"Wir werden unsere Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrnehmen und haben den Ehrgeiz, über unsere unmittelbaren Pflichten hinaus die Universität Oldenburg und damit auch die Region zu unterstützen", betonte der Vorstandsvorsitzende des Energiekonzerns EWE AG und Präsident des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft VDEW, Dr. Werner Brinker, anlässlich seiner heutigen Wahl zum Vorsitzenden des Hochschulrats der Univer-sität Oldenburg. Die Mitglieder des Hochschulrats trafen sich am Vormittag zur konstituierenden Sitzung in der Universität. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde die Physikerin Prof. Dr. Martha Lux-Steiner, Hahn-Meitner-Institut, Berlin, gewählt.
Insgesamt sieben Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirt-schaft bilden den Hochschulrat der Universität, der als neu geschaffenes Beratungs- und Aufsichtsgremium eine wichtige Rolle für die Entwicklung der Hochschule spielen wird. Der Hochschulrat berät das Präsidium und den Senat der Universität und nimmt Stellung zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen sowie zur Gründung von Unternehmen oder zur Beteiligung an Unternehmen. Darüber hinaus muss er die vom Senat gewählten Präsidiumsmitglieder bestätigen. Dem Beratergremium gehören folgende weitere Mitglieder an: Prof. Dr. Heindirk tom Dieck (ehemaliger Generalsekretär der Gesellschaft Deutscher Chemi-ker GDCh), Jörg Menno Harms (Vorsitzender der Geschäftsfüh-rung Hewlett-Packard Deutschland), Eske Nannen (Geschäftsfüh-rerin der Kunsthalle Emden), Hubert Rothärmel (Aufsichtsratsvor-sitzender CeWe Color AG & Co. OHG, Oldenburg) und Prof. Dr. Karen Sonne Jakobsen (Leiterin des "Institut for Sprog og Kultur", Universität Roskilde, Dänemark).
"Die Mitglieder unseres Hochschulrats bilden ein exzellentes Beratergremium, das die Zukunft unserer Universität entschei-dend mitgestalten wird. Wir danken den Mitgliedern für ihr Engagement und ihre Bereitschaft, ihre Kompetenzen einzubrin-gen", so Universitätspräsident Prof. Dr. Siegfried Grubitzsch zur Bestellung des ersten Hochschulrats der Universität Oldenburg.
Das niedersächsische Hochschulgesetz sieht die Einrichtung eines Hochschulrats als besonderes Organ vor. Er besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern, von denen mindestens drei Frauen sein sollen. Der Senat der Universität bestellt vier, das Wissenschaftsministerium drei Mitglieder des Hochschulrats, die nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen. Die Amtszeit des ersten Hochschulrats der Universität Oldenburg beträgt vier Jahre und erstreckt sich vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2007.
Fotos aller Mitglieder des Hochschulrats:
http://www.uni-oldenburg.de/presse/mit/2003/11_november/360.html
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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