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23.07.2018 13:59

Menge der abgegebenen Antibiotika in der Tiermedizin sinkt weiter

Nina Banspach Pressestelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

    Zugleich erneut moderater Anstieg der Abgabemengen für Antibiotika mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen

    Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika in Deutschland ist im Jahr 2017 erneut etwas zurückgegangen. Sie sank um neun auf 733 Tonnen (minus 1,2 %). Zwischen 2011 – dem ersten Jahr der Erfassung – und 2017 ging die Gesamtmenge der abgegebenen Antibiotika von 1706 auf 733 Tonnen zurück (minus 57 %). Das ergab die Auswertung der inzwischen im siebten Jahr erhobenen Abgabemengendaten für Antibiotika durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Dem gegenüber steht allerdings für den gleichen Zeitraum ein Anstieg der abgegebenen Menge an Fluorchinolonen. Diese Wirkstoffklasse ist für die Therapie beim Menschen von besonderer Bedeutung.

    Im Jahr 2017 wurden 733 Tonnen (t) Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben. Die Hauptabgabemengen bilden wie in den Vorjahren Penicilline mit etwa 269 t und Tetrazykline mit etwa 188 t, gefolgt von Polypeptidantibiotika (Colistin) mit 74 t und Sulfonamiden (62 t) sowie Makroliden (55 t). Von den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuften Antibiotikaklassen (Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) wurden im Vergleich zum Vorjahr höhere Mengen abgegeben (Zunahme: 0,556 t Fluorchinolone bzw. rund 4,7 t Colistin). Gegenüber dem ersten Erfassungsjahr 2011 hat die Abgabe von Colistin aber um ca. 42 % abgenommen, die Abgabe von Fluorchinolonen ist für den gleichen Zeitraum um rund 20 % gestiegen. (Anhang – Tab. 1: Vergleich der Abgabemengen der Wirkstoffklassen 2011 bis 2017)

    Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Wirkstoffe für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.

    Von 2011 bis 2017 hat die Menge an abgegebenen Antibiotika in fast allen Regionen abgenommen. Absolut gesehen ist in der Postleit-Region 49 weiterhin mit Abstand die höchste Abgabemenge (ca. 300 t) zu verzeichnen. Für den Erfassungszeitraum von sieben Jahren wurden für die folgenden Postleit-Regionen 01, 03, 07, 08, 09, 14, 17, 18, 23, 25, 27, 29, 31, 32, 33, 34, 37, 39, 44, 46, 48, 59, 77, 94, 97 Abnahmen von 60 % und mehr berechnet. (Anhang – Abb. 1: Regionale Zuordnung der Antibiotika-Abgabemengen 2017)

    Der Einsatz von Tierarzneimitteln dient dem Ziel, kranke Tiere zu behandeln und damit die Tiergesundheit und den Tierschutz zu fördern. Der Einsatz ist gleichermaßen auf den Schutz des Verbrauchers ausgerichtet. Die Resistenz von Bakterien gegen Antibiotika stellt mittlerweile eine globale Bedrohung in der Human- und Veterinärmedizin dar. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und/oder der Transfer von Resistenzgenen zwischen Mensch und Tier sind wechselseitig möglich.

    Hintergrund

    Seit dem Jahr 2011 muss die pharmazeutische Industrie erfassen, welche Mengen an Tierarzneimitteln, insbesondere Antibiotika, sie jährlich an Tierärzte abgeben, und diese Daten an ein zentrales Register melden. Grundlage dafür ist die DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) vom 24. Februar 2010. Das Register wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln geführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin nimmt die jährliche Auswertung der Daten vor.


    Bilder

    2018 07 23 Abb  1 - Regionale Zuordnung
    2018 07 23 Abb 1 - Regionale Zuordnung

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    Anhang
    attachment icon 2018 07 23 Tab 1 - Vergleich Abgabemengen

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

    2018 07 23 Abb 1 - Regionale Zuordnung


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