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31.10.2003 16:59

CHE begrüßt Umdenken in der SPD beim Thema Studiengebühren

Britta Hoffmann-Kobert Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
CHE Centrum für Hochschulentwicklung

    "Gebührenverbot ist grundfalsch"

    Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung unterstützt den sich andeutenden Kurswechsel der SPD beim Thema Studiengebühren. "Modelle, wie allgemeine Studiengebühren für das Erststudium sozialverantwortlich gestaltet werden können, liegen seit langer Zeit auf dem Tisch", sagt CHE-Leiter Detlef Müller-Böling. Das Verbot allgemeiner Studiengebühren durch die Regierungskoalition sei nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, es sei auch in der Sache grundfalsch.

    Insofern sei die Neuorientierung der SPD zu begrüßen. Nachgelagerte Gebühren, wie sie die SPD vorschlage, hätten allerdings den Nachteil, dass sie das dringend benötigte "frische Geld" erst mit enormer Zeitverzögerung in die Hochschulen bringen. Mit Darlehensmodellen ließe sich dagegen beides erreichen: Das Gebührenaufkommen fließt sofort an die Hochschulen, die Rückzahlung erfolgt nachlaufend, also erst dann, wenn die Studierenden ihr erstes Geld verdienen.

    Vom CHE entwickelte Modelle zeigen, dass Studiengebühren drei positive Effekte haben können: Die Unterfinanzierung der Hochschulen kann gelindert werden, um eine bessere Lehrqualität zu ermöglichen. Die Finanzierung der Hochschulbildung über Steuergelder auch der Nicht-Akademiker ist in der bestehenden Form sozial ungerecht. Studiengebühren würden diesen Missstand positiv verändern. Darüber hinaus stiege die gegenseitige Verbindlichkeit im Verhältnis zwischen Hochschulen und Studierenden. Wesentliche Voraussetzung für Studiengebühren sei, so Müller-Böling, dass die Gelder tatsächlich zusätzlich für die Lehre zur Verfügung ständen und Stipendien- und Darlehensmodelle verhinderten, dass jemand aus finanziellen Gründen von einem Studium abgehalten werde.

    Sinnvoller als die verbindliche Einführung von Studiengebühren sei allerdings, es den Hochschulen zu überlassen, ob sie Studiengebühren erheben. Die Vorteile dieser Lösung hat das CHE im "Optionsmodell" begründet. Um es zu verwirklichen, müsste das bundesweite Verbot fallen, erläuterte Müller-Böling. Auf diese Weise würde der Wettbewerb um überzeugende Lehrkonzepte gestärkt. "Die Hochschulen, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssten nicht nur die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Sozialverträglichkeit nachweisen, sondern auch Angebote machen, die ihr Geld wert sind", sagte Müller-Böling.

    Dass Gebührensysteme nicht durch Verwaltungsaufwand und die nötigen Mittel zur Sicherung der sozialen Verträglichkeit zu einem Nullsummenspiel werden, hat das CHE kürzlich vorgerechnet. Die Berechnungen zeigen: Studiengebühren können bessere Betreuungsrelationen und bessere Service-Leistungen für Studierende ermöglichen.

    Das CHE ist eine gemeinnützige Einrichtung, die sich für Reformen im Hochschulwesen einsetzt. Sie wird von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Bertelsmann Stiftung getragen.

    Informationen: Lars Hüning, 05241-976155


    Weitere Informationen:

    http://www.che.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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