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05.11.2003 14:58

HRK-Plenum: Besteuerung von Auftragsforschung umsichtig gestalten

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich am 4. November in Bonn mit der Frage der Besteuerung von Auftragsforschung befasst. Aktueller Anlass ist die derzeit im Deutschen Bundestag stattfindende Beratung des Steueränderungsgesetzes 2003. Damit soll auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EU-GH) vom 20. Juni 2002 in nationales Recht umgesetzt werden, nach dem die gegen Entgelt betriebene 'Auftragsforschung' der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist, auch wenn sie an staatlichen Hochschulen zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses erfolgt.

    HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens wies am Mittwoch (5. November) vor der Presse in Berlin darauf hin, dass die Besteuerung von Forschungsaktivitäten der Hochschulen in jedem Fall zusätzliche personelle Ressourcen in den Hochschulen erfordere. Er wies darauf hin, dass der erhöhte Verwaltungsaufwand die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen kompliziert. Dies gilt besonders für die im Technologietransfer überdurchschnittlich engagierten Hochschulen.

    Die HRK begrüßt, dass dem Vernehmen nach die unter bestehendem nationalen Recht abgeschlossenen Verträge zwischen Hochschulen und Unternehmen unberührt bleiben und nicht rückwirkend besteuert werden sollen.

    Um diese Zusammenarbeit im Interesse der Förderung innovativer Arbeitsplätze nicht zu gefährden, hat das HRK-Plenum den Gesetzgeber gebeten, die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Auftragsforschung so unkompliziert und kostengünstig wie möglich auszugestalten.
    Dazu gehört vor allem die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine eindeutige Definition des Besteuerungstatbestandes. Auch sollten alle staatlich geförderten Wissenschaftseinrichtungen, also universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, denselben Regelungen unterworfen werden. (Im Gegensatz zu den privaten gemeinnützigen Forschungseinrichtungen können die staatlichen Hochschulen derzeit die Auftragsforschung nicht als Zweckbetrieb bei günstigeren Steuerbedingungen organisieren). Die Hochschulen benötigten überdies angemessene Übergangsfristen zur Einrichtung eines kaufmännischen Rechnungswesens, um den steuerlichen Aufzeichnungs- und Gewinnermittlungspflichten nachkommen zu können. Zumal bei kleineren Hochschulen müsse hier großer Aufwand für wenige Fälle betrieben werden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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