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01.10.2018 15:13

Nachfolge des Hochschulpakts: Uni-Kanzler/innen fordern klaren Rahmen und rasche Entscheidung

Norman Nitzsche Geschäftsstelle
Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands

    Die Kanzlerinnen und Kanzler deutscher Universitäten fordern klare Rahmenbedingungen für die Nachfolge des Hochschulpakts bis Anfang 2019. Dazu haben sie bei ihrer 61. Jahrestagung die Saarbrücker Erklärung zum Hochschulpakt verabschiedet. In ihrer Erklärung machen die Kanzlerinnen und Kanzler unter anderem auch auf den Sanierungsstau im Hochschulbau aufmerksam.

    Die Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands haben bei ihrer 61. Jahrestagung am 20. September 2018 in Saarbrücken eine Erklärung zur Nachfolge des Hochschulpakts verabschiedet.

    Die Kanzlerinnen und Kanzler schätzen die Unterstützung und Beteiligung von Bund und Ländern bei der Erreichung der ehrgeizigen Ziele im Rahmen der doppelten Abiturjahrgänge und bei allen Erfolgen, die mit dem Hochschulpakt in der Vergangenheit bereits erzielt wurden, sehr.

    Allerdings verzeichnen die Universitäten im gesamten Bundesgebiet trotz der Mittel des Hochschulpaktes seit Jahren eine Situation der Überlast und es ist nicht abzusehen, dass eine signifikante und nachhaltige Verringerung der Nachfrage nach Studienplätzen in den kommenden Jahren eintreten wird. Derzeit kann höchstens mit einer Stabilisierung dieser Nachfrage gerechnet werden.

    Die im Koalitionsvertrag im Bund formulierte Abkehr von befristeten Programmen – wie dem Hochschulpakt – und die Herstellung von Kontinuität und Verlässlichkeit, begrüßen die Kanzlerinnen und Kanzler deshalb ausdrücklich. Allerdings ist es erforderlich, dass die Rahmenbedingungen und Konditionen des neuen Hochschulpakts in kürzester Zeit gefunden und beschlossen werden.

    Die Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten fordern deshalb die Schaffung klarer Rahmenbedingungen des neuen Hochschulpakts bis Anfang des Jahres 2019. Es muss zu einer Verstetigung und Dynamisierung der Mittel zur zukünftigen Sicherstellung der vorhandenen Studienkapazitäten kommen. Außerdem muss eine Verteilung der Mittel transparent nach wenigen und empirischen Verteilungsparametern erfolgen; das Bezugsjahr darf nicht willkürlich gewählt werden.

    Auch in Zukunft soll – wie beim Qualitätspakt Lehre – eine Komponente als Projektförderung zur Bewältigung großer Zukunftsthemen in Studium und Lehre verteilt werden, aber unter vereinfachten, transparenten und harmonisierten Rahmenbedingungen.

    Neben den Forderungen zur Ausgestaltung des neuen Hochschulpakts machen die Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten mit dieser Erklärung – wie bereits in der „Düsseldorfer Erklärung“ von 2012 – auf die bedenkliche Situation des Sanierungsstaus beim Hochschulbau aufmerksam. Dabei wird eine kurz- und mittelfristige Beseitigung des erheblichen baulichen Sanierungsstaus durch die Länder gefordert. Eine Infrastrukturpauschale, wie sie beispielsweise der Kanzlerarbeitskreis Hochschulbau vorschlägt oder die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung der Programmpauschale auf 30 %, sehen die Kanzlerinnen und Kanzler als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.

    Weitere Informationen: Norman Nitzsche, Referent des Bundessprechers: T. 0731/ 50-25017, E. norman.nitzsche@uni-ulm.de

    Die Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands versteht sich als Interessenvertretung auf Bundesebene und als Plattform für den kollegialen Austausch, bei der nahezu alle staatlichen Universitäten der Bundesrepublik Deutschland vertreten sind. Ebenso wie die Anzahl der Mitglieder hat sich das Themenspektrum der Vereinigung stark erweitert. Von der Diskussion rein rechtlicher Fragen stehen – beflügelt durch die Autonomie der Hochschulen – heute oftmals strategische Themen im Mittelpunkt der gemeinsamen Diskussionen. Innerhalb der Vereinigung haben sich verschiedene Arbeitskreise etabliert, die Grundsatzthemen der Hochschuladministration ebenso wie aktuelle politische Problemstellungen bearbeiten. Neben der Förderung des Austauschs und der Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen, ist die Interessenvertretung eine weitere Säule der Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler. Dazu pflegt der Vorsitz der Vereinigung den Austausch mit den Ministerien auf Bundes- und Landesebene sowie mit verschiedenen wissenschaftspolitischen Akteuren im gesamten Bundesgebiet.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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