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11.07.2019 13:59

„Ein innovatives Modell mit Vorbildcharakter“

Robert von Olberg Geschäftsstelle (derzeit an der FH Münster)
Hochschule NRW - Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e. V.

    Hochschulen für Angewandte Wissenschaften begrüßen Änderung des Hochschulgesetzes

    Das am 11.07.19 vom Landtag beschlossene neue Hochschulgesetz trifft im Kreis der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auf viel Lob. Zentral ist dabei die Änderung der Regelungen zur Promotion. Das neue Hochschulgesetz sieht vor, das bestehende Graduierteninstitut für angewandte Forschung in ein Promotionskolleg zu überführen und diesem nach positiver Begutachtung durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht zu verleihen. Damit wären in NRW erstmals Promotionen an einem von den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften getragenen Promotionskolleg möglich, ohne dass eine zwingende institutionelle Beteiligung der Universitäten vorgeschrieben ist.

    „NRW setzt damit auf ein innovatives Modell der Promotion, das bundesweit Vorbildcharakter
    haben kann. Damit wird der Entwicklung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
    und insbesondere ihrer gestiegenen Forschungsleistung endlich angemessen Rechnung
    getragen“, erklärt Prof. Dr. Marcus Baumann, Vorsitzender der Landesrektor_innenkonferenz
    der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

    Prof. Dr. Martin Sternberg, Vorsitzender des Graduierteninstituts NRW, betont die hohen
    qualitativen Ansprüche, die mit der Gesetzesänderung verbunden sind: „Das Promotionskolleg wird sich in einer strengen wissenschaftsgeleiteten Begutachtung bewähren müssen und ist somit im Falle einer positiven Beurteilung über jeden Zweifel an der wissenschaftlichen Qualität erhaben.“


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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