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17.09.2019 11:00

Reform des Straßenverkehrsrechts: „Großer Wurf“ statt „Minimalkorrekturen“

Mandy Schoßig Öffentlichkeit und Kommunikation
Öko-Institut e. V. - Institut für angewandte Ökologie

    Die Mobilität von morgen lässt sich mit dem Verkehrsrecht von heute nicht nachhaltig gestalten. Das ist das Fazit einer aktuellen juristischen Studie des Öko-Instituts und Prof. Dr. Stefan Klinski für das Umweltbundesamt. Das Verkehrsrecht bevorzuge heute, so die Autoren, systematisch den motorisierten Verkehr, insbesondere den Autoverkehr.
    Damit der Verkehr seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, müsse auch das Verkehrsrecht reformiert werden – etwa indem Kommunen Mitspracherecht bei innovativen Verkehrskonzepten erhalten oder der Rad- und Fußverkehr mehr Anteile im öffentlichen Raum erhält.

    Bevorzugung des Autoverkehrs beseitigen
    „Das Verkehrsrecht von heute entspringt den Visionen der autogerechten Stadt der 1950er Jahre“, konstatiert Prof. Klinski. „Es ist konsequent darauf ausgerichtet, auf den Straßen möglichst viel Autoverkehr zu ermöglichen“.
    Das bewirkt, dass der Raum für andere Verkehrsformen wie den Rad- und Fußverkehr und öffentliche Verkehrsmittel sowie für den Aufenthalt an den Straßen immer kleiner wird – und auch dass die Autos im Stau stehen, wenn schließlich kein zusätzlicher Platz mehr geschaffen werden kann. Das verschlechtert insgesamt die Mobilität aller und ändert sich auch nicht durch rein technische Innovationen wie die Elektromobilität.
    Um Mobilität nachhaltig und im Sinne der Klimaziele zukunftsfähig gestalten zu können, braucht es innovative Veränderungen, die für Ballungsräume anders aussehen als in ländlichen Räumen. „Wir müssen vom Auto besetzten Straßenraum zurückgewinnen, sowohl für Rad- und Fußverkehr als auch für den Aufenthalt im Straßenraum. Wir müssen Parkraum stärker bewirtschaften, Sharing-Angebote sinnvoll steuern und dem öffentlichen Verkehr freie Fahrt geben, mit attraktiven Angebotsarten in Stadt und Land“, so Andreas Hermann, Senior Researcher und Projektleiter am Öko-Institut.

    Hemmnisse für Kommunen beseitigen
    Dafür bedarf es, so die Autoren der Studie, grundlegender Veränderungen im gesamten Verkehrsrecht statt einzelner kleineren Änderungen. So seien zahlreiche gegenwärtige Vorschriften nicht zukunftstauglich und hemmen die Realisierung von nachhaltigen lokalen Verkehrskonzepten in vielfältiger Weise. Die Autoren schlagen konkret folgende Reformen vor:

    • Die den Straßenverkehr betreffenden Gesetze und Verordnungen sollen mit Zweckbestimmungen ausgestattet werden, die neben der Sicherheit und Ordnung auch die Vorsorge vor dem Entstehen von Gefahren und Belästigungen im und durch den Straßenverkehr sowie den Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern, des Umweltschutzes und der städtebaulichen Entwicklung einbeziehen.
    • Die Gemeinden sollen Mitgestaltungsmöglichkeiten bei Entscheidungen über Verkehrsanordnungen bekommen, insbesondere bei der Parkraumbewirtschaftung, bei Vorrangregelungen für den ÖPNV und bei Zonenregelungen.
    • Es sollen neue Zonenverkehrsregelungen ermöglicht werden: „besondere Verkehrssicherheitszonen“ mit Beschränkungen für Geschwindigkeit, Fahrzeuggewichte und Vorgaben für Abbiegeassistenten. Ferner „Vorrangzonen für den ÖPNV und umweltfreundlichen Verkehr“, um besonders verkehrsbelastete Gebiete dauerhaft oder zeitweilig vom Autoverkehr freizuhalten.
    • § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO soll gestrichen werden, da er in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Flüssigkeit des Verkehrs vor die Verkehrssicherheitsinteressen stellt.

    An diesen und weiteren Punkten muss mit konsequenten rechtlichen Reformen angesetzt werden, folgert die Studie. Sie entwickelt konkrete Formulierungsvorschläge für die zentralen Vorschriften des Verkehrsrechts: für das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung und auch für die Straßengesetze der Länder.

    Studie „Rechtliche Hemmnisse und Innovationen für eine nachhaltige Mobilität – untersucht an Beispielen des Straßenverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs in Räumen schwacher Nachfrage“ von Öko-Institut und Prof. Dr. Stefan Klinski (https://www.oeko.de/publikationen/p-details/rechtliche-hemmnisse-und-innovatione...)

    Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin vertreten.
    www.oeko.de | blog.oeko.de | twitter.com/oekoinstitut | www.oeko.de/e-paper


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Andreas Hermann, LL.M.
    Senior Researcher
    Umweltrecht & Governance
    Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
    Telefon: +49 6151 8191-158
    E-Mail: a.hermann(at)oeko.de

    Prof. Dr. Stefan Klinski
    Professor für Wirtschaftsrecht, insbesondere Umweltrecht an der
    Hochschule für Wirtschaftsrecht Berlin (HWR Berlin)
    Telefon: +49 30 69531883
    E-Mail: stefan.klinski(at)hwr-berlin.de


    Bilder

    Anhang
    attachment icon PM_Verkehrsrecht_Öko-Institut.pdf

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Recht, Umwelt / Ökologie, Verkehr / Transport
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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