Saarbrücker Professoren gehen neue Wege in der Lehre:
Saar-Uni reformiert die Juristenausbildung
Das Saarbrücker Jura-Modell schafft bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch praxisnahes Studium von Anfang an.
Als bundesweit erste Hochschule reagiert die Saar-Universität auf die Forderungen nach einer Reform der Juristenausbildung.
Nach dem Erlaß der landesrechtlichen Grundlagen (Änderungsgesetz zum Juristenausbildungsgesetz, JAG, vom 8.7.98 und Änderung der Juristenausbildungsordnung, JAO, vom 8.10.98) ist jetzt der Weg frei für das Saarbrücker Jura-Modell:
Die Rechtswissenschaft in Saarbrücken startet ab dem Wintersemester ihr neues, von den Professoren des Fachbereichs entwickeltes Studien-Konzept, das speziell auf die Anforderungen an den Juristen der Zukunft ausgerichtet ist.
Die insgesamt rund 300 frischgebackenen Jura-Studenten - die Anfänger-Quote wurde zum neuen Semester auf 303 gesenkt - beginnen am 19. Oktober ein praxisbezogenes, gestrafftes Studium, das europäische und internationale Aspekte ebenso einbeziehen wird wie moderne Kommunikationstechnologien.
Oberstes Ziel des Saarbrücker Jura-Modells ist es, für die Absolventen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen: Die Studierenden sollen zu allseits einsetzbaren und einarbeitungsfähigen Juristen ausgebildet werden.
Das Konzept baut auf praxisnähere, konzentrierte Ausbildung und nutzt die an der Saar-Uni bestehenden, teilweise einzigartigen Kompetenzen. So wird der Fächerkatalog im Grund- und Hauptstudium mit Blick auf die Praxis gestrafft. Leistungskontrollen mit einem Leistungspunktesystem werden ab dem ersten Semester durchgeführt - am Ende jeder Veranstaltung steht eine Prüfung. Von Beginn an wird das jeweilige Verfahrensrecht integriert: d.h. das materielle Recht wird mit der Rechtsdurchsetzung verzahnt und nach dem Motto "Recht haben und Recht behalten" gelehrt.
Auch die im Fachbereich bereits bewährte Einbeziehung von Praktikern wie Richter und Anwälte in die Lehre soll das Praxisverständnis fördern und es sollen europäische und internationale Aspekte in der Lehre integriert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt wird das Internet und EDV-unterstütztes Lernen sein; die Saar-Uni ist eine der ersten Adressen in Sachen neue Medien (Rechtsinformatik, Internet-angebot: http://www.jura.uni-sb.de/): Ins Auge gefaßt ist hier insbesondere ein Internet-Repetitorium zur "Hilfe zur Selbsthilfe". Nach dem Grundstudium ist eine Qualifizierung in verschiedenen Wahlfächern vorgesehen, die durch aussagekräftige Zertifikate nachgewiesen werden.
In der Planung sind auch weitere Zusatzqualifikationen mit Zertifikatsabschluß wie etwa eine wirtschaftswissenschaftliche Grundausbildung für Juristen.
Info im Internet: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/studium/
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Helmut Rüßmann
Tel.: 0681-302-3150; Fax: 0681-302.4012;
Email: ruessmann@rz.uni-sb.de
Internet: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/
Prof. Dr. Stephan Weth
Tel.: 0681-302-2120; Fax: 0681-302-4885;
E-Mail: rw16sw@rz.uni-sb.de;
Internet: http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Weth/LSTWeth/
Das Saarbrücker Modell auf einen Blick:
1. Beschränkung des Grund- und Hauptstudiums (mit maximal 18 Semesterwochenstunden Lehrveranstaltungen pro Semester) auf den unverzichtbaren Grundbestand juristischer Kenntnisse. Die zu unterrichtenden Fächer werden nicht nach dem Grad der Wichtigkeit (es gibt keine unwichtigen Fächer), sondern nach ihrem Beitrag und ihrer Eignung zur Förderung des allseits einarbeitungsfähigen Juristen ausgesucht.
2. Konzentration auf die Vermittlung der (Problemlösungs-)Techniken und Fähigkeiten, die eine jederzeitige Einarbeitung in jedweden juristischen Fragenbereich ermöglichen. Grundlagenwissen unter Einschluß der historischen Dimensionen, Prinzipienwissen, Argumentations- und Methodenwissen sowie Informationswissen für den gekonnten Umgang mit traditionellen und modernen Informationsmedien stehen im Vordergrund.
3. Ausrichtung auf Frankreich mit dem Angebot eines Doppelstudiums des deutschen und französischen Rechts und der Integration des Studiums des französischen Rechts in das Wahlfachstudium.
4. Durchgehende Einbeziehung der europäischen und internationalen Dimensionen der Rechtsentwicklung in allen Fächern und Lehrveranstaltungen.
5. Durchgehende Berücksichtigung des Rechtsdurchsetzungs- und Verfahrensaspektes (Entscheidungs- und Vollstreckungsverfahren, Rechtsgestaltung, alternative Streitbeilegungsformen) und damit Verstärkung des Praxisbezuges.
6. Intensivierung der Beratung und Betreuung der Studenten durch schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in jeder Lehrveranstaltung des Grund- und Hauptstudiums (Einführung eines Creditpoint Systems, eines Systems von Leistungspunkten) und Einrichtung eines internetbasierten Vertiefungs- und Wiederholungsstudiums zur Examensvorbereitung.
7. Vertiefung und Erweiterung des im Grund- und Hauptstudium Gelernten in einem Gebiet (Wahlfachstudium über ein Jahr mit insgesamt mindestens 20 Semesterwochenstunden), dessen Beherrschung Arbeitsmarktchancen erhöht und das vorhandene Kompetenzen des Fachbereichs ausschöpft und stärkt: Deutsches und internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht oder Deutsches und internationales Steuerrecht oder Deutsches und europäisches Arbeitsrecht oder Internationales Recht, Europarecht, Menschenrechtsschutz oder Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht oder Französisches Recht.
8. Öffnung zur Wirtschaftswissenschaft als Grundlagendisziplin im Grund- und Hauptstudium und als Ergänzungs- und Erweiterungsdisziplin in den Wahlfachgruppen.
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/studium/
http://www.jura.uni-sb.de/
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, fachunabhängig
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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