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22.10.2003 13:11

Symposienreihe: "Strafrechtsreform und -innovation in Deutschland und den USA "

Dr. Stephan Fuchs Öffentlichkeitsarbeit
Bayerische Amerika-Akademie

    Deutsche und amerikanische Strafrechtler und Praktiker diskutieren die Auswirkungen, Erfolge und nicht zuletzt auch die Kosten von Strafrechtsreformen. Es werden nicht nur Kenntnisse über die Ansätze und Praktiken im jeweils anderen Land vermittelt und die jeweiligen Institutionen verglichen, sondern auch eine wechselseitige Lerngemeinschaft gefördert.

    Die Reihe beginnt am 27. Oktober in München und endet am 7. November in Berlin. Zum Symposium am 28. Oktober 2003 von 10-17.30 Uhr im Amerika Haus München, Karolinenplatz 3, ist die Öffentlichkeit herzlich eingeladen. Die Termine der Veranstaltungen in Freiburg, Münster, Düsseldorf, Wittenberg und Berlin finden Sie am Ende der Pressemeldung.

    Über das vergangene Jahrhundert hinweg basierte das Strafrecht in den USA auf einem Konzept der Kontrolle und Rehabilitation. Durch strafrechtliche Sanktionen sollte der Staat in die Lage versetzt werden, die Kontrolle über Individuen zu erlangen, die eines Verbrechens für schuldig befunden worden waren und die wieder in die Gesellschaft zurückgeführt werden sollten.

    Dieses Konzept war nie unumstritten. Seit den späten 60er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde es angesichts zunehmenden öffentlichen Drucks und ansteigender Kriminalität ernsthaft in Frage gestellt. Dies kulminierte in einem dramatischen Wandel, der sich in Form zahlreicher Strafrechtsreformen über mehrere Jahrzehnte hinzog - vom Allgemeinen Infragestellung der grundlegenden Positionen und Werte) bis zum Spezifischen (Reform des operativen Vorgehens im Strafrechtssystem selbst). Die gesammelten Erfahrungen aus den Reformen sind mittlerweile von der sozialwissenschaftlichen Forschung ausgewertet und die folgenden Fragen können nun beantwortet werden:

    - Wohin haben diese Reformen in den USA geführt?
    - Welche Maßnahmen funktionieren und welche nicht?
    - Welche politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kosten entstehen dabei?

    Auch in Deutschland wurden, wenn auch aus anderen Gründen und in einem anderen politischen und kulturellen Kontext, die grundlegende Philosophie, die Vorgehensweisen und die Institutionen des Strafrechts unter die Lupe genommen, so dass ein Austausch von Konzepten und Erfahrungen zwischen deutschen und amerikanischen Strafrechtlern und Praktikern der Strafverfolgung für beide Seiten nützlich und geboten erscheint. Dieses Seminar soll diesem Informations- und Erfahrungsaustausch dienen.

    Unter der Leitung von Professor STEFAN KAPSCH (Reed College) diskutieren amerikanische Experten mit ihren deutschen Pendants Reformen und Innovationen des strafrechts in den vergangenen 30 Jahren.

    Die amerikanischen Gäste und ihre Themen:
    - Professor ANNETTE JOLIN (Portland State University): Policing and Law Enforcement, especially Community Policing (Polizeiarbeit und Rechtsdurchsetzung, insbesondere kommunale Prävention/Bürgerpolizei)
    - Richter JAMES ELLIS (Portland): Pre-trial processes and problems of court reform (Ermittlungsverfahren und Gerichtsreform)
    - RA PETER OZANNE (Portland): Sentencing reform (Strafzumessung)
    - Professor ELYSE CLAWSON (Crime and Justice Institute Boston): Corrections and Imprisonment (Strafvollzug)

    Die deutschen Referenten in München sind:
    - MR Prof. Dr. FRANK ARLOTH (Leiter des Referats für Gesetzgebungsangelegenheiten im Strafvollzug im Bayerischen Justizministerium in München)
    - Dr. KILIAN BRODERSEN (Richter am Oberlandesgericht München)
    - Dr. FRANZ GÜRTLER (Mitarbeiter im Referat Stafprozeßrecht im Bayerischen Justizministerium)
    - Prof. Dr. BERND VON HEINTSCHEL-HEINEGG (Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht in München)
    - Dr. WIEBKE STEFFEN (Leiterin des Dezernats Forschung - Statistik - Prävention des Bayerischen Landeskriminalamtes in München)

    Das Symposium gastiert auch in Freiburg am 29./30./31. Oktober (in Kooperation mit Carl-Schurz-Haus und Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht), in Münster am 3. November (in Kooperation mit der Polizei-Führungsakademie), in Düsseldorf am 4. November (in Kooperation mit dem Justizminsterium des Landes Nordrhein-Westfalen), in Wittenberg am 5./6. November (in Kooperation mit dem Zentrum für USA-Studien der Stiftung Leucorea) und in Berlin am 7. November (in Kooperation mit der Deutsch-amerikanischen Fulbright-Kommission und der Kulturabteilung der Botschaft der Vereinigten Staaten).
    Weiterführende Informationen zu diesen Veranstaltungen erhalten Sie im Internet oder unter Telefon 089/ 54 50 40 30.

    Die Reihe wird organisiert von der Bayerischen Amerika-Akademie und dem U.S. Generalkonsulat in München, mit finanzieller Unterstützung der Fulbright Organisation, sowie weiteren Institutionen in den jeweiligen Veranstaltungsorten.


    Weitere Informationen:

    http://www.lrz-muenchen.de/~BAA/veranst/index.htm#Criminal


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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