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24.10.2019 11:17

Braucht die EU ein neues Gentechnik-Gesetz? Kontroverse um CRISPR/Cas9 bei Nutzpflanzen

Dr. Antje Mohr Pressestelle
Hochschule Fulda

    Wissenschaftler innerhalb der EU kritisieren zunehmend das Urteil des EuGH von 2018, dass Lebensmittelpflanzen, deren Erbgut mit der molekulare Genschere CRISPR/Cas9 verändert wurde, auch als Gentechnik gekennzeichnet werden müssen. Marc Birringer, Professor für angewandte Biochemie, Ernährung und Umwelt an der Hochschule Fulda, befasst sich im Forschungspodcast "Gesprächsstoff" mit der anhaltenden Kontroverse.

    • Der Biochemiker Prof. Marc Birringer von der Hochschule Fulda erläutert Hintergründe der Debatte, Risiken und Potenziale zur Genschere CRISPR/Cas9 in der Pflanzenzüchtung im Forschungspodcast „Gesprächsstoff“ der Hochschule Fulda.

    • Lebensmittelpflanzen, die mit CRISPR/Cas9 verändert wurden, unterliegen innerhalb der EU der Kennzeichnungspflicht, so hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2018 beschlossen. Das hat weitreichende Folgen für die Forschung und die Ernährungswirtschaft. Die EU-Rechtsprechung zwingt auch zur Reform des deutschen Gentechnikgesetzes.

    • Einige der neuen Genome Editing-Methoden sind nicht nachweisbar; deshalb kann man Unternehmen nicht belangen, die gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen.

    • Die EU-Gesetzgebung ist widersprüchlich: Rund 3000 alte Züchtungen, die mit weniger präzisen Methoden der Genveränderung (Chemie und Röntgenstrahlung) hergestellt wurden, unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht. Sie haben Bestandsschutz und gelten als sicher – im Gegensatz zu neuen Arten, die mit diesen Verfahren mutiert wurden. Kennzeichnungspflichtig sind auch transgene Pflanzen, also Sorten, bei denen eine fremde DNA eingebracht wird. Dies trifft aber nicht auf CRISPR/Cas9 zu. Deshalb fordern Wissenschaftler eine Überarbeitung der EU-Gesetzgebung zur Gentechnik.

    CRISPR/Cas9 hat in der Pflanzenzucht große Erwartungen geweckt. Es ist ein Instrument, mit dem schnell, präzise und kostengünstig resistentere, anpassungsfähigere und ertragreichere Nutzpflanzen entstehen können: „Crispr Cas könnte ein Paukenschlag sein für die Wissenschaft und uns eine völlig neue Dimension in der Pflanzenzucht eröffnen," so Birringer. „Wir haben als Wissenschaftler eine Verantwortung, uns mit neuen Techniken und Methoden von großer Tragweite auseinanderzusetzen.“ Deshalb äußert er sich dazu im aktuellen Forschungspodcast der Hochschule Fulda. Schon vor einigen Monaten hatte er mit Kollegen von der Universität Kassel einen Fachartikel in der Ernährungs Umschau vorgelegt.

    Viele europäische und deutsche Vertreter aus Forschung und Wissenschaftsinstitutionen erachten die Kennzeichnung als Gentechnik der mit CRISPR/Cas9 veränderten Pflanzen, wie es das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018 festlegt, als problematisch. Auch Produzenten von Lebensmitteln sind dagegen: „Sie befürchten, dass durch die Kennzeichnungspflicht der europäische Markt ins Hintertreffen gerät. Denn andere Länder wie China und die USA können ihre CRISPR/Cas9 -Produkte erfolgreich ohne Regulierung anbieten", sagt Birringer.

    CRISPR/Cas9 ist nicht nachweisbar

    Zur Technik: Mit der Genschere CRISPR/Cas9, welche mit Hilfe einer Zielsequenz an die gewünschte DNA-Stelle gebracht wird, können gezielt Schnitte und Einfügungen im Bauplan gesetzt werden – wie eine Art Copy and Paste-Verfahren, in dem Buchstaben in einem Text entfernt oder zugefügt werden. So können Teile des Genoms, wie zum Beispiel Mutationen, die das Erbgut vielleicht ungünstig beeinflussen, entfernt werden. Mutationen sind zufällige oder spontane Veränderungen der DNA bzw. der Abfolge von Gen-Buchstaben, die als „Schreibfehler“ entstehen.

