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12.11.2003 13:26

Kinder brauchen passende Betreuung - auch im Krankenhaus

Wolfgang Müller M.A. AWMF Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    DGKJ startet bundesweite Plakataktion

    Berlin, 12. November 2003. - "Kinder brauchen passende Betreuung - auch im Kranken-haus" ist der Titel eines Plakats, das die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) heute der Öffentlichkeit vorstellt. Hintergrund ist, dass immer noch über 50 % der Schulkinder im Krankenhaus in Erwachsenenabteilungen untergebracht werden. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung unterstützt diese Plakataktion ideell mit seinem Logo.

    Kinder und Jugendliche haben im Krankheitsfall Anspruch auf die Behandlung durch speziell ausgebildete Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin und die Pflege durch speziell ausgebildete Kinderkrankenschwestern und -pfleger. Dieser Anspruch wurde 1996 in der Menschen-rechtskonvention der UNO festgeschrieben.

    Die Politik hat sich im November 1997 mit dem einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) und im Juni 2002 mit dem gemeinsamen Antrag aller Parteien im Bundestag hinter diese Forderung gestellt. Prof. Dr. Erik Harms, Präsident der DGKJ: "Kinder und Jugendliche haben im Krankheitsfall ein Anrecht auf kindgerechte Behandlung durch Kinder- und Jugendärzte und Pflege durch Kinderkranken-schwestern und -pfleger. Sie sollen, wenn immer möglich, nicht in Erwachsenenabteilungen behandelt werden und - falls dies unumgänglich ist - von Kinderkrankenschwestern gepflegt, von Kinder- und Jugendärzten mitversorgt und nicht mit Erwachsenen in einem Raum untergebracht werden."

    Die DGKJ stellt sechs Jahre nach dem GMK-Beschluss fest, dass auch heute noch in Deutschland die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Erwachsenen-abteilungen unverändert weit verbreitet ist. So sind im Jahr 2000 immer noch 36,4% der Kinder bis 15 Jahre in Kliniken und Abteilungen für Erwachsene behandelt worden. Besonders erschreckend ist die Zahl von über 50% der Schulkinder unter 15 Jahren, die im Krankheitsfall nicht in Kinderkliniken, sondern in Erwachsenenabteilungen behandelt werden.

    Kinder- und Jugendärzte sind die Spezialisten für die Aufrechterhaltung von Gesundheit und die Behandlung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen. Sie erwerben ihre speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten in einer 5-jährigen Weiterbildung und können sich danach noch in 4 Schwerpunkten und 5 Zusatzweiterbildungen weiter spezialisieren. Damit hat die Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland eine sehr hohe Leistungsfähigkeit und Qualität erreicht, die sich an den besonderen Bedürfnissen des Kindes- und Jugendalters orientiert.

    Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin fordert die Kranken-hausträger und die Kostenträger auf, dem erklärten Willen der Politik Folge zu leisten und die kindgerechte Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Krankheitsfall flächendeckend zu sichern. Dies erfordert eine personal- und damit kostenintensivere Ausstattung der Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, die nur durch eine entsprechende Vergütung aufrechterhalten werden kann. Die Fehlbelegung von Kindern auf Erwachsenenabteilungen sollte von einer solchen Vergütung ausgeschlossen bleiben.

    Die Wahl des Krankenhauses hängt auch vom Willen der Eltern ab. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin wendet sich daher mit ihren Plakaten an die Eltern, bei einer Einweisung ihrer Kinder ins Krankenhaus darauf zu achten, dass die Aufnahme nur in ein Krankenhaus erfolgt, das den Beschlüssen der Gesundheitsminister-konferenz der Länder vom November 1997 und der Forderung aller Fraktionen des Bundestages vom Juni 2002 entspricht.

    Die Plakate sind auf unserer Homepage veröffentlicht
    (als pdf-Dokument zum Download): http://www.dgkj.de/12.html

    Ansprechpartner für weitere Informationen:
    Prof. Dr. Erik Harms
    Präsident der DGKJ
    Tel. 0251 / 83-477 31
    harms@uni-muenster.de

    Geschäftsstelle der DGKJ:
    Eichendorffstr. 13, 10115 Berlin
    Tel. 030 / 308 77 79-0, Fax: 030 / 308 77 79-99
    info@dgkj.de; www.dgkj.de


    Weitere Informationen:

    http://www.dgkj.de/12.html
    http://www.dgkj.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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