dass die EBC Hochschule die Auflagen aus der Erstakkreditierung erfüllt hat, indem der akademische Bereich im Präsidium deutlich gestärkt wurde und die Hochschule Maßnahmen zum Ausbau des Forschungsbereichs ergriffen hat. Zudem wurde durch die Schließung der Standorte Leipzig und Stuttgart die Konsolidierung abgeschlossen, sodass nunmehr ein hinreichend großer akademischer Kern an allen Standorten gewährleistet ist. Bedingt durch die Gründung einer fachlich deutlich anders ausgerichteten Fakultät befindet sich die Hochschule allerdings derzeit in einem tiefgreifenden Umbruchprozess. Das bisher klar definierte Hochschulprofil droht in diesem Zusammenhang, an Kohärenz zu verlieren. Der Aufbau der neuen Fakultät ist des Weiteren mit erheblichen Kosten verbunden, so dass sich die wirtschaftliche Lage der Hochschule derzeit defizitär darstellt. Schließlich wird die Lehre nicht an allen Standorten und in allen Studiengängen mehrheitlich durch hauptberufliche Professorinnen und Professoren erbracht. Die Ordnungen der Hochschule sind unter anderem mit Blick auf die sich ändernde Hochschulstruktur überarbeitungsbedürftig. Der Wissenschaftsrat verbindet die Reakkreditierung mit Auflagen zur Steigerung des Anteils hauptberuflicher professoraler Lehre, zur Bibliotheksausstattung sowie zur Governance der Hochschule.

    Die Fachhochschule der Diakonie, Bielefeld, wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von fünf Jahren mit Auflagen reakkreditiert.

    Die Fachhochschule der Diakonie – University of Applied Sciences, Bielefeld (FHdD), wurde im Jahr 2006 gegründet und erhielt im selben Jahr die befristete staatliche Anerkennung als kirchliche Fachhochschule. Die Erstakkreditierung durch den Wissenschaftsrat erfolgte im Oktober 2013 für fünf Jahre unter Auflagen zu den Leitungsstrukturen.

    Der Wissenschaftsrat würdigt, dass die FHdD nicht-traditionellen Studierenden besondere Unterstützungsleistungen zukommen lässt und somit einen wichtigen Beitrag zur Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung leistet. Das im Sozial-, Gesundheits- und Pflegebereich angesiedelte Studienangebot fügt sich stimmig in das Profil der Hochschule ein. Die im Rahmen der Praxisphasen stattfindende Zusammenarbeit mit den Praxispartnern ist vorbildlich organisiert. Verbesserungswürdig ist hingegen die Informations- und Literaturversorgung der Hochschulangehörigen, der es an einem systematischen Beschaffungswesen mangelt. Anpassungsbedarf gibt es ferner mit Blick auf die Grundordnung der Hochschule. Die Reakkreditierung ist mit Auflagen zu den Leitungsstrukturen und zur Bibliotheksausstattung verbunden.


    Weitere Informationen:

    https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/7082-18.pdf - UWH
    https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/7080-18.pdf - EBC-Hochschule
    https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/7084-18.pdf - FHdD


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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