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14.11.2003 09:56

Charité prüft ihre Studenten im Internet

Dr. med. Silvia Schattenfroh GB Unternehmenskommunikation
Charité-Universitätsmedizin Berlin

    Testphase mit dem Institut für Rechtsmedizin
    Auswirkungen auf das gesamte Prüfwesen im Medizinstudium

    Die seit Oktober gültige neue Ausbildungsordnung (AO) für Ärzte sieht unter anderem vermehrte Prüfungen der Studenten während der Ausbildung vor. Während bisher als Ausbildungsnachweis ("Schein") die Teilnahme des Studenten an einem Kurs oder Seminar meist genügte, ist nun eine bestandene Prüfung Voraussetzung dafür. Für das Lehrpersonal bedeutet dieses erhebliche Mehrarbeit. Denn entweder werden die Prüfungen schriftlich und für alle Teilnehmer zum selben Zeitpunkt abgehalten, was viel Vorbereitung, auch logistischer Art, verlangt, oder sie werden mündlich durchgeführt, was noch aufwendiger ist. Auch müssen die Prüfungen in jedem Einzelfall benotet werden. Diesen erhöhten Anforderungen an das Prüfwesen begegnet die Charité, die in jedem Semester 5300 Studenten durch zahlreiche Kurse und Seminare schleusen muß, nun erstmalig in Deutschland mit einer elektronischen Prüfung im Internet.
    So werden am 23. Februar 2004 alle Berliner Medizinstudenten, die im 5. klinischen Semester einen obligatorischen Test in der Rechtsmedizin ablegen wollen, ihren Computer um 11.00 Uhr MEZ einschalten. Sie werden sich per e-mail über ihre Immatrikulationsnummer und ihren Namen als Studenten der Charité identifizieren und zur Prüfung anmelden. Unmittelbar danach werden ihnen 2o Fragen aus dem obligatorischen Wissen der Rechtsmedizin vorgelegt. Für jede Frage ist eine Minute Zeit. Nach zwanzig Minuten ist alles vorbei und der Student erfährt sofort, mit welcher Anzahl richtiger Antworten er bestanden bzw. nicht bestanden hat. War er erfolgreich, so kann er sich auch direkt seinen benoteten "Schein" ausdrucken, der ihm als Ausbildungsnachweis dient.
    Niemand muß für diese Prüfung irgendeinen bestimmten Raum aufsuchen, er kann die Prüfung von jedem Punkt der Welt aus ablegen, sofern er sich um 11.00 Uhr MEZ am 23. Februar einloggt.
    Um betrügerische Hilfestellung zu verhindern, sind prinzipiell drei Hürden eingebaut:
    1. Der Test läßt für jede Frage nur 60 Sekunden Zeit. Benutzung von Hilfsmaterialien ist damit schon rein zeitlich kaum möglich.
    2. Die 20 Fragen werden den Studenten individuell in unterschiedlicher Reihenfolge angeboten. Das heißt: Statt fortlaufend von 1 bis 20 werden sie ihm diskontinuierlich - beginnend mit irgendeiner Zahl zwischen 1 und 20 - in ganz irregulärer Folge angeboten.
    3. Die Antworten müssen aus vier bis fünf Möglichkeiten (a bis e) ausgewählt werden. Aber auch diese Möglichkeiten sind bei jedem Studenten anders geordnet. So kann etwa die Frage 13 bei einem Studenten richtig sein, wenn er (a) ankreuzt und beim anderen, wenn er (d) auswählt.
    Wer die Prüfung nicht bestanden hat, oder das Ergebnis nicht akzeptiert, hat ein Recht auf mündliche Nachprüfung.
    Die Testentwickler, Professor Dr. Jörg Oestmann von der Charité und seine Arbeitsgruppe Sympol (www.sympol.de) setzen - nach einer informierenden Umfrage unter den Medizinstudenten voraus - daß nahezu alle Zugang zu einem Computer mit Internetanschluß haben und die Prüfung mit Hilfe des Internets ablegen werden.
    Professor Dr. Volkmar Schneider, Direktor des "Instituts für Rechtsmedizin" der Charité, der sich als erster bereit findet, die Studenten an seinem Institut in einer Internetprüfung zu benoten, sieht zahlreiche Vorteile für diese Art der Zertifizierung:
    Erstens erlaubt sie ihm, der in Berlin einen Lehrstuhl vertritt, der an zwei Standorten- nämlich in Berlin-Dahlem und am Campus Mitte der Charité - angesiedelt ist, durch die Prüfung per Internet alle seine Studenten innerhalb von 20 Minuten zu prüfen, und diejenigen, die denTest bestanden haben, auch in Besitz des "Scheins" zu bringen. Das Procedere bedeutet eine wesentliche Erleichterung des gesamten Prüfwesens, insbesondere einen erheblichen Einspareffekt bei Prüfzeiten und der Vorbereitung darauf, einschließlich der Logistik zur Abhaltung von Prüfungen. Auch enthebt die Internetprüfung die Fakultät von der Bereitstellung weiträumiger Säle und von Aufsichtspersonal zu gleichzeitiger Prüfung einer großen Zahl von Studenten.
    Sofern die Prüfung im Internet sich in der Rechtsmedizin bewährt, werden auch für andere medizinische Disziplinen entsprechende Internet-Prüfprogramme bereit gestellt werden. (14.11.03) S.Sch.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Medizin
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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