    Das Besondere: CRISPR/Cas9 ist nicht nachweisbar und kann von konventioneller Zucht nicht unterschieden werden. Man weiß also nicht, ob ein Organismus technisch verändert wurde oder nicht", betont Birringer. Dies wirft ganz praktische Probleme auf: Wenn sich also Hersteller innerhalb der EU der Kennzeichnungspflicht nicht unterwerfen, könnte man ihnen es auch nicht nachweisen und sie dafür belangen.

    Müssen auch alte Verfahren gekennzeichnet werden?

    Die Frage stellt sich auch: Wo ist die Trennlinie zwischen neuen und alten Mutagenese-Verfahren? Menschen verändern schon seit tausenden von Jahren Erbgut von Pflanzen und Tieren – durch die klassische Züchtung. Im 20. Jahrhundert wurden dann Chemie und Röntgenstrahlung eingesetzt, um Mutationen im Erbgut von Pflanzen hervorzurufen. Rund 3000 Züchtungen sind so entstanden, die aber von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind.

    „Wir essen mit Sicherheit auch Brot mit Körnern, die durch klassische Verfahren wie Chemie oder Röntgenstrahlung hergestellt worden sind, die man bislang nicht kennzeichnen musste. Sollte man dies jetzt auch tun? Das EuGH-Urteil hat die Sache nicht vereinfacht, sondern zum Teil nur noch unklarer gemacht“, betont Birringer.

    Dabei haben die klassischen Verfahren Nachteile: „Die Mutagenese durch Strahlung und Chemie ist bei Weitem nicht so präzise wie durch CRISPR/Cas9 ", betont Birringer und erläutert: „Prof. Holger Pucha vom Karlsruher Institut für Technologie hat ein treffendes Bild dafür gefunden: Wenn Sie Chemie oder Bestrahlung verwenden – das ist, als ob Sie auf die DNA mit einer Schrotflinte schießen. Sie hoffen, dass ein Schrotkügelchen genau auf die Stelle trifft, die das Lebensmittel vielleicht größer, geschmackvoller oder farbiger macht. Andere Schrotkugeln treffen dabei auf andere Stellen und da wissen wir nicht, was passieren kann. Das ist wie in einem Glücksspiel. Im Vergleich dazu ist Crispr Cas so genau wie ein Skalpell.“

    Viele offenen Fragen und Risiken gibt es noch zu der neuen Technik: Welche Risiken bestehen, welche Fehler können passieren und welchen Einfluss hat sie auf Ökosysteme? Weitere, umfangreichere Forschungen seien hierzu nötig, so Birringer.

    Für den Biochemiker liegt es auf der Hand: „Die Kontroverse um die Kennzeichnungspflicht wird weitergehen: Jetzt kann man schon beobachten, wie sich die Fronten bei einigen Akteuren aufweichen“, sagt er. So finden sich auch Lager aus dem Ökolandbau und Bündnis 90/Die Grünen, die dazu auffordern, noch einmal nachzudenken und die Chancen durch CRISPR/Cas9 nicht zu ignorieren. Wissenschaftler denken auch über eine Modernisierung der Gentechnik-Gesetzgebung nach.

    Der Forschungspodcast "Gesprächsstoff" zum Thema Genome Editing ist
    abrufbar unter https://www.hs-fulda.de/podcasts oder über Spotify, iTunes sowie weitere gängige Podcatcher.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. habil. Marc Birringer
    Angewandte Biochemie für Ernährung und Umwelt
    Hochschule Fulda
    Leipziger Straße 123
    36037 Fulda
    +49 661 9640-385
    +49 661 9640-399
    marc.birringer@oe.hs-fulda.de


    Originalpublikation:

    Robin Siebert, Inga Richter, Christian Herzig, Marc Birringer: Genome Editing für die Land- und Ernährungswirtschaft. Potenziale und Risiken. In: Ernährungs Umschau 11/2018.M639-M647.
    DOI: 10.44555/eu.2018.046


    Weitere Informationen:

    http://www.hs-fulda.de/podcasts
    https://www.ime.fraunhofer.de/de/presse/pressemitteilung-25-7-2019.html
    https://www.mpg.de/13748381/wissenschaftler-fordern-modernisierung-des-europaeis...
    https://www.oeaw.ac.at/detail/news/gesetzgebung-zu-genom-editing-braucht-update/


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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