idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
11.09.2019 12:19

Gerichtsurteile zum Lachen

Peter Kuntz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Trier

    Rechtsentscheidungen im Stil einer Fußballreportage oder in Gedichtform – der Trierer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Till Zimmermann sammelt skurrile Urteile.

    Seine Sammlung füllt einen vollgehefteten Ordner und etliche Megabytes auf der Computer-Festplatte. Was vor einigen Jahren eher nebenbei begann, ist in der Zwischenzeit der systematischen Arbeit eines Wissenschaftlers gewichen. Am Anfang hat Till Zimmermann, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Trier, für seine Vorlesungen zufällig gefundene lustige und ironische Gerichtsentscheidungen abgeheftet und gespeichert. „Studierende merken sich juristische Inhalte besser, wenn sie diese mit einem kuriosen Fall in Verbindung bringen. Jura neigt ja ansonsten oft dazu, staubtrocken zu sein.“ Mittlerweile hält Zimmermann aktiv Ausschau nach Urteilen wie dem über die „terroristische Dackelvereinigung“ des Amtsgerichts Offenbach.

    Bei einem Nachbarschaftsstreit prüfte der Richter, ob es sich um eine terroristische Dackelvereinigung nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch handelt, wenn es mehrere Fälle von beißenden Rauhaardackeln in einem Ort gibt. Das Gericht konnte jedoch feststellen, dass in dem verhandelten Fall keine terroristische Dackelvereinigung gegründet wurde. „Hier weiß man, warum der Richter den Sachverhalt auf so skurrile Weise geprüft hat. Es war wohl nach Aussagen des Richters ein ätzender Horrorprozess. Aber bei vielen anderen bitterbösen Gerichtsentscheidungen lässt sich über die Motive nur mutmaßen.“

    Häufig zu finden seien, so Zimmermann, humoristische Urteile eher bei den unteren Gerichtsinstanzen. „Wer bei den oberen Gerichten arbeitet, ist doch eher angepasster.“ Während Mordprozesse – zu Recht – eher weniger mit Humor verhandelt werden, sind viele der Fundstücke des Trierer Rechtswissenschaftlers Fälle von Verkehrsdelikten. So begründete ein Richter des Amtsgericht Köln seine Entscheidung im Prozess um einen Verkehrsunfall im Stil einer Fußballreportage.

    „Es steht in der richterlichen Freiheit, Urteile so zu schreiben und Prozesse so zu führen, wie sie es denken. Ob das immer moralisch richtig ist, ist eine andere Frage, die in der Rechtswissenschaft auch diskutiert wird. Schließlich geht es für manche Personen um wirklich existenzielle Entscheidungen.“ Ein Beispiel ist ein Fall, in dem eine Mutter um Unterhalt für ihr behindertes Kind klagte. Der Familienrichter legte die Verhandlung auf den 11.11. um 11:11 Uhr. Das Oberlandesgericht entschied später, dass der Richter hier nicht als befangen gelten kann, denn „von Streitparteien in Rechtssachen kann Humor erwartet werden.“

    Neben Rechtsfällen, die offensichtlich lustig oder skurril sind, hat Zimmermann auch einige Urteile in seiner Sammlung, die unter die Kategorie „Juristenhumor“ fallen. So beispielsweise den Fall des Katzenkönigs: Ein etwas einfältiger Polizist verübte einen Mordanschlag auf eine Blumenhändlerin, da er glaubte, mit diesem Opfer den in einem See lebenden, bösen Katzenkönig zu vernichten. „Für den Polizeidienst hat es gereicht“ beschied das Gericht über den Angeklagten.

    „Aber nicht nur in der Rechtsprechung gibt es Humoristisches, sondern auch in der Gesetzgebung. Dort ist es aber meist eher unfreiwillig“, sagt Zimmermann. Der Paragraf 919 im Bürgerlichen Gesetzbuch ist so ein Beispiel. Er schildert, was zu tun ist, „wenn ein Grenzzeichen verrückt (…) geworden ist“.

    Die besten humoristischen Urteile möchte Till Zimmermann nächstes Jahr auch in einem Buch veröffentlichen – selbstverständlich wissenschaftlich eingeordnet und kommentiert.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. Till Zimmermann
    Rechtswissenschaft / Strafrecht
    +49 651 201-2570
    zimmerma@uni-trier.de


    Weitere Informationen:

    .be Video: Gerichtsurteile zum Lachen


    Bilder

    Anders als im Entenhausener Gesetzbuch beruhen die Rechtsentscheidungen in der Sammlung von Till Zimmermann (Professor für Strafrecht an der Universität Trier) auf real existierenden Gesetzen.
    Anders als im Entenhausener Gesetzbuch beruhen die Rechtsentscheidungen in der Sammlung von Till Zim ...
    Universität Trier
    None


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

    Anders als im Entenhausener Gesetzbuch beruhen die Rechtsentscheidungen in der Sammlung von Till Zimmermann (Professor für Strafrecht an der Universität Trier) auf real existierenden Gesetzen.


    Zum Download

    x

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).