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02.10.2019 16:33

Befristete Beschäftigungsverhältnisse: Uni-Kanzler/innen stellen Forderungen für wissenschaftlichen Mittelbau

Norman Nitzsche Geschäftsstelle
Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands

    Die Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands stellt mit der Bayreuther Erklärung verschiedene Forderungen rund um die Diskussion um befristete Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau auf und stellt außerdem klar, dass es sich bei Universitäten in Bezug auf den wissenschaftlichen Bereich um Qualifizierungssysteme handelt.

    Die Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands hat bei ihrer 62. Jahrestagung am 19. September 2019 in Bayreuth eine Erklärung zur Regelung befristeter Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Bereich verabschiedet.

    Eine wichtige Aufgabe der Universitäten ist die Ausbildung von wissenschaftlich qualifizierten Fachkräften, die auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. Hierfür sind angemessene Regelungen zur Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse in der Qualifizierungsphase des wissenschaftlichen Mittelbaus eine zwingende Voraussetzung.

    Im Interesse von mehr sozialer Sicherung und verlässlichen Beschäftigungsperspektiven können die Kanzlerinnen und Kanzler die Forderungen nach Entfristung befristeter Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau nachvollziehen.
    Dieser Forderung liegt allerdings häufig die Annahme zugrunde, dass es sich bei den Beschäftigungsverhältnissen zur Qualifizierung im wissenschaftlichen Mittelbau an den Universitäten um übliche Arbeitsverhältnisse zur ausschließlichen Leistungserbringung handeln würde. Dieser Annahme widersprechen die Kanzlerinnen und Kanzler mit Nachdruck. Insbesondere die Qualifizierungsaufgaben und die hiermit einhergehende Verantwortung für eine nachhaltige Kompetenzentwicklung in diesen Beschäftigungsverhältnissen erfordern besondere und diesen Aufgaben und Anforderungen entsprechende arbeitsrechtliche Regelungen für die Ausgestaltung dieser Qualifizierungsphase in Universitäten.

    Für die weitere Entwicklung und Bewertung des Rechtsrahmens zur Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau fordern die Kanzlerinnen und Kanzler die Anerkennung der Aufgaben und Rolle der Universitäten als Qualifizierungssystem für künftige Fach- und Führungskräfte. Auf dieser Grundlage ist eine Entwicklung von Befristungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend den angestrebten Qualifizierungszielen sowie eine nachhaltige Finanzierung zum Erhalt und zur Förderung verlässlicher und planbarer Qualifizierungschancen der nächsten Generationen für die Universitäten zwingend erforderlich.

    Umfassende Entfristungen bei Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler würden zu einer Reihe von Konsequenzen führen. Vorhandene Qualifizierungsmöglichkeiten im wissenschaftlichen Mittelbau würden langfristig blockiert, eine Versorgung des Arbeitsmarktes mit wissenschaftlich qualifizierten Fachkräften würde dadurch stark eingeschränkt und eine Qualifizierung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, mit der entsprechenden sozialen Sicherheit, könnte künftig nicht mehr gewährleistet werden.

    Die Zielrichtung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unterstützen die Kanzlerinnen und Kanzler nachdrücklich. Befristungen müssen sich positiv an den Qualifizierungszielen orientieren und es darf durch das Befristungsrecht nicht zu einer Einschränkung der für die Wissenschaft erforderlichen Dynamik und Flexibilität kommen.

    Weitere Informationen: Norman Nitzsche, Geschäftsstelle der Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands: T. 0731/ 50-25017, E. norman.nitzsche@uni-ulm.de, www.uni-kanzler.de

    Die Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands versteht sich als Interessenvertretung auf Bundesebene und als Plattform für den kollegialen Austausch, bei der nahezu alle staatlichen Universitäten der Bundesrepublik Deutschland vertreten sind. Ebenso wie die Anzahl der Mitglieder hat sich das Themenspektrum der Vereinigung stark erweitert. Von der Diskussion rein rechtlicher Fragen stehen – beflügelt durch die Autonomie der Hochschulen – heute oftmals strategische Themen im Mittelpunkt der gemeinsamen Diskussionen.
    Innerhalb der Vereinigung haben sich verschiedene Arbeitskreise etabliert, die Grundsatzthemen der Hochschuladministration ebenso wie aktuelle politische Problemstellungen bearbeiten. Neben der Förderung des Austauschs und der Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen, ist die Interessenvertretung eine weitere Säule der Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler. Dazu pflegt der Vorsitz der Vereinigung den Austausch mit den Ministerien auf Bundes- und Landesebene sowie mit verschiedenen wissenschaftspolitischen Akteuren im gesamten Bundesgebiet.


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Bayreuther Erklärung der Universitätskanzler*innen

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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