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27.10.1998 00:00

Grünes Licht für Kurs "Sicherheit biotechnologischer Anlagen"

Erhard Jakobs Pressestelle
Fachhochschule Gießen-Friedberg

    Die FH Gießen-Friedberg bietet als erste deutsche Fachhochschule eine staatlich anerkannte Fortbildung nach dem Gentechnikgesetz an.

    Die Lehrveranstaltung "Sicherheit biotechnologischer Anlagen" an der Fachhochschule in Gießen ist jetzt als Fortbildungskurs nach dem Gentechnikgesetz staatlich anerkannt worden. Damit bietet die FH Gießen-Friedberg als erste deutsche Fachhochschule eine mit bundesweiter Gültigkeit zertifizierte Zusatzqualifikation auf diesem sensiblen Gebiet expandierender Forschung und Entwicklung an.

    Der Kurs ist in das Lehrprogramm der Studienrichtung Biotechnologie integriert, die im Hauptstudium im Rahmen des Studiengangs Krankenhaus- und Medizintechnik, Umwelt- und Biotechnologie zur Wahl steht. Er wendet sich an Studierende mit diesem fachlichen Schwerpunkt und an Absolventen der Studienrichtung Biotechnologie, die das Studium bereits beendet haben und eine entsprechende Fortbildung anstreben. Wer im Rahmen des Hauptstudiums Biotechnologie den Kurs besuchen will, muß nachweisen, daß er über gründliche Kenntnisse in der Mikrobiologie, in klassischer und molekularer Genetik, in Immunologie und über praktische Erfahrungen im Umgang mit Mikroorganismen verfügt.

    Die Veranstaltung, die Prof. Dr. Peter Czermak leitet, wird jedes Jahr im Wintersemester (wöchentlich oder als Blockkurs)angeboten. Auf dem Lehrprogramm stehen u.a. rechtliche Bestimmungen zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien und Produktionsbereiche, internationale Regelungen - vor allem EG-Richtlinien - zur Anwendung der Gentechnik,das Gentechnikrecht und seuchenrechtliche Vorschriften. Der Kurs befaßt sich außerdem mit den Gefährdungen, die von Organismen bei gentechnischen Arbeiten in Labors und bei der Freisetzung ausgehen, mit der Risikobewertung und den zu
    ergreifenden Sicherheitsvorkehrungen. Spezielle arbeitsmedizinische Kriterien werden ebenso behandelt wie gesetzliche Auflagen für Bau und Ausrüstung gentechnischer Anlagen.

    Das Regierungspräsidium in Gießen, Abteilung Staatliches Umweltamt Marburg, hat rechtswirksam anerkannt, daß die Lehrinhalte die Anforderungen erfüllen, die das Gentechnikgesetz (Vollzug der Gentechnik-Sicherheitsverordnung, GenTSV) an derartige Fortbildungsveranstaltungen stellt. Der erste Kurs "Sicherheit biotechnologischer Anlagen" wird als Blockveranstaltung im Januar 1999 stattfinden.


    Weitere Informationen:

    http://www.fh-giessen.de/WEB_TG/


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, Meer / Klima, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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