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18.12.2018 14:19

Digitale Finanzakteure: Datenschutz trotz DS-GVO weiterhin mangelhaft

Stefanie Möller Pressestelle
Universität Bremen

    Eine Studie unter Beteiligung des Wirtschaftswissenschaftlers Lars Hornuf von der Universität Bremen hat untersucht, wie es um den Datenschutz bei FinTech-Unternehmen steht. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Umgang mit Nutzerdaten seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in vielen Fällen aus Sicht der Verbraucher sogar verschlechtert hat. Diese können nach wie vor kaum nachvollziehen, wie ihre Daten verarbeitet werden.

    Über das Smartphone bezahlen, ein Projekt über Crowdfunding unterstützen oder die automatisierte Geldanlage durch sogenannte Robo-Advisor gehören inzwischen für viele Menschen zum Alltag. Finanzdienstleistungen, deren Nutzung ausschließlich über Internet-Technologien erfolgt, machen der traditionellen Finanzindustrie immer stärker Konkurrenz. Die boomende und breit gefächerte FinTech-Branche weist jedoch hinsichtlich Regulierung und Datenschutz im Vergleich zu klassischen Finanzanbietern sehr unterschiedliche Standards auf. Für Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote ist oft unklar, was genau mit ihren persönlichen Daten passiert. Wirtschaftswissenschaftler Professor Lars Hornuf von der Universität Bremen hat gemeinsam mit Professor Gregor Dorfleitner von der Universität Regensburg in einer kürzlich erschienenen Studie untersucht, wie Fin-Tech-Unternehmen nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Nutzerdaten verarbeiten. Diese wurde im Auftrag des Projektes ABIDA (assessing big data) erstellt und durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

    Nutzerdaten in vielen Fällen schlechter geschützt

    Die Wirtschaftswissenschaftler schließen mit dem Gutachten an ihre Untersuchung zu digitalen Finanzakteuren aus dem Frühjahr 2018 an. Hierzu haben sie bei allen bereits 2017 untersuchten 505 FinTechs nun erneut die aktuelle Version der jeweiligen Datenschutzerklärung erhoben und auf inhaltliche Veränderung untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Datenschutzregelungen seit Einführung der DS-GVO in vielen Fällen für Nutzerinnen und Nutzer der FinTech-Angebote eher verschlechtert haben.

    Eine Stunde zum Lesen der Datenschutzerklärung

    Bei den erfolgten Anpassungen konnten die Forscher zwei allgemeine Trends feststellen: Erstens sind die Datenschutzerklärungen mittlerweile mehr als doppelt so umfangreich und zweitens bestehen diese inzwischen deutlich häufiger aus standardisierten Textbausteinen. Letzteres bedeutet, dass in vielen Bereichen deutlich weniger häufig abschließend angegeben wird, welche personenbezogenen Daten verarbeitet und welche an Dritte weitergegeben werden. User müssen auf den Internetseiten der jeweiligen Dritten die Informationen zur Verarbeitung ihrer Daten selbst erneut ausfindig machen. „Im Extremfall brauchten die Nutzerinnen und Nutzer über eine Stunde, um die Datenschutzerklärung vollständig zu lesen”, erläutert Professor Lars Hornuf. Ein weiterer Befund ist aus Sicht der Wissenschaftler ebenfalls besonders kritisch zu beurteilen: Das Sammeln von personenbezogenen Daten muss von den Konsumentinnen und Konsumenten durch eine Einwilligung wie schon im Jahr 2017 alternativlos akzeptiert werden. Außerdem geben weniger FinTechs als zuvor an, wie lange Daten tatsächlich gespeichert werden und verweisen lediglich auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

    Forscher fordert konsequentere Umsetzung des Datenschutzes

    Lars Hornuf erklärt: „Die Hoffnung, dass die DS-GVO für mehr Transparenz sorgt, hat sich im Bereich der untersuchten FinTechs überwiegend nicht bestätigt. Von den FinTechs wird häufig gefordert, dass sie ihre Nutzerinnen und Nutzer einerseits vollständig aufklären, andererseits sollen sie User aber nur kurz und knapp informieren. Möglicherweise können hier nur professionelle Akteure die Rechte zahlreicher kleiner Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer durchsetzen, für die die Kosten der Rechtsdurchsetzung in der Regel zu hoch sind. Hier stehen vor allem Verbraucherschutzverbände in der Pflicht, die dafür auch ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen erhalten müssen.”

    ABIDA Projekt: Big Data im Fokus

    Das ABIDA Projekt ist ein interdisziplinäres Forschungsprojekt zu den gesellschaftlichen Aspekten von Big Data. Es analysiert gesellschaftliche Chancen und Risiken der Verarbeitung großer Datenmengen und entwirft Handlungsoptionen für Politik, Wirtschaft und Forschung.

    Weitere Informationen:

    www.abida.de/sites/default/files/ABIDA_Folgegutachten_Fintech_DSGVO.pdf
    www.uni-bremen.de


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. Lars Hornuf
    Fachbereich Wirtschaftswissenschaft
    Universität Bremen
    Tel.: +49 421 218-66820
    E-Mail: hornuf@uni-bremen.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Gesellschaft, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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