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18.11.2003 09:36

RWI befürwortet Entwurf zur nachgelagerten Rentenbesteuerung

Sabine Weiler Kommunikation
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.

    Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) beurteilt den Entwurf der Bundesregierung zum Alterseinkünftegesetz als steuersystematisch und -politisch sachgerecht. Der darin enthaltene Ansatz der nachgelagerten Besteuerung von Renten trägt der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, verschiedene Arten der Altersvorsorge gleichmäßiger zu besteuern. Die damit verbundenen Übergangsregelungen werden allerdings das Einkommensteuergesetz komplizieren. Darüber hinaus könnten die mit der Neuregelung verbundenen Einnahmeausfälle für die öffentliche Hand höher als angenommen ausfallen. Zudem greift der Staat weiterhin in die von Privaten getroffene Zukunftsvorsorge ein.

    Das RWI bewertet in einer heute zur Anhörung im Bundesfinanzministerium vorgelegten Stellungnahme den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Alterseinkünftegesetz (Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen) als steuersystematisch und -politisch sachgerecht und befürwortet ihn auch unter Verteilungsaspekten. Der Entwurf setzt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, die ungleichmäßige und deshalb verfassungswidrige Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zum Beginn des Jahres 2005 neu zu regeln. Er sieht deshalb vor, die Renten aus der GRV ebenfalls nachgelagert zu besteuern, ihre Besteuerung soll in einer langen Übergangsphase bis 2040 schrittweise erhöht werden. Im Gegenzug sollen die in die GRV eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge ab 2005 bis 2025 zunehmend von der Besteuerung freigestellt werden.

    Definitive Belastung zunächst nur für hohe Renteneinkommen

    Ab 2005 wird der zu versteuernde Anteil der Renten auf 50% angehoben. Bisher zahlten nur Rentnerehepaare mit einer gemeinsam veranlagten jährlichen Rente von mehr als 35.000 Euro (allein lebende Renter: 25.000 Euro) Einkommensteuer. Ab 2005 soll auch jährliches Renteneinkommen zwischen 30.000 und 35.000 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare) bzw. zwischen 15.000 und 20.000 Euro (allein lebende Rentner) besteuert werden. Nach Ende der Übergangsphase sollen ab 2040 alle Renten über (nach Preisen von 2005 gerechnet) 15.000 Euro (Ehepaare) bzw. 7.500 Euro (allein Lebende) besteuert werden.
    Für zusammen zur Einkommensteuer veranlagte rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer-Ehepaare wird die 2005 zu erwartende Steuerentlastung bei knapp 260 Euro liegen (nicht verheiratete rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer: 150 Euro). Stellt man Steuerent- und -belastungen einander gegenüber, werden 2005 lediglich Bestands- und Neurentner mit hohen Renteneinkommen definitiv belastet, demgegenüber werden alle Arbeitnehmer entlastet.

    Einnahmeausfälle könnten höher als erwartet sein

    Nach RWI-Berechnungen auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ergeben sich bei Anwendung des Gesetzentwurfs zwischen 2005 und 2010 im Saldo Steuermindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte in Höhe von 22 Mrd. Euro. Im Finanztableau zum Gesetzentwurf sind hingegen nur 15 Mrd. Euro veranschlagt. Jedenfalls sollten die Einnahmeausfälle mit Rücksicht auf die Konsolidierungsverpflichtungen nach dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt mit Einsparungen von Ausgaben gegenfinanziert werden. Damit würde auch ein Beitrag zur dringend notwendigen Verringerung der Staatsquote geleistet.

    Der Staat greift weiterhin in die private Zukunftsvorsorge ein

    Kritisch beurteilt das RWI, dass auch mit diesem Gesetzentwurf die grundsätzliche Problematik staatlicher Eingriffe in die von Privaten getroffene Zukunftsvorsorge nicht gelöst wird. So bleibt die Steuerfreiheit auf bestimmte Anlageformen bei der "Riester-Rente" eingeschränkt, der Einsatz bestimmter privater kapitalgedeckter Lebensversicherungen zur Altersvorsorge wird weiterhin begrenzt. Wenn Ersparnisse grundsätzlich als "Vorsorge" für die Zukunft angesehen werden, erfordert eine konsistente Steuerpolitik weitere Maßnahmen zur Verwirklichung einer sparbereinigten Einkommensbesteuerung. Diese sollte individuelle Vorsorgeaufwendungen, die die kollektiven Systeme entlasten, von der Besteuerung freistellen.

    Ihre Ansprechpartner dazu:
    Dr. Hans Dietrich von Loeffelholz, Tel.: (0201) 81 49-252
    Dr. Rainer Kambeck, Tel.: (0201) 81 49-235
    Sabine Weiler (Pressestelle), Tel.: (0201) 81 49-213


    Weitere Informationen:

    http://www.rwi-essen.de/pls/portal30/PORTAL30.wwv_main.main?p_language=us&p_...


    Bilder

    Saldo der Steuereinnahmen beim Übergang zu einer nachgelagerten Rentenbesteuerung ab 2005
    Saldo der Steuereinnahmen beim Übergang zu einer nachgelagerten Rentenbesteuerung ab 2005

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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

    Saldo der Steuereinnahmen beim Übergang zu einer nachgelagerten Rentenbesteuerung ab 2005


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